Muss man eine europäische Gottesanbeterin anmelden

  • Die Art Mantis religiosa steht entsprechend der budesartenscutzverordnung unter besonderem Schutz. Ob und wo die Art meldepflichtig ist, sollte Ihnen der Züchter sagen können.


    Natürlich sollten Sie sich auf jeden Fall mit der Frage an die für Ihren Wohnort zuständige Untere Naturschutzbehörde resp. an die Behörde wenden, bei der üblicherweise Meldungen artengeschützter Tiere abzugeben sind.


    Nach WA II resp EU Anhang B geschützte Wirbellose sind nachweis-, aber nicht nach artenschutzrechtlichen Belangen meldepflichtig. Für einheimische Arten kann es aber sein, das Sie für Nachzuchten eine entsprechende Vermarktungsbescheinigung und einen Herkunftsnachweis durch den Verkäufer erhalten.

  • Es steht dort, dass die Tiere nicht geschützt sind, da sie die Tiere aus Afrika bekommen

    ( Man sollte schon alles lesen 😂)

    Ich habe jetzt die Frage stimmt das oder kann es sein das ich Probleme bekomme?

    Da wenn man die Tiere nicht anmelden muss, wo bekommt man den Herkunftsnachweis für Nachzuchten her?
    LG

    Luca

  • Das die Tiere nicht geschützt sind, ist ziemlich falsch. Wenn es sich um Mantis religiosa, die Europäische Gottesanbeterin handelt, ist sie selbstverständlich durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt, egal, wo sie eingefangen wurde.


    Da die genannt Art aber derzeit dem Ende ihres Lebenszyklus entgegengeht, würde ich eh keine erwerben.


    Besser ist es, eine der regelmäßig nachgezüchteten Arten zu erwerben, möglichst Jungtiere und diese dann großzuziehen, beispielsweise Hierodula membranacea oder eine der Orchideenmantis-Arten ,beispielsweise Hymenopus coronatus oder auch Blepharopsis mendica, im Foto ein Jungtier, gleichfalls auf dem 2.Foto, hier ein Jungtier von Phyllocrania paradoxa



  • Oh, die Tiere wurden jetzt das erste Mal angeboten und hier ein Foto



    Jetzt habe ich Frage muss man sie irgendwo anmelden?


    Außerdem wenn ihr eine Gottesanbeterin hält, würde ich mich über Fotos freuen.


    LG

    Luca

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  • Jetzt hätte ich mal eine Frage: Lesen Sie eigentlich die Beiträge, die sich andere die Mühe antun, diese zu schreiben?


    Noch einmal: Die Angabe von Interaquaristik ist FALSCH, die Art Mantis religiosa ist entsprechend der Bundesartenschutzverordnung geschützt, egal wo die herkommt ! Beim Erwerb muss Ihnen der Händler eine Herkunftsbescheinigung ausstellen. Ob die meldepflichtig ist, erfahren Sie am ehesten bei der für Sie zuständigen Behörde.

  • Thema Schutzstatus:

    Meine Einschätzung nach einigen Jahren mit der Haltung geschützter Arten.

    Wenn nicht explizit eine Unterart in den Schutzbestimmungen genannt wird, dann ist automatisch die gesamte Art mit allen Unterarten im Geltungsbereich des Gesetzes geschützt. Da Mantis religiosa mehrere Unterarten hat, müsste der Verkäufer die genaue Unterart auflisten, um so die Herkunft abzusichern. Der Herkunftsnachweis in der Form, wie hier dargestellt, hätte bei einer kompetenten Überwachungsbehörde keinen rechtlichen Bestand.

    Wahrheit tut weh!


    ... manche Signaturen sind größer als die Antworten :D :P

  • ja sie stellen einen Herkunftsnachweis aus. Habe ich aber schon geschrieben.

    Genau genommen hast Du das hier geschrieben:


    Sie sagen nur das man die Rechnung behalten soll, da dort die Herkunft draufsteht.

    Da Du die Tiere ja scheinbar bereits gekauft hast, ohne die rechtliche Situation abzuklären, hast Du doch immerin die Rechnung, die auch als Herkunftsnachweis dienen soll? Was steht da denn konkret drauf?


    Ich lebe in Niedersachsen, hier wird vom NLWKN schon wegen sehr viel weniger mit rechtlichen Konsequenzen gedroht... die auch durchgezogen werden, sollte man die legale Herkunft nicht bis ins Detail nachweisen können.