Jemenchamäleon Meldepflichtig ?

  • Hallo zusammen !


    Ich habe heute den „Fachmann“ gefragt wo ich das Jemenchamäleon melden muss/soll in vielen Büchern die ich hab stand drin das die meldepflichtig sind, wo und wie ich es dann mach stand dort nicht drin.

    Kann mir jemand vielleicht eine Antwort darauf geben ??

  • Ruf im Zweifel einfach bei deiner Behörde an, die können dir alles sagen.

    Ich weiß das in manchen Regionen einige Arten von der Meldepflicht befreit sind, weil es schier eine unendliche Masse an Tieren gibt (z.B. Python regius oder eben auch Chamaeleo calyptratus). Diese Tiere sind dann nurnoch nachweispflichtig und nicht mehr meldepflichtig.


    Zur Recherche bzgl. Schutzstatus empfehle ich: WISIA Online

  • Ich weiß das in manchen Regionen einige Arten von der Meldepflicht befreit sind, weil es schier eine unendliche Masse an Tieren gibt (z.B. Python regius oder eben auch Chamaeleo calyptratus). Diese Tiere sind dann nurnoch nachweispflichtig und nicht mehr meldepflichtig.


    Zur Recherche bzgl. Schutzstatus empfehle ich: WISIA Online

    Hallo NajaSiamensis,


    naja, wenn man etwas nicht genau weiß...................(frei nach Herrn Nuhr)


    Alle Artengeschützten Tiere sind erstmal melde- und nachweispflichtig! Es gibt in Deutschland KEINE REGIONEN,in denen das anders wäre.

    Wohl aber gibt es in der Bundesartenschutzverordnung Ausnahmen. Dies sind derzeit bei Reptilien und Amphibien:

    nachzulesen unter https://www.gesetze-im-interne…rtschv_2005/anlage_5.html


    Reptilien:
    Iguana iguana (Grüner Leguan)
    Python regius (Königspython)
    Boa constrictor constrictor (Abgottschlange)
    Boa constrictor imperator (Kaiserboa)
    Phelsuma madagascariensis (Madagaskar-Taggecko)
    Phelsuma laticauda (Goldstaub-Taggecko)
    Trachemys scripta elegans (Rotwangen-Schmuckschildkröte)



    Amphibien:
    Ambystoma mexicanum (Axolotl)
    Bombina orientalis (Chinesische Rotbauchunke)
    Dendrobates auratus (Goldbaumsteiger)
    Dendrobates azureus (Blauer Pfeilgiftfrosch)


    Alle anderen artengeschützten Tiere sind mit den entsprechenden NACHWEISEN über die legale Herkunft bei der zuständigen Behörde meldepflichtig, AUCH das Jemenchamäleon Chamaelao calyptratus.



    für NH123: die Meldebehörde ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Am einfachsten rufst du bei dem für dich zuständigen Bürgeramt an, die sollten dir die genaue Stelle nennen können.


    mfg

    jotpede