Besuch vom Amt

  • Moin zusammen,
    nun tut sich wohl auch in Bremen was in Sachen Kontrolle :)
    Am 27.6.07 haben sich bei mir Mitarbeiter vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr und dem Landesveterinäramt (ist im Bremen die Meldebehörde für Meldepflichtige Tiere) freundlich aber bestimmt zu einem Besuch angemeldet.


    Es soll angeblich zwar kein Kontrollbesuch sein, sonder eher ein Informationsbesuch, da ich so viele verschiedene Nachzuchten habe die sie sich gerne Ansehen möchten.


    Na wie auch immer, ich habe ja nichts zu verbergen B:D



    Grüsse
    Kai

  • Erzähl mal wie der Besuch war und was sie wissen wollten ja??


    Ich warte hier bei mir nun seid 2 Monaten darauf das sich mal einer der Herren hier blicken läßt,aber Pustekuchen.


    Zwei mal war ich schon beim Veterinäramt,hab den Antrag gestellt und meine Papiere für die Tiere eingereicht,aber trotzdem tut sich nichts.


    Bin ja mal gespannt wie es in Bremen abläuft.


    Mußt Du auch nen Sachkundenachweiß erbringen und wollen sie Kohle von Dir haben??


    Gruß Hotte

  • Hallo Hotte,
    ich weiß gar nicht was die von mir wollen B:D auch ob der Besuch kostenpflichtig ist oder die von mir irgendwann einen Sachkundenachweis verlangen ist aus dem Schreiben nicht zu ersehen.


    Vielleicht wollen sie auch nur den Eintritt für einen Zoobesuch sparen :motz:


    Antworten wird es wohl erst nach dem Besuch geben.


    Grüsse
    Kai

  • ne bei mir waren sie nix anderes als gaffen ...tiere gucken die se noch nie gesehen haben und doofe fragen stellen..z.b wie"warum sterben chamäleons immer so schnell nach 3-5 jahren"..waren ganz verwundert als man gesagt hat ist die normale lebenserwartung.


    Baby chamäleons hatten sie auch große augen,vorher noch nie gesehen in meinem bezirk.


    sei nich zu nett sonst rufen se öfters an und wollen ihren praktkanten immer alles zeigen


    is ja auch dämlich ne kontrolle wo man vorher bescheid sagt.

  • Hi,


    müßte man die auch reinlassen, wenn sie sich vorher nicht angekündigt haben? Ich schreib jetzt mal stellvertretend für alle die, die eine Menge zu verbergen haben (zu denen ich aber auch nicht gehöre) B:D Man kennt sich ohnehin bei uns...


    Gruß Bernd

  • Hallo Bernd,
    dazu sage ich mal klar NEIN, ich muss keinen ungewollt Menschen in meine Wohnung lassen.
    Einzige Ausnahmen:
    Straftaten z.B. Tierschmuggel, dann aber nur mit Durchsuchungsbeschluss
    Gefahr im Verzug, dann auch ohne Durchsuchungsbeschluss, z.B. Giftschlangen in unzureichend gesicherten Behältnissen oder unzulässige Giftschlangenhaltung in Bundesländer wo es generell verboten ist.
    In beiden Fällen liegt aber in der Regel eine Anzeige vor :motz:


    Grüsse
    Kai

  • Hallö


    MAn muss sie nicht reinlassen, wie Kai schrieb.
    Dann tingeln sie gleich wieder ab und kommen prompt mit der Polizei im Schlepptau zurück, und dann dürfen sie rein, meisst dann wegen Gefahr im Verzuge wegen den Tieren blabla.


    Dann wird man aber sicherlich tiefer beäugt und alles wird noch strenger kontrolliert.
    Lässt man sie rein, bietet ihen nen Kaffee an, und spricht wie mit normalen Menschen mit ihnen, zeigt ihnen alles und beantowrtet die Fragen, dann können sie einem nix.



    Gruß


    Michi

  • Soo nun ist mein Haus wieder frei von Amtsschimmeln :)
    Eine Sachbearbeiterin und die Leiterin der Meldebehörde waren da.


    Wie pardalisberlin schon geschrieben hat, nur am Gaffen und am Fragen stellen.
    Sie waren ganz nett und die Frau Doktor hatte sogar ein wenig Ahnung.
    Auf unsere Frage wieso sie sich gerade uns Ausgesucht haben, kam zur Antwort:
    Eigentlich kommen wir nur auf auf Grund einer Anzeige zu Privatleuten nach Hause, bei Ihnen war es einfach Interesse, da sie so viele verschiedene Reptilien und auch Nachzuchten haben und das wollten wir uns ansehen.


    Nach einer 3/4 Stunde war alles vorbei.
    Eintritt habe ich dann doch nicht verlangen mögen, dafür habe ich 1,40 Porto für die Tierbestandsmeldungen gespart :)


    Grüsse
    Kai

  • Hallo!


    Da frag ich mich, wie denn Leute, welche keine Ahnung haben, kontrollieren wollen, ob alles richtig ist?


    :2845:

  • Zitat

    Original von aikenka
    Hallo!


    Da frag ich mich, wie denn Leute, welche keine Ahnung haben, kontrollieren wollen, ob alles richtig ist?


    :2845:


    Das hab ich mich damals, bei einem Besuch des Amts-TA auch gefragt.
    Es ging damals um Vögel.
    War im übrigen nach knapp 10 min vorbei...... ?(
    Scheinbar wars denen zu laut. B:D
    Hatte in dem moment mehr als 30 Vögel in den Volieren.... :)

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    "Magst du das Kribbeln in deinem Nacken? - "Jaaa!" - "Gut, dann lasse ich die Vogelspinne da sitzen."

  • hallo..


    ich bin ja im besitzt 2 würgeschlangen...


    wenn das veterenäramt oder so kommt, und ich habe keinen sachkundenachweis... (aber trotzdem alles anderen papiere)


    ist das denn schlimm


    Urmel

    Solange der Mensch denkt,
    das Tiere nicht fühlen.


    Müssen Tiere fühlen,
    das der Mensch nicht denkt...




    0.1.0 python molurus bivittatus DNZ 2007
    1.0.0 python regius FZ 2002

  • Hi Urmel
    Einen Sachkundenachweis brauchst du nicht. Die Tiere müssen halt gemeldet sein (falls meldepflichtig) und die Papiere hast du ja.
    Also alles bestens.
    Leo

  • Zitat

    Original von Vinterland
    Dann tingeln sie gleich wieder ab und kommen prompt mit der Polizei im Schlepptau zurück, und dann dürfen sie rein,


    Das kommt auf die Rechtsgrundlage an. Auch die Polizei benötigt einen richterlichen Beschluss, um eine Wohnung betreten zu dürfen, es sei denn die "Gefahr im Verzuge" wird speziell begründet (z.B. Lebensgefahr oder Verdacht auf Strafaten etc.) - allein die Weigerung, jemanden reinzulassen, der kein Recht dazu hat, reicht nicht aus!


    Vor Jahren habe ich das mal durch mit einem Behördenvertreter, der anhand meiner Anmeldung zweier Phelsumen mal reinschauen wollte. Da der Brief recht unfreundlich abgefasst war und offensichtliche rechtliche Mängel aufwies (ich kenne mich da ein wenig aus), habe ich das ganze mal eingehend geprüft, u.a. auch mit dem zuständigen Bundesministerium erörtert.
    Ergebnis:
    Weder das BArtSchG noch die BArtSchVO enthalten eine Rechtsgrundlage, die der Behörde das Betreten einer Wohnung erlauben. D.h. es funktioniert nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers. das Ganze gipfelte dann in einem lautstarken Telefonat. Im Ergebnis habe ich dem Behördenvertreter die Rechtslage erläutert und ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht, wenn er mich nochmal belästigt. Seitdem melde ich meldepflichtige Tiere per eMail an und ab und der Umgang mit dem immer noch für mich zuständigen Sachbearbeiter verläuft jetzt reibungslos (distanziert aber freundlich und vorsichtig)...


    Anders sieht die Welt aus, wenn es um den konkreten Verdacht einer Straftat geht (TierSchG etc.). In dem Fall könnte die zuständige Staatsanwaltschaft bei dem Gericht einen Durchsuchungsbeschluss erwirken.


    Ansonsten muss man niemanden reinlassen, wenn man nicht will. Das ist wie mit der GEZ - die tun auch immer so selbstverständlich, aber wenn man sagt "Nein", dann ist es so...