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Grünschnabel

Registrierungsdatum: 27. Dezember 2007

1

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 22:14

Shoperöffnung

Guten Tag,
mein Anliegen richtet sich an diejenigen die sich mit dem Thema Selbstständigkeit im bereich Terraristik schon einmal beschäftigt haben.

Meine frage ist wie Sie es angestellt haben um all die Adressen der verschiedenen Anbieter am Markt zu bekommen und auch alle anderen Tips und Tricks?

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar ::|:

Registrierungsdatum: 23. Februar 2006

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kempten/Allgäuer

Status: Halter

2

Donnerstag, 27. Dezember 2007, 22:40

RE: Shoperöffnung

Das erste was man braucht, ist ein Gewerbeschein und dann googeln nach den Partnern

Brane

Mitglied

Registrierungsdatum: 27. Juli 2007

Status: Neuling

3

Freitag, 28. Dezember 2007, 13:41

RE: Shoperöffnung

Wenn Du auch Tiere zum Verkauf hältst, brauchst Du einen Sachkundenachweis nach §11.
Guck mal hier www.bna-sachkunde.de

neira Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 30. Mai 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Berlin

Status: Halter

4

Freitag, 28. Dezember 2007, 20:15

RE: Shoperöffnung

Zitat

Original von Brane
Wenn Du auch Tiere zum Verkauf hältst, brauchst Du einen Sachkundenachweis nach §11.
Guck mal hier www.bna-sachkunde.de


Und je nachdem, wo man wohnt eine Ausbildung im Bereich Tierpflege/Zoofachverkauf o.ä., oder alternativ nachgewiesenermaßen 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit Tieren, wobei dies beruflich sein muss, oder anderweitig anerkannt, eigene Tiere zählen nicht.
Zumindest ist das in Berlin so, und macht mir den Traum von der Selbständigkeit auch mehr als schwer...

Registrierungsdatum: 24. Mai 2006

Geschlecht: Männlich

Wohnort: berlin_wedding

Status: Züchter

5

Samstag, 5. Januar 2008, 11:55

RE: Shoperöffnung

Zitat

Original von neira

Zitat

Original von Brane
Wenn Du auch Tiere zum Verkauf hältst, brauchst Du einen Sachkundenachweis nach §11.
Guck mal hier www.bna-sachkunde.de


Und je nachdem, wo man wohnt eine Ausbildung im Bereich Tierpflege/Zoofachverkauf o.ä., oder alternativ nachgewiesenermaßen 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit Tieren, wobei dies beruflich sein muss, oder anderweitig anerkannt, eigene Tiere zählen nicht.
Zumindest ist das in Berlin so, und macht mir den Traum von der Selbständigkeit auch mehr als schwer...


doch eigene tiere zählen....ich könnt den machen da ich die letzten jahre genug nz hatte.
Ist aber bestimmt von bezirk zu bezirk anders.

neira Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 30. Mai 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Berlin

Status: Halter

6

Samstag, 5. Januar 2008, 14:17

RE: Shoperöffnung

@pardalisberlin
Hm, mir wurde gesagt, dass eigene Tiere nicht zählen würden, da es dafür keinen schriftlichen Nachweis gibt, also dass man die Tiere artgerecht pflegen und halten kann.
Da du aber Nachzuchten hast mag das anders aussehen, da hast du ja quasi Beweise in Form der Papiere und der Tiere an sich.
Ich hätte meine Fischnachzuchten damals auch etwas besser vermarkten sollen glaube ich :D

Btw.
Den Schein machen kann jeder, aber den Laden eröffnen, das geht nur mit Ausbildung, Erfahrung o.ä.
Da hat ja der Amtsvet Einiges mitzureden und die Vorschriften da sind doch recht streng, wobei das imho die Tiere auch nicht vor schlechten Händlern schützt, davon gibts auch mit Ausbildung genug.. *seufz*

eifeler Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Januar 2007

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Eifel/Nürburgring

Status: Halter

7

Samstag, 5. Januar 2008, 15:00

Sachkundenachweis mit §11.
Dann ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ein nettes Gespräch bei dem zuständigem Veterinäramt und unter NAturschutzbehörde hilft dir da weiter.

EIn Nachweis über eine Haltung von mehr als drei Jahren reicht da nicht aus. Du benötigst den §11, den dir das Veterinäramt meist nur mit Sachkundenachweis laut §11 bescheinigt

neira Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 30. Mai 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Berlin

Status: Halter

8

Samstag, 5. Januar 2008, 15:08

@eifeler
Ja, ich weiß ;)
Den Sachkundenachweis und den §11 kann man machen, ich weiß auch wo, ich hab auch schon ein paar Gespräche mit dem Amtsvet gehabt, ebenso mein Bekannter, der das gleiche Ziel hat, allerdings ist es hier so, dass du beide Scheine haben kannst, aber dennoch keine Erlaubnis zum Verkauf lebender Säugetiere und Reptilien bekommst (je nachdem, für was du so alles die Sachkunde etc. hast), weil du keine entsprechnde Ausbildung in dieser Hinsicht nachweisen kannst.
Nur die Nachweise erbracht zu haben reicht nicht aus, du musst sozusagen Erfahrungen vorweisen können, die über private Tierhaltung (egal, wie lange) hinaus gehen, und wenn möglich schriftlich nachweisbar sind, sei es durch Zeugnisse vom Arbeitgeber, Praktika, Mitarbeit etc..
Es wäre aber möglich, dass im Fall von privaten Nachzuchten, wie bei pardalisberlin, der Fall anders liegt.
Da ich bisher aber noch keine Nachzuchten habe und dies auch nicht hintenrum gewerblich machen werde, muss ich halt sehen, ob man einen Kompromiss finden kann, oder ich die nächsten 2 Jahre und 11 Monate einen passenden Job, einen Monat Praktikum hab ich ja schon gemacht B:D

eifeler Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Januar 2007

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Eifel/Nürburgring

Status: Halter

9

Samstag, 5. Januar 2008, 15:15

Ich weiss nicht wie es in Berlin ist, doch hier ist es so
Wenn man den Sachkundenachweis laut § 11 besitzt, liegt es in dem Ermessen der Verterinär, ob er eine Prüfung macht, oder dir den §11 nach der Sachkundeprüfung gibt.
Sachkundenachweis ist nicht gleich Sachkundenachweis.
Er sollte nach §11 sein.
Der §11 beschreibt das Handeln, Ausstellen und züchten nach dem TSchG.
Daher müssten die dir die Erlaubnis eigentlich geben. Der Veterinär könnte dich nochmal vorher prüfen, ob der jedoch über die Reptilienhaltung bescheid weiss, bezweifele ich stark

neira Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 30. Mai 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Berlin

Status: Halter

10

Samstag, 5. Januar 2008, 15:38

Hier brauchst du erstmal den Sachkundenachweis/Prüfung bezogen auf die Tierart (also Terraristik, Säuger, Aquaristik) und den Sachkundenachweis nach §11, also das Händeln, Halten und Verkaufen von Tieren nach dem TschG.
Und dann liegt es im Ermessen des Amtsvets, ob er dir die Erlaubnis erteilt, ein Geschäft zu eröffnen, in dem lebendie Tiere verkauft werden.
Denn offenbar ist es hier so, dass explizit praktische Erfahrungen gefordert werden, die man nur durch das Ablegen der Nachweise ja noch nicht hat, also zumidnest nicht auf dem Papier.
Ich finde diese Regelung auch nicht ganz fair, denn nicht jeder, der eine Ausbildung in dieser Hinsicht gemacht hat, will danach ein Geschäft eröffnen, und nicht jeder, der einen Schein hat, händelt nur deswegen seine Tiere richtig.
Da fehlt einfach die Möglichkeit, sein Können unter Beweis zu stellen und dann auch als Privathalter die Möglichkeit zu bekommen, sich in diesem Bereich eine Existenz aufzubauen.
Denn ich habe jetzt schon einige Läden gesehen, wo ich mich ernsthaft fragen musste, wo in aller Welt die ihre Sachkunde herhaben und warum nicht regelmässig kontrolliert wird, ob die Tiere auch auf Dauer artgerecht gehalten werden..vor allem im Futtertierbereich besteht da imho teilweise heftiger Nachholbedarf.

eifeler Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Januar 2007

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Eifel/Nürburgring

Status: Halter

11

Samstag, 5. Januar 2008, 15:42

Also der Sachkundenachweiss Terraristik ist der selbe Schein wie §11.
Ja es liegt in der Hand des Amtes, jedoch dürfen die dich nicht einfach so verweigern.
Da gibt es wieder Verbände und Organisationen wo man sich hin wenden kann.

neira Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 30. Mai 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Berlin

Status: Halter

12

Samstag, 5. Januar 2008, 15:55

Hm, ich ahbe ja hier meinen Ordner liegen, und da ist der Sachkundenachweis Terraristik nicht das Gleiche, wie der Paragraph 11 ?(
Man kann jeden einzeln machen, oder beide gleichzeitig, wobei nicht jeder Vet den auch abnehmen kann und darf.

Allerdings wurde mir gesagt, dass es besser wäre, diese Dinge im Reptilium Landau prüfen zu lassen, weil die die besten und mit Einzigen Ansprechpartner dafür wären, was ich mir aber nicht ganz vorstellen kann.
Ich glaube, ich werde nochmal einen Schnack mit meinem Amtsvet führen, irgendwie wurde ich ja offenbar teilweise falsch informiert :2845:

Registrierungsdatum: 23. Februar 2006

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Wohnort: Kempten/Allgäuer

Status: Halter

13

Samstag, 5. Januar 2008, 16:04

Es ist ein Unterschied zwischen der allgemeinen Sachkundeprüfung ohne Schulung und der mit Qualifikation nach §11 TSchG.

neira Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 30. Mai 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Berlin

Status: Halter

14

Samstag, 5. Januar 2008, 16:35

Zitat

Original von ReptileFriends
Es ist ein Unterschied zwischen der allgemeinen Sachkundeprüfung ohne Schulung und der mit Qualifikation nach §11 TSchG.


OK, ich dachte schon, ich kann nicht gescheit lesen! ;)
Aber stimmt es, dass die Schulung im Bereich Terraristik in Landau gemacht wird, oder werden sollte?

Registrierungsdatum: 23. Februar 2006

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kempten/Allgäuer

Status: Halter

15

Samstag, 5. Januar 2008, 16:37

Nein, es gibt das schon mehrere...Guck hier mal...
http://www.sachkundenachweis.de/

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