Königspython & Regenbogenboa SH

  • Moin ihr Lieben.


    In Kürze werde ich mit Sack und Pack (also auch mit den Reptilien) von NRW nach Schleswig-Holstein umziehen.


    Nun folgende Fragen:

    Das die Kornnattern keiner Meldepflicht unterliegen weiß ich, auch in SH.

    Zu Königspython und Roter Regenbogenboa finde ich aber nur veraltete Beiträge oder nur den Vermerk das die Tiere nach Anhang B gelistet sind.

    Hier in NRW ist der Königspython von der Meldepflicht befreit, die Rote Regenbogenboa nicht.

    Weiß jemand etwas aktuelles, wie das in SH aussieht? Gerde bzgl. Des Königspython, bei der Boa gehe ich fest davon aus das sie auch dort meldepflichtig ist.


    Ich kenne es so, dass man die Tiere der unteren Naturschutzbehörde der Stadt oder des Kreises meldet. Im Kreis Schleswig-Flensburg finde ich aber keinen Vermerk dazu, nur auf der offiziellen Seite von ganz SH. Was stimmt denn nu?


    Liebe Grüße

    Eine etwas ratlose Pluto:/

  • Das ist in beiden Bundesländern gleich. Epicrates cenchria und Python regius sind artgeschützt. Epicrates cenchria ist bundesweit meldepflichtig, Python regius ist eine von wenigen Arten, die bundesweit von dieser Meldepflicht ausgenommen wurden.


    In einigen Bundesländern/Städten sind beide Arten jedoch haltegenehmigungspflichtig, weil sie unter die dortigen Gefahrtier- oder Polizeiverordnungen fallen. Auf Schleswig Holstein trifft das meines Wissens nach nicht zu. Das negativste mir bekannte Beispiel ist Leipzig.


    Bei mir in Niedersachsen kann ich meine meldepflichtigen Tiere entweder bei der ULB der Stadt bzw. des Landkreises melden, und die leiten das dann weiter. Oder ich melde die Tiere direkt zentral in Hannover beim NLWKN. Ob das in Schleswig Holstein ebenso abläuft weiß ich nicht, ich vermute es aber. Im Zweifelsfall telefonierst Du bei den potentiell zuständigen Stellen an Deinem zukünftigen Wohnort etwas herum.

  • Ganz vergessen mich zu bedanken - vielen lieben Dank, es hat alles problemlos funktioniert!:)