Geschützte Nachzuchten?

  • Wie ihr ja wisst, sind manche Tierarten geschützt und um sie weiterverkaufen zu koennen braucht man Papiere fuer die jeweiligen Tiere. Genauso kann man Tiere, die diese nicht haben, nicht anmelden, da diese Tiere illegal sind.
    Ist man in dem Besitz eines Tieres, das solche Papiere nicht besitzt, so kann das Tier beschlagnahm werden und es koennen hohe Geldstrafen verhaengt werden.


    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
    Wenn ich zb. Nachzuchten meiner Geochelone pardalis babocki haben werde, dann habe ich fuer diese ja keine Papiere, somit darf ich sie nicht besitzen und auch nicht weiterverkaufen.
    Was soll man da machen?
    Kann man die Tiere irgendwie anmelden, damit neue Papiere gedruckt werden?
    Ich denke nicht, dass man diese Tiere nicht zuechten darf, denn die Tiere sind ja unter dem Schutz, da die Tiere vom Aussterben bedroht sind und somit ist es doch wuenschenswert, dass man diese Tierart zuechtet.


    Danke fuer die Antworten

  • Hallo
    Ich würde einfach mal auf dem Amt nachfragen bei dem du die Schildkröte gemeldet hast. Soviel ich weiß bekommst du dort so leere Meldezettel (sind bestimmt auch nicht um sonst) die du dann Ausfüllen musst. Außerdem musst du die Tiere auf einer Platte (ähnlich einem Schachbrett) fotografieren. Ich glaub seit neuestem kann man oder muss man den Schildkröten Chips einpflanzen, was viele Züchter ganz und gar nicht OK finden.
    Wäre gut wenn sich hierzu nochmal ein Fachmann melden würde. Mich täts auch recht interessieren wie das genau vor sich geht.


    Leo

  • Pardalis haben kein CITES soweit ich weiß, daher brauchst auch keine Papiere in dem Sinn für die kleinen. ABER was du ausstellen musst, ist ein Herkunftsnachweis, das is ein Wisch wo draufsteht, dass DU die gezüchtet hast.


    Hier mal ein Link: http://www.herp-science.de/dghtserver/Artenschutz/artenanzeige.php3?nr=273&Suchfeld=Wissenschaft&Suchwort=geochelone

  • Geochelone pardalis ist im Anhang B der europ.Artenschutzverordnung.


    Sie ist nachweispflichtig/meldepflichtig, unterliegt aber nicht der CITES.


    Als Züchter musst du ein Zuchtbuch führen und dieses von der zuständigen Behörde bestätigen lassen.
    Du musst einen Herkunfts-/Zuchtnachweis ausfüllen, in dem am besten folgende Daten enthalten sind:


    -Deutscher und wissenschaftlicher Artname
    -Schlupfdatum
    -Geschlecht falls schon bestimmbar
    -dein Name /Anschrift
    -deine Zuchtbuchnummer
    -Zuchtbuchnummern unter denen die Elterntiere angemeldet sind

    Nein! Schlangenhalter sind nicht zu blöd zum Lesen und Schreiben. Sie sind so megabegabt und schweinekreativ, dass sie die Zweidimensionalität der Schrift unterfordert.

  • ich bekomme von meiner naturschutzbehörde nachzuchtbestätigung für jedes tier(kostenlos)
    wenn deine elterntiere gemeldet sind gehst einfach hin und sagst die haben nachwuchs...bei mir ist dan noch einer vorbei gekommen und hat sich alles einmal vor ort angeschaut...jetzt bekomm ich die papiere immer so.
    cites bescheinigungen kosten geld,werden aber nicht mehr benötigt in der eu.

  • micha : für WA I -Tiere ist CITES sehr wohl noch Pflicht...So wird entweder eine Foto-CITES ausgesstellt oder eine CITES und das Tier wird gechipt!


    (gilt allerdings nicht für die angegebene pardalis)

    Nein! Schlangenhalter sind nicht zu blöd zum Lesen und Schreiben. Sie sind so megabegabt und schweinekreativ, dass sie die Zweidimensionalität der Schrift unterfordert.

  • hasd recht war irgendwie ne blöde frage, aber wenns nach mir gine könnten die tiere allgemien etwas teuredr sein weil dann nich so viele möchtegern halter futzis die kaufen und die dann bei denen elendig verrecken