Hallo zusammen
ich hoffe, dass ich mit meinem Thema hier richtig gelandet bin.
Ende Oktober wurde von Johannes Remmel (Grüne) für NRW eine neue Verordnung eingeführt, die besagt dass die "Haltung von gefährlichen Tieren wie Skorpionen und Panzerechsen in Privathaushalten" verboten wird. Für minder giftig/gefährliche Tiere sollen außerdem eine Anzeigepflicht sowie ein durch den Halter erbringenden Sachkundenachweis Pflicht werden, das bezieht sich wohl auf "Würgeschlangen, Vogelspinnen, Geier- oder Schnappschildkröten sowie Skorpionarten". (Der Artikel ist zB unter folgendem Link , oder hier nachzulesen.)
Wenn man gegen dieses Gesetz verstößt wird mit "Ordnungsstrafen geahndet", bestehende Haltung sind bis zum Tod der Tiere nicht betroffen.
Ein solcher Sachkundenachweis, hab ich mal gegoogelt, kostet bis 100€.
Dazu jetzt meine Fragen
Angenommen, ich möchte mir einen Kaiserskorpion kaufen, müsste ich dafür einen solchen Schein machen, dass ich mit diesen Tieren auch umgehen kann oder fallen die nicht in das neue Gesetz, da nur minder giftig? Oder wie ist das mit einer Schlange, Spinne, Waran, die ja alle "gefährlich" bzw "giftig" sind? Und wie sieht das überhaupt aus, wenn man ein solches Tier kauft, beispielsweise bei einem Züchter, muss er dann diesen Nachweis einfordern oder passiert das bei der Meldung des Tieres?
Bin ich der einzige, der da nicht so wirklich durchblickt?
LG Chris