Lygodactylus Williamsi (Himmelblauer Zwergtaggecko)

  • Hi,


    also wenn ich das richtig deute, heisst das er wird streng geschĂŒtzt werden, dieses Gesetz ist aber in Europa noch nicht in Kraft getreten,

    also wirst du ihn im Moment noch bekommen, aber wirst ihn mit CITES-Papieren bekommen, d.h. du wirst ihn melden mĂŒssen / sollen.

    Aber das können dir die Halter dieses Geckos hier im Forum besser sagen können.


    mfg

    hexen kann ich nicht, aber ich arbeite daran

  • NatĂŒrlich darf man sie halten. Ich weiss nicht, ob das nach Bundesland variert, aber ich habe keine Papiere.


    Mit freundlichen GrĂŒĂŸen,

    Yamori-san

  • Wie bitte?! Du hast keine Papiere?! Die Tiere benötigen einen Herkunftsnachweis!

    Egal welches Bundesland weil sie EU weit und auch in den Staaten des Washingtoner Artenschutzabkommens geschĂŒtzt sind! Da sie jetzt in Anhang I sind, brauchen sie auch noch Citespapiere! Um zĂŒchten zu dĂŒrfen, muss eine Genehmigung beantragen welche richtig teuer werden kann!

    Ausserdem muss man ein Bestandsbuch fĂŒhren in dem jede Nachzucht/ BestandsverĂ€nderung (Tod oder Verkauf) vermerkt wird, ausserdem muss jede BestandsverĂ€nderung (Verkauf Nachzucht, Tod, Verkauf Adulti) dem zustĂ€ndigen Amt (bei uns im Saarland Untere Naturschutzbehörde Abteilung Biodokumentation) melden!

    Die Art ist seit 2014 schon nach WA Anhang II, EG Anhang B und BG Status B (http://wisia.de/FsetWisia1.de.html) geschĂŒtzt und unterliegt der Nachweis- und meldepflicht! Theoretisch mĂŒssten deine Tiere Yamori gemeldet sein! Wenn dies nicht der Fall ist, hĂ€lst du die Art illegal!


    Manchmal wĂŒnscht man sich echt einen Sachkundenachweis fĂŒr Halter und ZĂŒchter -.- dann sollten Nachzuchten ohne Papiere nicht mehr vorkommen! Der Handel hat ohne ende strenge Auflagen aber ZĂŒchter dĂŒrfen teilweise machen sie wollen.

    Suche:

    0,1 Rhacodactylus leachianus henkeli Bayonnaise max NZ 13 min. NZ 14.

  • Hallo Helena,

    vielen Dank fĂŒr die Informationen ĂŒber diese hĂŒbschen Geckos, da hab ich wieder etwas dazu gelernt, denn dass wusste ich noch gar nicht dass sich die Haltungsbedingungen geĂ€ndert haben. Nur aus reinem Interesse, ich halte die Tiere ja nicht selbst, wie ist das mit den CITES-Papieren? Stellt die der Besitzer aus oder muss man die wo beantragen? WĂ€re ja auch interessant fĂŒr alle, die diese Tiere vor der Änderung des Gesetzes erworben haben.


    Liebe GrĂŒĂŸe Vanessa:)

    1.1 Phelsuma grandis
    1.1 Phelsuma grandis
    0.1 Phelsuma inexpectata

    1.2 Phelsuma ornata

    0.1 Phelsuma quad. quad.

    1.1 Phelsuma pasteuri

    1.1 Oophaga pumilio blue jeans

  • Also ich dachte zuerst auch, dass ich auch Papiere brĂ€uchte, doch dies war nicht der Fall...vielleicht hat einfach der ZĂŒchter meine Tiere angemeldet. Ich frage ihn mal!


    Lg Yamori-san

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Yamori-san ()

  • hi

    nicht der ZĂŒchter meldet die auf dich an, sondern du musst das selbst machen. Du brauchst Papiere! Du brauchst einen Herkunftsnachweis. Stell dir mal vor, der AmtsveterinĂ€r kommt warum auch immer vorbei und will von dir sehen, woher die Tiere sind. Was machst du dann? Ein Problem hast du dann. VerstĂ¶ĂŸe gegen das Artenschutzgesetz werden mit bis zu 50.000€ oder 5 Jahre GefĂ€ngnis bestraft. Der ZĂŒchter hat seine Nachzuchten nur abgemeldet aber nicht auf dich angemeldet! Du musst nachweisen wo die Tiere her sind, sonst keiner.

    Du bist hier in der Nachweispflicht! Also ZĂŒchter kontaktieren oder wenn der nicht mitspielt bei deinem zustĂ€ndigen Amt melden.


    CITES Papiere (Der gelbe Zettel) werden vom Bundesamt fĂŒr Artenschutz in Bonn ausgestellt und an den ZĂŒchter ĂŒbergeben. Wenn jetzt noch Tiere verkauft werden (adulte Tiere, keine NZ nach 10/16), sollte auf dem Herkunftsnachweis stehen, dass die Tiere schon zuvor legal gehalten worden, wĂ€re jetzt mal meine Vermutung, ist aber kein Garant dass es so ist. Wir verkaufen diese Art genau aus dem Grund aktuell nicht mehr.

    Trotzdem wÀre es empfehlenswert, dass jeder aktuelle Halter sich beim Bundesamt in Bonn informiert, wie er bei einem Verkauf vorgehen soll.

    Der KĂ€ufer muss sich nur um die Anmeldung und um die Nachweise (welche der ZĂŒchter/ VerkĂ€ufer von gesetzeswegen mitgeben muss!) kĂŒmmern.

    Suche:

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  • Hi Yamori-san,


    ich kann das nur unterstĂŒtzen: sieh zu dass Du Dein Tier legalisiert bekommst!


    In Helenas link (Beitrag #3) steht eigentlich alles dazu gut zusammengefasst drin.

    Im Zweifel rufst Du halt mal die zustĂ€ndige Stelle bei Dir im Landkreis an und fragst dort nach - in der Regel beißen die nicht gleich...


    Nebenbei: laut Profil hast Du da ein Weibchen... ist das schon sicher bestimmt und hast Du vor zu zĂŒchten?

  • Es ist sicher bestimmt! Ich hoffe, dass ich das Tier schnellstmöglich legaliesieren kann, vielen DankđŸ‘đŸŒ

  • Hi Yamori-san,




    und hast Du vor zu zĂŒchten?


    Ich frage nur, weil es sonst wirklich schade um das Weibchen wÀre...

    Ich mag da nicht auf dem neuesten Stand sein, aber zumindest bis vor nicht allzulanger Zeit waren Weibchen bei L.williamsi "Mangelware".

    Wenn dem immernoch so ist (und davon gehe ich eigentlich aus) und Du nicht vorhast die Tiere zu vermehren, dann könntest Du mal darĂŒber nachdenken sie an jemand anderen abzugeben /gegen ein MĂ€nnchen zu tauschen, der die Art erhalten will (natĂŒrlich vorausgesetzt, das geschieht in einer verantwortungsvollen Haltung!) :)

    Wenn die Situation da immernoch so angespannt ist, dann wird man sie mit Kusshand nehmen und Dir zu dem Tausch wohl noch Geld dazugeben ;)


    NatĂŒrlich ist jetzt die Geschichte mit den Papieren ersteinmal wichtiger - schließlich kannst Du das Tier sonst weder legal halten, noch weitergeben :)


    Viel Erfolg!


    P.S.:

    nochmal ganz kurz zu der Meldung:

    es besteht soweit ich weiß ĂŒbrigens auch eine Kennzeichnungspflicht. :) aber bei einem so kleinen Tier sicher nur per Fotodokumentation.

  • Hi gekkie

    da ist man sich noch nicht sicher, zum Chippen sind sie zu klein und die Fotodokumentation ist bei denen auch recht unsicher. Warten wir es ab.


    Yamori-san du schreibst in deinem Profil, du wohnst nĂ€he Konstanz, wende dich mal an den BNA die können die genau sagen welche Stellen dass in BaWĂŒ sind. Ich weiß dass meiner Mutter (Kreis Emmendingen) die Emmendinger Naturschutzbehörde dafĂŒr zustĂ€ndig ist.


    Gruß

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    0,1 Rhacodactylus leachianus henkeli Bayonnaise max NZ 13 min. NZ 14.

  • Hi,


    habe soeben erst Deine Website entdeckt... darum nochmal eben hierzu...

    laut Profil hast Du da ein Weibchen... ist das schon sicher bestimmt und hast Du vor zu zĂŒchten?

    s ist sicher bestimmt! Ich hoffe, dass ich das Tier schnellstmöglich legaliesieren kann, vielen DankđŸ‘đŸŒ

    auf den Bildern sieht das aber arg nach einem MĂ€nnchen aus...


    Wer hat das denn "sicher bestimmt"?

    Der Vorbesitzer, der auch keinerlei Papiere mitgab?

  • Hallo Gekkie, wenn di genau hinschaust, siehst du 2 Geckos - ein MĂ€nnchen und ein Weibchen. :)

  • Hi,


    ja: oben im Bild, da Du aber im Profil und auch auf der Site nur ein Tier angibst, ging ich davon aus, dass dieses Bild nicht von Dir ist.


    Die Einzelaufnahmen scheinen MÀnnchen zu zeigen (bei der verblitzten Bauchansicht und den anderen Aufnahmen von schrÀg unten kann ich das nicht sagen).


    SInd das also garnicht Deine Tiere, die Du da zeigst oder wie?:/