Sachkundennachweis und Tiermeldung

  • Hallo liebes Forum,

    Da ich am überlegen bin mir bald ein Jemenchamäleon anzulegen habe ich nochmal eine Frage zur Artenschutz was ich trotz der Bücher und forenbeiträge nicht verstanden haben:


    Bin ich verpflichtet ein Sachkundennachweis zu haben?


    Und wenn ich das Tier erwerbe muss ich das Tier dann melden das es jetzt bei mir lebt oder?


    Danke schon mal im Vorraus

    Gruß

  • Bin ich verpflichtet ein Sachkundennachweis zu haben?


    Und wenn ich das Tier erwerbe muss ich das Tier dann melden das es jetzt bei mir lebt oder?

    Mir ist kein Bundesland bekannt, das einen Sachkundenachweis für meldepflichtige Reptilien voraussetzt. Bei Gefahrtieren wäre das etwas anderes.


    Natürlich müssen meldepflichtige Tiere gemeldet werden.

  • Also in unserer Stadt stand auf dem Meldeformular einfach nur drauf, woher wir das Tier erworben haben (Name und Anschrift des Züchters) sowie eine genaue Artenbezeichnung und Identifikation des Tieres. Dann musste ich noch eine Kopie des Kaufvertrages hinzufügen und schon war unser Cham angemeldet.

  • Hallo, und den Herkunftsnachweis nicht vergessen :)


    Liebe Grüße Vanessa

    1.1 Phelsuma grandis
    1.1 Phelsuma grandis
    0.1 Phelsuma inexpectata

    1.2 Phelsuma ornata

    0.1 Phelsuma quad. quad.

    1.1 Phelsuma pasteuri

    1.1 Oophaga pumilio blue jeans

  • Was den Sachkundenachweis angeht: ein entsprechend formeller, durch beispielsweise eine entsprechende Prüfung erworbener Nachweis ist (leider) nicht vorgeschrieben; entsprechend dem Deutschen Tierschutzgesetz wird allerdings vorgegeben, dass der Halter eines Tieres gleich welcher Art, sich über die artgerechte Haltung kundig macht


    mfg

    jotpede