Die Überschrift spricht eigentlich für sich... Ich wurde heute von jemandem angesprochen ich müsse meine Taubagamen anmelden. Bisher dachte ich, diese wären nicht meldepflichtig (In unserer Literatur stand davon nichts, im Netz konnte ich nichts finden, die Vorbesitzer erwähnten dies auch mit keinem Wort). Sind Tympanocryptis tetraporophora wirklich meldepflichtig?
Wenn ja... mit was für Sanktionen muss ich rechnen da ich sie ja seit November unangemeldet besitze.
Liebe Grüße,
Steffi