Pflichten und Rechte beim Verkaufen

  • Hallo
    ich habe zwei blaue Stachelleguane seit ca.2 Jahren
    nun hatte ich auch Nachwuchs es waren 14 Stück leider sind nach ein paar Tagen 2 gestorben die einfach nichts gefressen obwohl genug für alle da war selbst nachdem ich sie in eine extra Box gemacht hab, wollten sie nicht fressen.



    ich habe die ersten Käufer nun ist meine Frage an euch was für Pflichten habe ich weiß das ich alles über die klein nochmal sagen muss z.b.


    Alter
    fressen
    Beleuchtung
    wärme (Tag und Nacht)
    feuchte
    und was alles zu beachten ist beim Füttern und sonst so am Tag


    und die „Vorgeschichte„ der Eltern Tiere
    das ich mit ihr einmal beim doc war


    Was muss ich noch tun ? ?(


    und was mach ich wenn jemand der Meinung ist das das tier wegen mir beim ihm gestorben ist ?
    Mit freundlichen Grüßen


    und danke schon mal :446:

  • Gutgemeinter Ratschlag: mach Dich nicht verrückt!


    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__2.html
    Wie Du siehst, liegt es am angehenden Halter selbst, sich zu informieren. Es ist nicht Deine Aufgabe oder Pflicht als Züchter und Verkäufer, dem Käufer dessen eigene Pflicht abzunehmen. Daß Du ihm die Haltungsgrundlagen kurz erklärst, und bei Selbstabholern auch Deine eigene Haltung zeigst, versteht sich meiner Meinung nach von allein. Ob Deine Zuchttiere mal eine tierärztliche Behandlung nötig hatten oder nicht, empfinde ich beim Verkauf von NZ als irrelevant. Wenn Du sowas mitteilen möchtest, kannst Du es natürlich gern tun.


    Wenn ein Tier beim neuen Halter versterben sollte, müßte der Dir erstmal nachweisen, daß Du das verschuldet hast. Einen Parasitenbefall z.B. kann man während der Quarantäne nachweisen. Bei einer Sektion kann man unter Umständen Erkrankungen erkennen, die schon länger, ggf. sogar schon bei Dir, vorhanden waren - solange die Tiere bei Dir gesund und nachweislich parasitenfrei sind, solange Deine Haltungsparameter OK sind, hast Du getan was Du konntest.
    Du kannst nicht beeinflussen, was ein Käufer mit seinem Tier macht, wie er es hält, füttert und so weiter. Setz im Zweifelsfall einen Kaufvertrag auf, der Garantie und Rückgabe ausschliesst - ich finde es eh furchtbar, beim Tierkauf von Garantie sprechen zu müssen.