ich bekam soeben das schreiben vom Anwalt meiner vermieterin:
...
Gehe ich aber von ihren eigenen Angaben und meinen einfachen internetrecherchen aus, so ist das grundsätzlich nicht für die artgerechte haltung in einer 47qm wohnung geeignet. der terrariumsbedarf ist relativ groß und damit schwer, was auch statische probleme ergibt; das tier ist giftig und die raumluft wird mit deutlich mehr feuchtigkeit konfrontiert, was schimmelbildung fördert.
Meine Mandantin kann deshalb grundsätzlich der haltung dieses exotischen tieres in der kleinen wohnung NICHT zustimmen, wäre aber bereit, die haltung bis ende april 2014 zu dulden, damit sie die möglichkeit haben, sich adäquaten wohnaum anderweitig zu suchen.
ich hoffe sie können die entscheidung meiner mandantin, der ich in vollem umfang zustimme, akzeptieren und stehe für rückfragen gern zurr verfügung.
mfg ........
dies ist ein originalauszug aus dem brief!!!!
folgendes wird vorgeworfen:
- keine artgerecht tierhaltung
-tier übergroß im verhältnis zur wohnung und dem terraium
-tier giftig
-statische gewichtsprobleme
- luftfeuchtigkeit
so!!! nun meine recherchen:
eine mietwohnung ist erst dann vermietbar, ab eine belastung von 150kg / 1qm. d.h. drunter darf niemand etwas vermieten. mein terra wiegt am ende (Bin im bau 138/91/ 235 ) maximal 150kg(hab heut gewogen mit 2 waagen.
das heißt: ich habe 150kg auf 1,26 qm paaaaasst!
tier ist nicht giftig!
bei meinen terra maßen und der supergeilen technik welche ich einbaue, ist es artgerecht! - mein kleiner wiegt ja gerademal 84 gramm bei 47cm !
und der letzte punkt der luftfeuchtigkeit.....!??
wie erkläe ich diesen???