So, habe für alle aus Bremen kommenden und angehender Giftschlangenhalter das Gesetzesblatt veröffentlicht.
Bei Fragen zu z.B. Ausnahmegenehmigungen könnt ihr mir gerne ein PN schreiben.
ZitatIm Gesetzesblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 11.10.1994 ist nach der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit vom 27.09.1994 gemäß §1 das -Halten gefährlicher Tiere- verboten (Brem.GBl.Seite 279). Welche Tierarten hiernach als „gefährlich“ gelten, definiert eine Anlage zu §1 in 15 Punkten.
Gemäß §1 bedarf die Haltung der folgenden Tiere einer Erlaubnis der Ortpolizeibehörde:
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[*]Giftschlangen sowie Natter der Gattungen Dispholidus und Thelotornis, Giftechsen, tropischer Giftspinnen, giftiger Skorpione und giftiger Fische;
[*]Großkatzen wie Löwe (Panthera leo), Tiger (Panthera tigris), Leopard oder Panther (Panthera pardus), Schneeleopard (Panthera unica) Jaguar (Panthera oncal),
[*]alle Arten des Puma (Felis concolor)
[*]alle Arten Luchse (Lynx);
[*]des Servals (Fell s. l.eptailurus servall);
[*]des Gepards (Acinonyx jubalus);
[*]des Nebelparders (Neolelis nebulosa)
[*]alle Arten des Ozelot (Felis pardalis)
[*]Affen (primates), ausgenommen Halbaffen und Korallenaffen
[*]des Wolfs (Canis iupus)
[*]von den Baären Braunbär, Grizzlybär, Schwarzbär, Eisbär, Kragenbär, Brillenbär, Lippenbär, Kodiakbär sowie Baribal und Malaienbär
[*]alle Arten der echten Krokodile (Crocodyliael);
[*]alle Arten der Alligaroten und Kaimane (Alligatorridae)
[*]des Gavials (Gravialis gangelicus)
[*]Riesenschlangen (Boidae)
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Kleine "Ergänzungen" zu den Riesenschlangen, also Boidae zählen auch z.B. Python regius und die 80cm große Sandboa. Laut gesetz ist es verboten solche Tiere zu halten, nur keine hält sich daran.... ach ja und noch eins, Krustenechsen zählen zu den Waranen und sind daher nur Meldepflichtig, falls diese geschützt sind.