Zwergwaran Anfängerfragen

  • Varanus gilleni ist ein Baumbewohner relativ trockener Gebiete, bezüglich der Luftfeucht also recht anpassungsfähig; ein morgendliches leichtes Sprühen ist hier ausreichend.


    Zur Terrariengröße: hier würde ich 100 - 120 x 60cm Bodenfläche bei einer Höhe von 100 - 120cm für genügend groß für ein Pärchen halten.

    Könnte man sehr dekorativ mit senk- und waagerechten Korkästen und -röhren ausstatten.


    mfg

    jotpede

  • Sorry aber doch nich eine letzte Frage.

    Ich lese mir gerade die Informationen zur Meldepflicht von Geschützten Tieren durch und finde bei der Kennzeichnungspflicht

    für Varanus gilleni und Varanus acanthurus keine Informationen. Müssen diese Beiden Arten nicht Gekenzeichnet werden?

    ich finde in der Liste nur andere Varan-Arten wie z.B Varanus bengalensis, Varanus flavescens, Varanus griseus, Varanus komodoensis oder Varanus olivaceus.


    Zitat

    Kennzeichnungspflicht für geschützte Tierarten

    Für bestimmte Tier- und Pflanzenarten besteht eine besondere Kennzeichnungspflicht. Diese ist in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) geregelt. Aufgelistet sind die einzelnen Tierarten im Anhang 6 der Verordnung. Gesetzlich anerkannte Kennzeichnungsmethoden sind z.B. ein geschlossener Ring, Transponder oder die Fotodokumentation.


    Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Anlage 6


    Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) komplett


    Wenn ich so nochmal darüber nachdenke ist die kennzeichnung bei so kleinen Tieren ja auch ganzschön schwer.


    Außerdem steht auf der Seite vom Umweltamt Dortmund, dass Buchführungspflicht besteht. Was ist damit genau gemeint? Muss ich das Tier z.B Monatlich wiegen, messen und festhalten wann und was es frist und wann sich das Tier häutet?


    MfG

  • Die Buchführungspflicht bezieht sich in der Regel auf die Führung eines Zuchtbuches in dem die Gelege und Nachzuchten geführt werden. Zu- und Abgänge müssen ebenfalls protokolliert (Herkunftsnachweis) und gemeldet werden.


    Im Einzelnen musst du mit deiner Behörde klären in welcher Form du melden und nachweisen musst. Bei einem Einzeltier sollte die Anmeldung und die Abmeldung bei Abgabe oder Versterben ausreichen.

  • Hallo

    Also einen wirklichen Anfänger-Waran gibt es nicht,sie haben alle ihre Bedürfnisse. Ich hatte mich auch mal über Zwergwarane informiert. Hier eine Liste von Arten die du dir mal anschauen kannst:


    Varanus primordius 25cm GL


    Varanus kingorum 30cm GL


    Varanus gilleni 35-40cm GL


    Varanus caudolineatus 30-35cm GL


    Varanus storri


    Varanus pilbarensis


    Varanus brevicauda 25cm GL


    Ich weiß leider nicht welche Arten im Moment verfügbar sind oder inwiefern sie zu deinen Vorstellungen passen.

  • Also ist es für mich als käufer der Tiere nicht notwendig Buchzuführen?

    Du musst deine Tiere anmelden. Dafür bekommst du vom Verkäufer einen Herkunftsnachweis mit seinen Daten und deinen Daten und Daten zum Tier. Er meldet die Tiere ab und du meldest sie dann bei der für dich zuständigen Behörde an. Die Behörde teilt dir mit, was du an weiteren Nachweisen oder Zuchtbüchern führen musst. Das solltest du vorher mit der Behörde klären.


    Die Behörde kann auch bei dir vorbeikommen und sich von der artgerechten Haltung überzeugen.

  • Ach Leute,

    meldet euch doch dann, wenn ihr auch mal eigene Erfahrungen nutzen könnt oder euch zumindest erfolgreich durch diverse Fachliteratur gearbeitet habt:/


    Empfehlungen von Arten,die kaum oder nur zu sehr hohen Preisen gehandelt werden und Kommentare im Sinne von: " ich weiß nicht, könnte aber sein" sind nicht wirklich hilfreich.


    mfg

    jotpede

  • Ich lese mir gerade die Informationen zur Meldepflicht von Geschützten Tieren durch und finde bei der Kennzeichnungspflicht

    für Varanus gilleni und Varanus acanthurus keine Informationen. Müssen diese Beiden Arten nicht Gekenzeichnet werden?

    ich finde in der Liste nur andere Varan-Arten wie z.B Varanus bengalensis, Varanus flavescens, Varanus griseus, Varanus komodoensis oder Varanus olivaceus.

    Müssen sie nicht. Da geht es um einen anderen Schutzstatus gemäß Washingtoner Artenschutzabkommen.

    Varanus bengalensis beispielsweise unterliegt WA1, acanthurus und gilleni "nur" WA2.


    Auch mit gilleni und acanthurus hast Du eine Buchführungspflicht, das hört sich aber schlimmer an als es ist. Gast hat einiges erläutert, da für Dich wegen des Platzmangels aber im Grunde eh nur ein Einzeltier möglich ist, hält sich der Aufwand in Grenzen. Du bekommst vom Züchter oder Verkäufer einen Zuchtbeleg und Herkunftsnachweis. Diese Papiere kopierst Du und schickst diese Kopien mitsamt eines Anmeldeformulares an die für Dich zuständige Behörde. Bei mir in Niedersachsen stehen solche Formulare beim NLWKN online zum Download bereit. Ich kann zwar nur vermuten, aber es ist sehr wahrscheinlich, daß es in Deinem Bundesland auch solche Formulare zum herunterladen gibt. Zuchtbeleg und Herkunftsnachweis mußt Du unbedingt gut aufbewahren, behandle das so, wie Deinen Personalausweis für Dich. Sollte das Tier versterben oder weiterverkauft werden, besorgst Du Dir erneut ein Meldeformular und meldest es mit dem jeweiligen Grund ab. Adressänderungen z.B. sind der Behörde ebenso mitzuteilen.


    Obwohl inzwischen schon aufgelistet, möchte ich für Deine Suche nochmals Varanus storri erwähnen. Bleibt gewöhnlich mit ca. 30cm GL recht klein, ist eher bodenbewohnend und sofern das von Dir genannte Terrarienmaß genau so umzusetzen ist, könnte man darin ein Einzeltier halten. Ich fände mehr Platz zwar besser, aber die Tiere leben bei guter Pflege eine ganze Weile, und vermutlich wird Dein Studium deutlich vorher enden. Beginnst Du also mit einem Jungtier und bist bereit nach dem Studium ein etwas größeres Terrarium bereitzustellen, sehe ich da kein Problem.

  • Danke für die Ratschläfe.

    Was genau muss man bei Buchführungspflicht machen? Muss ich das Tier z.B Monatlich oder Wöchentlich wiegen, messen und festhalten wann und was es frist und wann sich das Tier häutet?


    MfG

  • Das würde ich in Deutschland zwar für möglich halten:)

    aber so schlimm ist es mit der Bürokratie dann doch nicht.


    Mit Meldung des/der Tiere bei der zuständigen Behörde sollten Sie eine Bestätigung erhalten, die,wie bereits geschrieben,srgfältig aufbewahren. Bei Abgabe oder Versterben des Tieres dieses abmelden, damit hat es sich mit der Buchführungspflicht.


    Anders sieht es aus, wenn Sie die Tiere vermehrt haben. Dann ist Geburt und Verbleib der Jungtiere sorgfältig aufzuzeichnen und an die zuständige Behörde zu melden. Alles nicht schlimm, Gewicht und Größe etc. kann man aus eigenem Interesse aufzeichnen, mit der angeführten Buchführungspflicht hat das nichts zu tun.


    mfg

    jotpede

  • Tut mir leid falls das nicht so hilfreich war, ich wollte ihm nur ein paar Vorschläge machen,die er sich angucken kann.

    MfG

  • Tut mir leid falls das nicht so hilfreich war, ich wollte ihm nur ein paar Vorschläge machen,die er sich angucken kann.

    MfG

    Sie brauchen sich doch nicht zu entschuldigen.

    Aber da in Ihrer Auflistung schon mehrere Arten enthalten waren, die kaum bzw. nur sehr teuer zu erhalten sind und sich der Fragesteller als Student mit mutmaßlich geringerem Budget zu erkennen gab und sich näher mit 2 Arten befasste,fand ich den Beitrag als nicht hilfreich.Das ist alles:)


    mfg

    jotpede