Python Molurus und Python reticulatus in Bayern????

  • Hall alle zusammen!
    Und wieder mal das leidige Thema mit den Bayern!
    Weis jemand von euch ob oder wie man einen der Phytons in Bayern genehmigt bekommt??? Ich weiss das man das beim Umweltamt melden muss BEVOR man sich so ein Tier anschafft! Führungszeugniss hab ich schon ein aktuelles (Zwecks Arbeit) Platz hab ich jetzt auch erst mal genug und ab nächstes Jahr sowieso weil wir da unser Haus fertig haben;) Ausserdem bin ich gerade dabei den Sachkundenachweis in Terraristik zu machen...das wird doch auch ein wenig Hilfreuich sein,oder? An diese´n Sachen solls nicht scheitern! Nun wäre noch die Sache mit dem "berechtigtem Interesse"!? Was soll man denn da angeben wenn man das gefragt wird? Erhaltung der Art ja wohl eher nicht,oder??? Hoffe ihr könnt mir da bischen Helfen!
    MFG Andy

  • Dein Führungszeugnis wirst Du schon mal vergessen können, denn Du brauchst ein Führungszeugnis der Belegart O. Das Führungszeugnis, das für private Zwecke, wie z.B. der Vorlage beim Arbeitgeber erstellt wird, ist für gewöhnlich die Belegart N.


    Das größte Problem vor dem Du stehst, ist aber daß Du ein berechtigtes Interesse vorweisen mußt, um eine "Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten gem. Art. 37 Abs.1 LStVG" zu erhalten. Tierliebe alleine reicht da leider nicht aus.


    Vielleicht hilft Dir das weiter:


    Liste der gefährlichen Tiere, München


    Antrag auf Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten gem. Art. 37 Abs.1 LStVG, München


    Landratsamt Berchtesgadener Land, Merkblatt: „Halten gefährlicher Tiere“


    Allzu viel Hoffnung würde ich mir nicht machen, aber viel Glück!

  • meint ihr wenn man einen Repilienzoo anmeldet bekommt man die Genehmigung eher?? Bestimmt oder?? Aber dazu bräuchte man den §11 Sachkundenachweis soweit ich weis! Und der ist echt zu teuer! Hab gestern mit einem sehr bekannten RIESENschlangezüchter geschrieben und der meinte.... wenn man so ein Tier haben will soll mans sich holen und nicht melden.......Was sagt man dazu!?


    MFG Andy

  • meint ihr wenn man einen Repilienzoo anmeldet bekommt man die Genehmigung eher?? Bestimmt oder?? Aber dazu bräuchte man den §11 Sachkundenachweis soweit ich weis! Und der ist echt zu teuer! Hab gestern mit einem sehr bekannten RIESENschlangezüchter geschrieben und der meinte.... wenn man so ein Tier haben will soll mans sich holen und nicht melden.......Was sagt man dazu!?


    MFG Andy



    Hi


    was man dazu sagt?
    Am besten handelst du mit diesem Züchter nen Vertrag aus, damit er etwaige Strafen für dich übernimmt.
    Ne im Ernst, das ist ja wohl die dümmste Aussage die ich gehört habe. Du kannst dir sehr viel Ärger einhandeln wenn du das Tier nicht meldest. Beschlagnahmung des Tieres ist da noch das kleinste aller Probleme die du dir auflegst wenn du solche Aktionen startest.

    Meine Schlangen sind alle "handzahm" - autsch... blödes Vieh :-)

  • LOL dann viel Spaß beim erlangen einer Zoolizenz auf EU-Ebene. Die kriegt nicht jeder Privatmann! Die, die sie bekommen haben haben nen völlig anderen Backround einmal fachlich und auch finanziell. Es wird ja hier wohl nicht geglaubt das man die so einfach bekommt. Auf was soll sich denn die Prüfung der Behörden beziehen? Auf nen umgebauten Hobbyraum mit 4 Schlangen auf ingesamt 30 qm?


    Schlag Euch das mal ganz schnell aus dem Kopf sowas zu beantragen.


    Nen § 11 mit Gewerbe wär da vorzuziehen da darfste auch Tiere ausstellen und Eintritt nehmen und züchtend darfste dann auch ganz offziell mit Steuernummer. Und die Behörden können dir dann auch nichts mehr. Musst halt nur dem Finanzamt glaubhaft machen das du eine Gewinnorientierung anstrebst.


    Ne dritte Möglichkeit wäre das du dich als private Auffangstation genehmigen lässt.


    Gruß Das Scheusal

  • Dein berechtigtes Interesse würde mich aber auch mal Interessieren--Also was bewegt einen Menschen dazu sich ein Tier anschaffen zu wollen, was man nie im Griff haben kann und welches jedem in der Familie gefährlich werden kann? Mein Schwager hatte einen netzpython--keine 4m--aber so aggressiv-da konnte schon keiner mehr am Terra vorbei--da hast schon geglaubt der kommt durch die Scheibe durch. Der hatte echt Probleme den wieder los zu werden.

  • Tom48: Also das weiß man bei keinen Reptil ob es aggresiv ist oder nicht,da es einfach keine Kuscheltiere sind.Was machst du denn wenn dur Tier ein Tier kaufst und es wird einfach irgendwann aggressiv??Einfach wieder hergeben??Also ich habe selber auch eine bisschen aggressivere Boa c.i mit ca.260cm zuhause,aber ich würde sie nie abgeben nur weil sie aggressiv ist.Man muss halt wissen wie man damit umgeht!!


    Also ich denke für Leute die die Berrechtigung nicht haben ist es am einfachsten mit der Auffangstation,es gibt zwar auch einige vorschriften usw. aber das sollte man hinbekommen.



    gruß

  • naja die Leute die was sich unbedingt so ein tier holen wollen müssen sich halt darin auch im klaren sein wie groß so ein tier wird und damit auch die gefahren.


    Also ich hab es mir auch schon mal überlegt eine Auffangstation auf zu machen mit mehreren Leuten in Bayern.

  • Eben!! das war ja meine Frage--welches berechtigtes Interesse--kann ein Mensch haben sich eine 5-6-7m lange Schlange anzuschaffen? da gibt es keines--Genauso wie bei Pitbull und sollche Hunderasse--Ich denk sollche Menschen haben ein Persönlichkeits-problem. Bevor ich jetzt hier wieder zerlegt werde in meine einzelteile---Lach--Erklärt es mir--Grins!!

  • Eben!! das war ja meine Frage--welches berechtigtes Interesse--kann ein Mensch haben sich eine 5-6-7m lange Schlange anzuschaffen? da gibt es keines--Genauso wie bei Pitbull und sollche Hunderasse--Ich denk sollche Menschen haben ein Persönlichkeits-problem. Bevor ich jetzt hier wieder zerlegt werde in meine einzelteile---Lach--Erklärt es mir--Grins!!


    Der Staat hat noch viel zu tun, wenn es darum geht, die Menschen nicht nur vor sich selbst, sondern auch die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen... Welches berechtigte Interesse kann z.B. ein Mensch haben, ein Fahrzeug zu besitzen, daß schneller als 50 km/h fährt? Die Unfallstatistiken beweisen, daß von solchen Menschen und ihren Fahrzeugen eine massive Gefahr ausgeht. Da sollte der Staat eingreifen. (Außerdem sollte ein Verbot von Fernsehern in Haushalten, in denen kleine Kinder leben, überdacht werden... :-) )


    Nun ja, im Großen und Ganzen hat ein gewissenhafter Halter von 5,6 oder 7m langen Schlangen, das gleiche Problem mit seiner Persönlichkeit, unter dem auch ein Halter von Königspythons oder Kornnattern leidet.


    Ich halte es für ziemlich daneben, einen Pittbull, der durch die Art und Weise seiner Haltung (Auslauf, etc.) durchaus eine Gefährdung für die Allgemeingheit darstellen kann, mit einem Reptil in einen Topf zu werfen. Geschichten von 10m langen Monsterschlangen, die ausbrechen und kleine Kinder auf dem Spielplatz fressen, gibt es bestenfalls in der Bild-Zeitung und nicht in der Wirklichkeit. Die Realität sieht nun einmal anders aus. Es gab bisher keinen einzigen Fall einer Fremdgefährdung durch ein Reptil in Deutschland. In erster Linie gefährdet ein Halter sich selbst und nicht die Allgemeinheit.


    Wenn ich mich nun einmal nur selbst gefährde und, falls etwas passieren sollte, sogar noch die entstehenden Kosten selbst zu tragen habe, bin ich weniger eine Belastung für die Krankenkasse und weniger Gefährdung für die Allgemeinheit, als jeder, der in den Winterferien zum Skifahren geht. (Siehe Statistiken der Wintersportunfälle. Fazist: Wintersport sollte verboten werden, bzw. ein berechtigtes Interesse muß nachgewiesen werden.)


    Kontrollen der Haltungsbedingungen müssen her, und zwar nicht durch das Ordnungsamt Hintertupfingen, sondern durch Institutionen, die etwas von der Materie verstehen, genauso die Verpflichtung zum Erwerb und den Nachweis der erforderlichen Sachkenntnisse. Auch Abschluß von entsprechenden Versicherungen, Mitgliedschaft in einem der Serendepots, etc., sind für mich vollkommen nachvollziehbar, genauso wie das Haltungsverbot und die Beschlagnahmung des Tierbestandes bei Verstößen. Ein pauschales Verbot aber greift mir persönlich etwas zu weit in meine Rechte ein.


    Aber sei es drum, mich würde interessieren, wie Du ein Berechtigtes Interesse für die Haltung einer Kornnatter, wahlweise auch eines Grasfrosches oder eines Goldhamsters, begründen würdest, so daß es von einer der Stellen, die dieses begründetete Interesse für z.B. den Python molorus oder den Broghammerus reticulatus fordern, annerkannt werden würde.


    Wenn eine Großschlange Artgerecht von einer Person gehalten wird, die nachweisbar über das nötige Fachwissen verfügt, wüßte ich nicht, warum diese Person zwingend ein Büchlein schreiben müßte oder sich zum Zweitstudium in eine Biologische Fakultät einschreiben sollte, nur damit sie auch noch den staatlichen Segen dafür bekommt.

  • Respekt!!
    Da gebe ich dir völlig recht.


    "Genauso wie bei Pitbull und sollche Hunderasse--Ich denk sollche Menschen haben ein Persönlichkeits-problem"


    Also ich glaub nicht das ich ein Persönlichkeitsproblem habe,denn ich habe selbst ein American BulldogxBandog Mischling die was auch auf der Liste in Bayern stehen!!Und ich habe das "berechtigte Interesse" für das Tier bekommen!!

  • Klasse geschrieben--Gebe dir auch Recht--Mir gefallen Amerikan Pitbull auch--ein Auto mit 300Ps find ich auch toll--Nur warum muss man das haben? Meine Frage ist damit nicht wirklich beantwortet..Ach ja --ich bin nicht dagegen, wenn sich jemand eine sollche Schlange hält---Nur warum wüsste ich gern.


  • Nen § 11 mit Gewerbe wär da vorzuziehen da darfste auch Tiere ausstellen und Eintritt nehmen und züchtend darfste dann auch ganz offziell mit Steuernummer. Und die Behörden können dir dann auch nichts mehr. Musst halt nur dem Finanzamt glaubhaft machen das du eine Gewinnorientierung anstrebst.


    Ne dritte Möglichkeit wäre das du dich als private Auffangstation genehmigen lässt.

    Sorry aber..... §11 mit Gewerbe also ein Geschäft ist auch mit Bedingungen behaftet.
    Eintritt nehmen darfts du nicht. d::o!
    Geschäfte laufen auch nach EU vorgaben: Quarantäneraum, Glasbecken, usw.
    Für eine Offizielle Auffangstation braucht man auch nen §11


    In Bayern fast ein NO GO mit diesen Tieren. :cursing:
    Einfach sein lassen.
    Aber da hier im Forum ja x Leute sind, die sich auf den BNA stützen, wird es bald soweit sein das es überall so ist wie in Bayern. ::|:
    Der BNA macht nämlich meisten mit bei diesen Gesetzen. :P

  • also ein "NO GO" für diese Tiere stimmt auch wieder nicht,weil ich habe dieses "berechtigte Interesse" bekommen für meine tiere!!Da wie schon gesagt mein Hund ein Kampfhundmischling war+sachkundlichen Nachweiß und alles war genehmigt!



    Aber §11 mit Gewerbe sind die Genehmigungen bisschen leichter,als wie ohne!!deshalb glaub ich ist es einfacher mit,als ohne eine Genehmigung zu bekommen!!Naja ich habe das Problem ja nicht,da ich Sie habe,aber mir tut jeder leid der sich mit den Tieren wirklich auskennt und den sachstand hat und sie nicht halten darf!!Mein beileid!!!


    gruß