Hallo,
Züchten darf wie gesagt jeder und er darf sich dann auch Züchter nennen.
Als gewerbsmäßiger Züchter und damit auch Händler, egal ob mit Laden oder vom Stubentisch benötigst du den §11 Tierschutzgesetz und du mußt ein Gewerbe Anmelden (sonst isses ja nicht gewerblich).
Allerdings gibt es auch ein paar Fallstricke
Es gibt zwei Behörden, das Finanzamt und das Landesveterinäramt (so heist es zumindest in Bremen) beide arbeiten unabhängig von ein ander und jedes dieser Ämter kann dir das Leben schwer machen.
Es gibt das so gewisse Grenzen, bei regelmäßig mehr als 100 Nachzuchten im Jahr kann es passieren das das Landesveterinäramt dir auf den Kopf steigt, dir also gewerbsmäßige Zucht nachsagt und dich zwingt den §11 zu machen.
Bei 100 Nachzuchten und/oder einem Umsatz von mehr als 2000 EURO kann es passieren das das Finanzamt kommt und möchte das du das als Einkommen versteuerst.
Also immer schön ale Rechnungen aufbewahren und dann kann dir da auch nicht viel passieren-
Grüße
Kai