Hallo zusammen,
lest mal habe das in einer Zeitung gelesen.
Vermieter darf den leguan besichtigen!
Grundsätzlich, hat jeder Vermieter das Recht, die Wohnung seiner Mieter regelmäßig (alle zwei Jahre) zu besichtigen.
Außerhalb dieser Zeit darf er nur in die Wohnung, wenn er den Verdacht hat, dass der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzt, z.B Haustiere hält, die laut Mietvertrag verboten sind.
Hat sich ein Mieter trotz Haustierverbot, einen Leguan angeschafft, hat der Vermieter nicht nur das Recht auf Zutritt zur Wohnung, er kann auch die Abschaffung des Leguans verlangen.
Grund: Ein Leguan zählt nicht zu den Kleintieren, die ohne Genehmigung des Vermieters gehalten werden dürfen.
Amtsgericht Rheine,
Az: 24C 668/02
Gruß Daniel