Chamäleon Anzeige

  • Hallo. Ich bin neu hier, und hier sind aber sicher einige die sich auskennen. Es geht darum das ich mein Chamäleon leider verkaufen muss, und eine Dame, die augenscheinlich Interesse hatte, meinte das dass Terrarium zu klein sei, was aber nicht der Fall ist, sie kannte nur Bilder, war nicht persönlich hier. 120x120x85 hxbxt. Nun hat sie mich beim Veterinäramt angezeigt, natürlich hab ich direkt als der Brief kam, dort hin angerufen, doch leider ist die Dame die das bearbeitet im Urlaub. Jetzt Frage ich mich , ob ich das Chamäleon trotzdem veräußern kann. Er ist natürlich gemeldet und besitzt einen Herkunftsnachweis. Bin um jede Antwort dankbar die mir helfen kann. Lg

  • Niemand kann Dir verbieten das Tier zu verkaufen. Jemanden wegen sowas beim Veterinäramt anzuschei++en finde ich schon extrem grenzwertig. Um beurteilen zu können ob das Terrarium tatsächlich zu klein ist oder nicht, müßten wir wissen welches Chamäleon Du hältst.

  • Ja ich bin auch stinkig darüber. Aber was soll ich machen, sie hat es halt getan... es ist ein Panther Chamäleon. Und die netten Leute vom Amt haben mir ja auch zur Anzeige direkt eine Haltungsbestimmungs Mitteilung mit geschickt. Wo drin steht wie groß das Terrarium sein soll. Aber wenn ich ihn jetzt verkaufe, müsste ich ihn ja abmelden, gibt das dann nicht n oich mehr Ärger? Lieben Dank

  • Auch wenn ich es nicht gutheisse jemanden wegen des Verdachts eines zu kleinen Terrariums anzuschei++en, hatte die Dame doch nicht ganz unrecht. Mit 120cm ist Dein Terrarium nicht hoch genug. Ob es noch andere Gründe für ihre Tat gibt, kann ich nicht beurteilen, ohne die selben Fotos gesehen zu haben wie sie.


    Ich denke nicht, daß Du in irgendeiner Form rechtliche Konsequenzen zu befürchten hast, wenn Du das Tier nun verkaufst und abmeldest. Sollte das Veterinäramt später noch bei Dir vorbeischauen um der Meldung nachzugehen, wird zumindest das Terrarium ja noch da sein, oder? Die Ämter beziehen sich für gewöhnlich mangels verbindlicher Grundlagen auf das sog. BNA-Gutachten. Gemessen daran passt Dein Terrarium.


    Welche Anforderungen gibt denn das Veterinäramt in Deinem Fall vor, also was stand in besagter MItteilung?

  • erdbähr, ich find es toll das wir uns darüber unterhalten. :) also ich muss dazu sagen das dass jetzt die Bewohnten maße sind, gemessen ab bodengrund. Ursprünglich ist das Terra 1,50 hoch, ich könnte auch Bodengrund noch raus nehmen, das wäre kein Problem. Oder die Beleuchtung und wärmelampe aufstocken. Das war das einzige was sie angezeigt hat. In dem Brief steht, :" es liegt uns eine tierschutzrechtliche Anzeige Ihrer Reptilienhaltung vor. " mehr steht da nicht.

    achso und in dem Anhang vom schreiben steht tatsächlich das die Mindestgröße 120x70x120 sein soll. Hattest recht

  • also ich muss dazu sagen das dass jetzt die Bewohnten maße sind, gemessen ab bodengrund. Ursprünglich ist das Terra 1,50 hoch

    OK, dann ist doch alles gut. Ich finde es zwar ungewöhnlich, daß jemand als Terrarienmaß die für das Tier nutzbaren Innenmaße nennt, aber wenn das so stimmt, hast Du bezüglich der Terrariengröße bei einem Besuch des Veterinäramtes nichts zu befürchten.


    Wenn Du Dich ein Stück weit absichern möchtest, schreib eine Mail an das Veterinäramt und schildere darin die Situation und die Tatsache, daß die zuständige Mitarbeiterin im Urlaub ist. Erkläre denen die Gründe die Dich zwingen das Tier abzugeben, und daß Du, sofern Du einen Käufer findest, nicht den Urlaub der Sachbearbeiterin abwarten kannst. Sollte es wider erwarten seitens des Amtes doch rechtliche Bedenken geben, muß sich halt ein anderer Sachbearbeiter zu dem Fall äussern.

  • ja hätte ich direkt dazu schreiben sollen, das dies die innenmaße sind. Das stimmt.


    Ja das ist eine gute Idee. Denke das werde ich tun. Ich danke Dir für deine schnelle Hilfe. Dankeschön.