Obwohl, ist bei dem, was du hälst eigentlich uninteressant.
Normalerweise gelten Terrarientiere als Kleintiere, deren Haltung nicht einseitig untersagt werden kann. Ausnahmen gelten für Gift-und Würgeschlangen sowie Gifttiere im allgemeinen und teilweise Ratten .
Wenn in deinem Mietvertrag garnichts über Tierhaltung steht ist damit auch nicht vereinbart worden, dass, dass du vorab seine Genehmigung einholen muss, sollte er die Schlange eh schon genehmigt haben (perfekt ist natürlich das schriftlich zu haben), gibt es keinen Grund die anderen Tiere zu verbieten wenn sie
1. artgerecht gehalten werden
2. kein Gefahrenpotenzial von Ihnen ausgeht
3. sie nicht störend auftreten (lärm/Gestank/etc)
4. und es keine "unübliche Menge" ist, wobei das natürlich auslegungssache ist.
Auch VS gelten normalerweise zu den ungiftigen Tieren, da nur ein geringes Gefährdungspotenzial für den Menschen besteht, wie es z.B. von einer Wespe ausgeht (VG Ansbach; Az 5k97.00682)
Das heißt nicht dass dein Vermieter deswegen nicht trotzdem Terror machen kann, aber vor Gericht dürfte er keine Chance haben, es sei denn du hälst was Gefährliches.
Gruß
Christina