Gesetzesblatt der Freien Hansestadt Bremen über das Halten gefährlicher Tiere

  • So, habe für alle aus Bremen kommenden und angehender Giftschlangenhalter das Gesetzesblatt veröffentlicht.
    Bei Fragen zu z.B. Ausnahmegenehmigungen könnt ihr mir gerne ein PN schreiben.



    Zitat

    Im Gesetzesblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 11.10.1994 ist nach der Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit vom 27.09.1994 gemäß §1 das -Halten gefährlicher Tiere- verboten (Brem.GBl.Seite 279). Welche Tierarten hiernach als „gefährlich“ gelten, definiert eine Anlage zu §1 in 15 Punkten.


    Gemäß §1 bedarf die Haltung der folgenden Tiere einer Erlaubnis der Ortpolizeibehörde:
    [list=1]
    [*]Giftschlangen sowie Natter der Gattungen Dispholidus und Thelotornis, Giftechsen, tropischer Giftspinnen, giftiger Skorpione und giftiger Fische;
    [*]Großkatzen wie Löwe (Panthera leo), Tiger (Panthera tigris), Leopard oder Panther (Panthera pardus), Schneeleopard (Panthera unica) Jaguar (Panthera oncal),
    [*]alle Arten des Puma (Felis concolor)
    [*]alle Arten Luchse (Lynx);
    [*]des Servals (Fell s. l.eptailurus servall);
    [*]des Gepards (Acinonyx jubalus);
    [*]des Nebelparders (Neolelis nebulosa)
    [*]alle Arten des Ozelot (Felis pardalis)
    [*]Affen (primates), ausgenommen Halbaffen und Korallenaffen
    [*]des Wolfs (Canis iupus)
    [*]von den Baären Braunbär, Grizzlybär, Schwarzbär, Eisbär, Kragenbär, Brillenbär, Lippenbär, Kodiakbär sowie Baribal und Malaienbär
    [*]alle Arten der echten Krokodile (Crocodyliael);
    [*]alle Arten der Alligaroten und Kaimane (Alligatorridae)
    [*]des Gavials (Gravialis gangelicus)
    [*]Riesenschlangen (Boidae)
    [/list=1]


    Kleine "Ergänzungen" zu den Riesenschlangen, also Boidae zählen auch z.B. Python regius und die 80cm große Sandboa. Laut gesetz ist es verboten solche Tiere zu halten, nur keine hält sich daran.... ach ja und noch eins, Krustenechsen zählen zu den Waranen und sind daher nur Meldepflichtig, falls diese geschützt sind.

  • Hallo Monk,


    deine Aussagen über das Halten von Tigerpython in Bremen sind eindeutig falsch !


    Ich habe mich heute darüber informiert, und man hat mir gesagt, dass man ledigilich den Herkunftsnachweis zum Senator für Bau und Umwelt und Verkehr schicken muss, sowie einen zweiseitigen Antrag ausfüllen und ein polizeiliches Führungszeugnis dem ganzen beilegen muss. Somit kann jeder sich einen Python molorus bivitattus zulegen, der nichts im Zeugnis stehen hat.....



    Vielleicht ist einfach das Amtsblatt schon zu alt und du hast das Datum der Erstellung nicht gesehen.....



    Liebe Grüße


    Jessy

  • Ich lese hier ständig artenschutz usw. aber keiner von euch geht näher auf die artenschutzbestimmungen der klasse A & B ein ...
    Zumal das noch von Bundesland zu Bundesland schwankt... :motz:

  • Zitat

    die artenschutzbestimmungen der klasse A & B ein ...
    Zumal das noch von Bundesland zu Bundesland schwankt...


    Wie meinst du das?

    Nein! Schlangenhalter sind nicht zu blöd zum Lesen und Schreiben. Sie sind so megabegabt und schweinekreativ, dass sie die Zweidimensionalität der Schrift unterfordert.