Königspython Herkunftsnachweis

  • Hallo zusammen,

    Ich würde gerne meine Königspythons vermehren, ggf. wenn es sich ergibt auch verkaufen.
    Jetzt zu meiner Frage, wie und wo beantrage ich Herkunftsnachweise für die Babys?
    Normal bekommt man diese ja bei Erwerb der Tiere, wenn ich aber selber züchte ist das nicht möglich.
    Brauche ich dafür einen Zuchtschein oder wie läuft das?


    Bin über jede Antwort sehr froh, danke im Vorraus

    LG Leo ^^

  • Hi,


    den stellst du selbst aus. Vorlagen gibt es im Internet zu Hauf, such dir einfach eine aus die dir zusagt und fertig.

    Das braucht man übrigens auch, wenn man adulte Tiere weitergibt.


    Rechne aber damit, dass du die Jungtiere mitunter sehr sehr lange großziehen musst - bei P. regius ist der Markt schon verdammt satt und wenn man nicht DIE High-End Varianten hat, ist ein Verkauf zu halbwegs vernünftigen Preisen sehr mühselig.


    LG

    Seriva

  • Hey Leo!

    Hier ein Bild von meiner Abgabebescheinigung diese dir ev als Vorlage dienen könnte!


    Solltest du aus AT sein, dann kannst du den Gesetzestext 1 zu 1 übernehmen, anderenfalls musst du es abändern!


    Lg Andreas

  • Müssen in Österreich keine Angaben zu den Elterntieren im Zuchtbeleg gemacht werden?


    Die stichpunktartige Haltungsbeschreibung und die Liste mit Fütterungen und Häutungen sind rechtlich irrelevant... zumindest in Deutschland, zumal laut Gesetzestext in Deiner Bescheinigung der Halter eh VOR Anschaffung über die Haltung informiert zu sein hat.


    Python regius ist btw die korrekte Schreibweise, nicht Python Regius. Auch die Lebenserwartung von "nur" bis zu 25 Jahren würde ich deutlich nach oben korrigieren.

  • Jetzt wo Du es sagst, sehe ich die Angaben zu den Elterntieren auch. Die würde ich jedoch eher im Zuchtbeleg erwarten, nicht auf dem Zettel, auf dem die Fütterungs- und Häutungsintervalle stehen. In Deutschland kann jeder Züchter seine Papiere in Stein meisseln, mundklöppeln oder was auch immer, hier ist Python regius zwar unverändert artgeschützt, aber von der Meldepflicht ausgenommen. In Österreich sind alle Reptilien meldepflichtig, und ich kann mir lebhaft vorstellen, daß die Behörden auf sinnlosen Papierkram gern verzichten möchten. Dort interessiert es niemanden, wann eine Schlange gefressen hat. Hat zwar alles seine Richtigkeit, könnte aber eleganter und ohne überflüssigen Ballast gelöst werden.

  • Die stichpunktartige Haltungsbeschreibung [...] sind rechtlich irrelevant... zumindest in Deutschland, zumal laut Gesetzestext in Deiner Bescheinigung der Halter eh VOR Anschaffung über die Haltung informiert zu sein hat.

    Naja zumindest in Hamm wurden die Dinger als Auflage vom Amt gefordert, weswegen sie nun in der dortigen Börsenordnung von den Anbietenden verlangt werden und die Herausgabe dieser auch vom Personal immer wieder kontrolliert wurde. Auch andere deutsche Börsen haben diese Auflage schon bekommen. In der Aquaristik ist die Aushändigung einer solchen Zusammenfassung für Privatverkaufende zumindest in NRW auch schon Pflicht, wer weiß, wann es auch für Reptilien kommt. (Sofern wir die überhaupt noch privat verkaufen dürfen, wenn ich mir den aktuellen Koalitionsvertrag so anschaue...)


    Grundsätzlich stimme ich dir aber natürlich vollkommen zu, dass man sich vorher informieren muss!

    LG

    Seriva

  • Naja zumindest in Hamm

    ...gibt es schon lange keine Reptilienbörse mehr, und ich sehe so bald auch keine mehr. Die von Dir genannte Regelung kenne ich von unterschiedlichen Veranstaltern, halte eine solche Vorgehensweise seitens der zuständigen Behörden aber für den falschen Weg.

    https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__2.html

    Bei geweblichen Anbietern mag man drüber streiten, obwohl ich selbst da die Rechtslage eindeutig finde. Gerade bei privaten Anbietern: warum sollten die in irgendeine Pflicht genommen werden, dem zukünftigen Halter Arbeit und Verantwortung abzunehmen, und denjenigen zu informieren, damit der/die/das Ärmste sich bloß selbst keine Arbeit mehr machen muß? Oder, Gott bewahre, im Voraus (!) Bücher (ja, Mehrzahl!!) kaufen (!!!) müßte.


    Wir beide sind da in der Tat der selben Meinung.


    Vermutlich wissen die zuständigen Behörden ganz genau, daß kaum ein angehender Tierhalter das Tierschutzgesetz kennt, selbst den von mir verlinkten § nicht, und sich dementsprechend kaum jemand vor der Anschaffung informiert, und selbst danach noch immer nicht... von daher ist eine Bedienungsanleitung in wenigen Worten gewiss besser als gar keine Information, aber dennoch nur ein schlechter Witz.