Hallo zusammen,
aus privaten Gründen überlege ich mich von unseren Zwerggürtelschweifen (Cordylus tropidosternum) zu trennen. Also sie an neue Besitzer abzugeben bzw. zu verkaufen.
Da die Tiere ja geschützt sind (§22 BNAtSchG) frage ich mich, ob ich neben dem Herkunfsnachweis etwas beachten muss? Die Tiere sind aktuell auf meinem Namen in unserem Kreis angemeldet.
Wenn ich es richtig sehe, muss ich dann selber einen Herkunftsnachweis für den neuen Besitzer ausstellen (z.B. wie hier http://dghtbuedingen.de/data/documents/herkunftsnachweis.pdf) und dann die Tiere bei meinem Amt abmelden oder? War es das schon?
Oder genauer gefragt:
Muss ich Identität des Käufers irgendwie prüfen (per Ausweis)? Name, Adresse etc. brauch ich ja für den neuen Nachweis, aber muss ich prüfen ob es stimmt, was mir die Leute sagen wenn sie die Tiere abholen?
Muss ich die Haltung des Käufers nach Mindestanforderungen prüfen?
Kann ich die Tiere auch ins EU-Ausland abgeben (ich wohne grenznah)?
Viele Grüße,
Christina
Anmerkung: Natürlich will ich, dass meine Tiere gut untergebracht sind und würde Haltungsbedingungen daher aus Eigeninteresse soweit möglich prüfen; Möchte nur sicher sein, dass ich rechtlich / formell nichts falsch mache.