Mietrecht!!!

  • ich bekam soeben das schreiben vom Anwalt meiner vermieterin:


    ...
    Gehe ich aber von ihren eigenen Angaben und meinen einfachen internetrecherchen aus, so ist das grundsätzlich nicht für die artgerechte haltung in einer 47qm wohnung geeignet. der terrariumsbedarf ist relativ groß und damit schwer, was auch statische probleme ergibt; das tier ist giftig und die raumluft wird mit deutlich mehr feuchtigkeit konfrontiert, was schimmelbildung fördert.
    Meine Mandantin kann deshalb grundsätzlich der haltung dieses exotischen tieres in der kleinen wohnung NICHT zustimmen, wäre aber bereit, die haltung bis ende april 2014 zu dulden, damit sie die möglichkeit haben, sich adäquaten wohnaum anderweitig zu suchen.


    ich hoffe sie können die entscheidung meiner mandantin, der ich in vollem umfang zustimme, akzeptieren und stehe für rückfragen gern zurr verfügung.


    mfg ........


    dies ist ein originalauszug aus dem brief!!!!


    folgendes wird vorgeworfen:
    - keine artgerecht tierhaltung
    -tier übergroß im verhältnis zur wohnung und dem terraium
    -tier giftig
    -statische gewichtsprobleme
    - luftfeuchtigkeit



    so!!! nun meine recherchen:


    eine mietwohnung ist erst dann vermietbar, ab eine belastung von 150kg / 1qm. d.h. drunter darf niemand etwas vermieten. mein terra wiegt am ende (Bin im bau 138/91/ 235 ) maximal 150kg(hab heut gewogen mit 2 waagen.
    das heißt: ich habe 150kg auf 1,26 qm paaaaasst!


    tier ist nicht giftig!


    bei meinen terra maßen und der supergeilen technik welche ich einbaue, ist es artgerecht! - mein kleiner wiegt ja gerademal 84 gramm bei 47cm !


    und der letzte punkt der luftfeuchtigkeit.....!??
    wie erkläe ich diesen???

  • Hi


    Ich würde mir als erstes selber einen Anwalt suchen.
    Der kann dann sicher besser argumentieren und hat wohl auch dutzende, für dich sprechende Beispiele aus der Rechtsprechung
    als Gegenmaßname vorzuweisen. Dann sieht das auf einmal gar nicht mehr soooo schlecht aus.
    Alleine hat man da nur selten Erfolg. Leider.
    Schon desshalb lohnt sich eine Rechtschutzversicherung.


    Wie kommt er denn darauf , dein Leguan sei giftig?


    Gruß
    Ingo

  • Heyhey,


    da dass Terrarium ja noch nicht mal fertig ist, kann man zu der entstehenden Lff gar nix sagen.
    Du nicht und erstrecht nicht irgend ein Vermieter oder Rechtsverdreher!
    Auf Mutmaßungen jemanden zu kündigen halte ich für schwierig bis nicht-machbar.. auch wenn erst von Ende April die Rede ist.


    Das man wegen einer EVENTUELL erhöhten Lff. mehr lüften "könnte" , sollten auch Vermieter und Anwalt klar sein ;-)


    Ich würde, da ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht habe, zum Mieterbund gehen.
    Musst da zwar ne Mitgliedschaft beginnen, aber es lohnt sich alle male und die helfen auch bei Sachen, die VOR Mitgliedschafts-beginn entstanden sind.
    (und haben auch eigene Anwälte etc. ;-) )


    Lg, Heidi

    Bier hinterlässt keine Rotweinflecken. ;)

  • Nach relativ neuen Studien ist bewiesen, dass leguanartige Echsen, unter anderem auch Bartagagamen, ein Toxin, ähnlich dem der Varane, produzieren.
    Da die Grenze da sehr schwammig ist, kann dieses Argument je nach Richterbeschluss tatsächlich gegen dich verwendet werden. Vogelspinnen, Heterodons, Thamnophis usw. sind ebenfalls giftig, zählen aber im Volksmund nicht zu den Gifttieren, da sie dem Menschen nicht ernsthaft gefährlich werden können.
    Ist tatsächlich so...

  • Hi

    prinzipiell sind alle Kleintiere die in einem Käfig/ Terrarium leben nicht zu verbieten vom Vermieter da sie als "Sache" im Mietrecht behandelt werden. Was anderes ist es tatsächlich wenn von den Tieren eine Gefährdung für dritte ausgeht, sie eine starke Geruchsbelästigung entwickeln, zu laut sind (gerade Aras fallen unter diesen Punkt) und die Tiere nicht unerheblich Schäden in der Wohnung anrichten können (z.B. Weichfresser bei den Vögeln, das kommt hinten genauso raus wie es vorne reingeht :2845: ).

    Das sind so die Infos die ich kenne. Aber du hast ja selbst schon erkannt, dass diese Kündigung unwirksam ist. Ich würde dir trotzdem empfehlen, dir einen Anwalt zu holen, der sich zum einen mit Mietrecht auskennt und zum anderen mit dem Tierschutzgesetz (weils ja auch drum geht, dass du das Tier nicht artgerecht halten könntest in deiner Wohnung). Du kannst ihr zumindest schon mal das Mindestgutachten vom BmELV unter die Nase halten, da kann sie mal sehen dass man sehr wohl so ein Tier in einer 47m² Wohnung artgerecht halten kann.

    LG

    Suche:

    0,1 Rhacodactylus leachianus henkeli Bayonnaise max NZ 13 min. NZ 14.

  • Hallo,


    mal ernsthaft, versetzt euch mal in die Lage des Vermieters:
    Die Haltung eines Tieres in der Größe erfordert ein entsprechend großes Terrarium. Du postest im Leguanforum, da gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass du einen hälst.
    Ich habe von den Tieren keine Ahnung, wenn ich mir die Beschreibung von Thomas v. Baal hier durchlese fällt mir aber die enorme Größe des Terrariums auf. Deines kommt mir sehr klein vor, nebenbei bemerkt, dass der noch wachsen wird ist dir klar? Der soll ja später nicht nur traurig auf einem Ästchen hocken und traurig in die Weltgeschichte gucken, oder?
    Er schreibt weiterhin, dass das Gruppentiere sind (ich vermute, die brauchen später das komplette 2. Zimmer?), wenn das der gegnerische Anwalt liest - und das wird er früher oder später - ist das der Supergau, dann reden wir schon über drei oder vier Tiere in einer 47 qm Wohnung. Wir sollten uns als ernsthafte Terrarianer nicht mehr auf diese Mindestgutachten beschränken weil wir längst erkannt haben, dass diese in den meisten Fällen völlig unzureichend sind. Sich daran zu klammern ist Mist ...
    Die brauchen sicher, um artgerecht gehalten werden zu können, eine enorme Luftfeuchtigkeit. Die kann mal nicht eben auf das Leguanzimmer begrenzt werden, ich bin gelegentlich bei einer Familie zu besuch, die Kleider in der Wohnung trocknet. Ist ein ganz tolles Klima, vor allem im Winter, wenn nicht/selten gelüftet wird. Und dann beklagen sich die Leute doch tatsächlich noch über Schimmelflecken hinter der Wohnwand, der Couch usw.
    Sowas geht weit über die "normale Nutzung" einer Wohnung hinaus, sorry, da wirst du auch mit Anwalt keinen Erfolg haben. Ich hätte dir kein halbes Jahr mehr eingeräumt, ehrlich nicht, die Renovierung einer Schimmelwohnung kann ein Vermögen kosten. Deine Vermieterin hat sicher irgendwann eine der Sendungen mit den Mietmessis auf RTL gesehen und jetzt einfach Angst, dass ihr auch so etwas passiert und sie auf den Kosten sitzen bleibt, hätte ich auch!
    Ich möchte dir nicht zu nahe treten, wirklich nicht. Aber allein die Tatsache, dass du in einer 2-Zimmer-Wohnung mit 47 qm wohnst sagt mir, dass deine Möglichkeiten "begrenzt" sind.
    Bitte nicht falsch verstehen!!! Aber ich sehe dich als zukünftigen Kanditaten, der wahrscheinlich mit der Haltung eines Leguans überfordert ist oder eine der vielen Auffangstationen um Hilfe bitten muss. Für mich ist die Leguanhaltung die Königsdisziplin der Terraristik und ich habe höchsten Respekt vor Haltern, die die Tiere artgerecht pflegen können. Allein die Stromkosten übersteigen den Durchschnittverbrauch bei Weitem, zu verlockend sind die Angebote in den Kleinanzeigen/Zoogeschäften weil die Tiere zu billig angeboten werden (warum wohl?) ohne auf die Bedürfnisse eines ausgewachsenen Tieres hinzuweisen.
    Ich würde das bis auf das Giftthema (k. A. wie diese Toxine bei Vegetariern produziert werden sollen) so sehen wie der Anwalt, tut mir leid.

  • Das was du da beschreibst, ist aber ein "was wäre wenn..." Szenario und daher hoffe ich doch nicht sonderlich beeindruckend für den Richter, denn mit einem solchen Szenario kann man alles so begründen wie man es gerne hätte, auch wenn es sich auf Fakten begründet.
    Solange das Tier artgerecht gehalten wird (und man kann in anderen Threads verfolgen wie er das größere Terrarium plant) und bislang keine sichtbaren Schäden in der Wohnung sind, welche als Ursache die Haltung des Leguans hat, dann wird das Gericht denke ich nicht dafür stimmen ein Tier aus einem guten Zuhause zu entfernen.
    47m² als Wohnfläche ist nicht die Welt, doch wir haben auch nicht viel mehr und wir könnten so ein großes Terrarium durchaus vom Platz her unterbringen. Alles eine Frage des Schnitts der Wohnung und der passenden Einrichtung.
    Vor allem wenn im Mietvertrag nicht drinsteht, ob und welche Tiere nicht gehalten werden dürfen, dann wird das Gericht wohl eher zu Gunsten des Halters entscheiden. Ein guter Anwalt sollte das also regeln können.


    Das einzige was man vielleicht eleganterer Weise vorher hätte machen sollen ist natürlich immer erst fragen, wie der Vermieter das sieht und sich dann überlegen ob man diesen Stress überhaupt riskieren möchte, denn der kann bei nachtragenden Menschen ewig halten. Wir konnten uns friedlich mit unserer Vermieterin einigen, die Tieren gegenüber eigentlich abgeneigt ist.


    lg Mina

  • Kann meinen Text nicht mehr editieren oder bin blind, aber hier ein paar Sachen die ich zu dem Thema gefunden habe:


    Zitat

    Exoten in der Mietwohnung


    Auch exotische Tierarten genießen das Kleintierprivileg solange sie nicht gefährlich sind und in einem Terrarium gehalten werden können, ohne andere Mieter durch Lärm oder Gerüche zu stören. So wurden beispielsweise australische Kragenechsen vom Amtsgericht Essen als Kleintiere bewertet, für deren Haltung der Mieter keine Genehmigung braucht. (Az.: 9 C 109/95)


    Eine ungiftige 80 Zentimeter lange Königsnatter darf nach Ansicht der Richter am Amtsgericht Brückeburg in der Mietwohnung gehalten werden, weil von ihr weder Geruchs- noch Lärmbelästigungen zu erwarten sind. Die Angst der Nachbarn vor dem Tier reiche als Verbotsgrund nicht aus, so die Amtsrichter. (Az.: 73 C 353/99)

    Vielleicht hilft dir der eine oder andere Ansatz dort, wenn du deinen Mietvertrag noch einmal überprüft hast. Ich wünsch dir Glück! :)


    lg Mina

  • Hi

    ich habe sogar letztens im ZZA einen Bericht gelesen, nach dem ein Mieter geklagt hatte weil er keine Tiere halten durfte in der Wohnung (da ging es aber auch um Hund und Katze, wie gesagt, Kleintiere im Terrarium/ Käfig/ Aquarium fallen unter "Sachen" solange eben ein lästiger Geruch und Lärm entstehen) der auch gegen seinen Vermieter gewonnen hatte, weil das Gericht entschied, dass ein Verbot das Recht auf Verwirklichung angreifen würde (oder war es das Persönlichkeitsrecht?). Also sind eigentlich alle Verbote im Bereich Heimtierhaltung in der Mietwohnung hinfällig, ausser eben Gifttiere (oder Tiere von denen eine Gefahr für dritte ausgehen kann) und Tiere die riechen oder übermäßigen Lärm machen.

    LG

    Suche:

    0,1 Rhacodactylus leachianus henkeli Bayonnaise max NZ 13 min. NZ 14.

  • Hi Mina,


    das kann man jetzt stundenlang hin- und herziehen, so urteilt das AG Rheine z. B. so "Ein Leguan zählt indessen nicht mehr zu den erlaubnisfreien Kleintieren (AG Rheine, Urteil v. 4.3.2003 - 4 C 668/01, WM 2003, S. 315)". Die Foren sind doch voll davon.
    Ausschlaggebend ist, was der Richter als "Kleintier" ansieht, Hunde und Katzen sind es i. d. R. nicht, ein grüner Leguan wäre für mich jetzt auch keine Ausnahme da sicherlich kein Kleintier.
    Auch Vermieter haben Rechte und gute Anwälte, ich wünsche dem User viel Glück, wohin ein Rechtsstreit mit dem eigenen Vermieter über kurz oder lang führen wird, ist aber hoffentlich auch klar ...

  • Natürlich kann man das stundenlang hin und her ziehen. Worauf ich hinaus will, ist das tatsächliche Gründe vorliegen müssen wie falsche Haltung, Gefahr durch das Tier, Belästigung, Gefahr für die Wohnung durch Belastung oder sich bereits bildende und nachweislich auf das Terrarium zurückzuführende Schimmelbildung durch Feuchtigkeit oder aber eine gültige Klausel im Mietvertrag (Was in diesem Fall zu dem Thema im Mietvertrag steht konnte ich oben auch nicht rauslesen oder hab's übersehen, aber nehme mal zugunsten des Halters an, das man sich da vorher schlau gemacht hat) und nicht die reine Angst vor solchem oder einfach nur das "dagegen" sein.
    Durch meine Diskussion mit meiner Vermieterin die sich einige Monate hinzog, hab ich halt bei allen durchgelesenen Fällen festgestellt, das sie entweder solche Mängel wie oben beschrieben aufwiesen oder aber der Mieter das Tier behalten durfte.


    lg Mina

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Minathyri ()

  • Hallo,



    zu dem Thema gibt es keine einheitliche Rechtsprechung.
    Es wird im Einzelfall entschieden.


    Man sollte daher vorher mit dem Vermieter sprechen, denn eines sollte klar sein,
    egal wie ein Rechtsstrei ausgeht, es wird keinen Gewinner geben, sondern nur Verlierer.


    Ich als Freund der Reptilienhaltung und ehemaliger Halter von Iguana iguana kann die Bedenken
    des Vermieters absolut nachvollziehen!
    Berücksichtigt man dann noch die Größe der Wohnung, würde ich als Vermieter wohl auch alles tun,
    damit so ein Projekt nicht in meiner Wohnung umgesetzt wird.


    Man tut glaube ich immer ganz gut daran sich in die Lage des anderen zu versetzen.


    Grüße


    Thomas

    Varanus gilleni

    Varanus prasinus (sorong)

    South African Girdled Lizards

    Bengalkatze black tabby rosetted

  • hi bine,


    also mein schimmelproblem bzgl des rohrbruches ist mittlerweile erledigt. ich warte nur noch auf die renovierung der tapete nächste woche !


    wenn die eerledigt ist, wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis mein vermieter und dessen anwältin mich besuchen kommen... schauen wir mal!!
    also aufgrund des wasserschadens habe ich mich mittlerweile recht gut angefreundet und auch schonmal so bisschen vorgefühlt wegen dem terra! ihm gefällts auch recht gut und ich glaube es wird eher ein kaffeklatsch, als das mich da jemand aus dem haus haben will....


    da mein vermieter neu ist und das gesammte haus renovieren will, wollte er mich diesbezgl halt angreifen, um dann bei mir weiter zu enovieren.. jedoch sind entzwischen andere parteien im haus ausgezogen, sodass er mich inruhe lassen kann.... der wixer LOL