Wirbellose beim Umzug

  • Hallo,


    heute hat mich Jemand ganz kirre gemacht,

    als ich erzählte dass ich demnächst einen Umzug planen werde,

    dass ich dann unbedingt sagen muss dass ich diverse Wirbellose halte.

    (Asseln, Schaben und (noch) Tausendfüßer)


    eigentlich war ich überzeugt dass das nit stimmt,

    aber die Person war sich dabei so sicher,

    dass ich dann doch mal fragen wollte...



    Darf der Vermieter Generell solche Tiere verbieten,

    bzw muss ich diesen darüber mitteilen welche Tiere ich habe?


    LG

    Julia

  • der Vermieter darf das nicht verbieten. Musste mich da zwangsläufig wegen meinen Wirbellosen informieren, die ja auch nicht gerade sehr wenige sind. Wirbellose und Terrarientiere laufen ja auch nicht frei im Haus rum.

    mit giftigen oder gefährlichen Tieren sieht das dann schon anders aus.

    Ich würde es vielleicht nicht direkt beim Anschauen der Wohnung sagen, da man ja oft die Situation hat, dass sich die Mieter ausgesucht werden, weil es oft ne Flut an Bewerbern gibt, aber deswegen ärger machen darf er nicht. Natürlich nur wenn die Tiere in ihren Terrarien bleiben.

  • Wirbellose und Terrarientiere laufen ja auch nicht frei im Haus rum.

    mit giftigen oder gefährlichen Tieren sieht das dann schon anders aus.

    Warum? Laufen giftige oder gefährliche Tiere denn für gewöhnlich frei im Haus rum? Oder wie ist Dein Beitrag zu verstehen?


    Es ist richtig, daß ein generelles Verbot der Haustierhaltung in Mietverträgen nicht zulässig ist. Aber, und natürlich gibt es ein aber, ist das in der Praxis nicht immer so einfach. Dazu bitte den Link von Tobi99 anklicken.


    Je nach Umfang der Tierhaltung würde ich Vermietern/Eigentümern/Hausverwaltungen gegenüber immer mit offenen Karten spielen.

  • Hallo,


    ich bin da aber etwas im Zwiespalt.

    Klar alles im Voraus abklären ohne später Probleme zu kriegen wäre ideal.


    Aber ich bezweifle dass ich weit komme, wenn ich jedem von meiner Schabenhaltung erzähle. :/


    Ich überlege dann vllt. zu fragen ob es Tiere gibt die nicht erwünscht sind

    und wenn dies bezgl. Kleintiere verneint wird, gibt es ja eigentlich keinen Grund näher auf meine Tiere einzugehen.?



    Anbei die Frage:

    Wenn ich dann umgezogen bin und mir eine zB Vogelspinne anschaffe,

    muss ich das mit dem Mieter absprechen? Wäre ja n Gifttier...



    LG und schönes WE

    Julia

  • Hi,


    Der Erlaubnisvorbehalt im Mietvertrag gilt aber ohnehin nur für größere Tiere. Grundsätzlich nicht verbieten können Vermieter die Haltung von Kleintieren in der Wohnung. "Zu Kleintieren zählt alles, was in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden kann". Goldfische, Ratten, Hamster und Kaninchen darf also jeder Mieter ohne weitere Nachfrage beim Vermieter in seinen vier Wänden halten.


    Musst im Mieterrecht nachgucken.