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moondance

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 29. September 2009

1

Dienstag, 29. September 2009, 12:15

Haltungsbedingungen von Boas in BaWü

Hallo zusammen!



Ich habe mal eine Frage an euch, und zwar geht es um eine Boa (keine Ahnung welche Art genau). Die Mieter einer Freundin haben sich eine Boa angeschafft, was ja nicht weiter schlimm ist, aber das Problem ist daß das Tier frei in der Wohnung unterwegs ist und die besagten Besitzer leider sehr unverantwortlich sind, wenn ich das mal so sagen darf. Sie sind beide Alkoholiker, er verprügelt regelmäßig seine Frau und die Kinder (die inzwischen zum Glück bei Pflegefamilien sind). D.h. sie sind unzuverlässig, nu kann es natürlich mal schnell passieren daß sie im Suff vergessen ein Fenster zu zu machen oder die Tür nicht richtig schließen... was auch immer. Meine Freundin hat nun große Angst um die vielen kleinen Kinder die noch im Haus wohnen. Wenn die Besitzer nicht so unzuverlässig wären dann wäre eine Schlange gar kein Problem, aber so?

Nun weiß sie nicht was sie machen soll. Die Polizei sagt sie können nichts tun so lange sie nicht 100%ig beweisen kann daß die Schlange frei ist.



Ich möchte jetzt nicht daß ihr das falsch versteht! Ich mag Schlangen sehr und hab auch schon selbst überlegt mir eine Schlange oder Chamäleons anzuschaffen, nur habe ich im Moment leider weder Platz noch Zeit dafür. Meine Freundin ist ebenso Tierfreund wie ich und hat grundsätzlich auch nichts dagegen daß ihre Mieter Schlangen haben. Nur muß der Besitzer unserer Meinung nach dann auch Verantwortung für sein Tier übernehmen.



Hat vielleicht jemand einen Tipp ob man was tun könnte daß die Boa zumindest im Terrarium gehalten wird? Wir wissen nicht mal ob überhaupt eins vorhanden ist weil sie niemanden in die Wohnung lassen.



Viele Güße :)

Registrierungsdatum: 31. Juli 2009

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kornwestheim

Status: Halter

2

Dienstag, 29. September 2009, 14:44

Tierschutzgestz
§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Und eine Boa im freilauf in der Wohnung ist defenitiv nicht artgerecht

Würde die Mieter beim zuständigen Veterinär Amt melden.

MFG Bastian

moondance

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 29. September 2009

3

Dienstag, 29. September 2009, 15:13

....

Danke für deine Antwort Bastian! Das hat sie schon versucht aber die sagten am Telefon daß sie nur hin gehen können wenn sie einen eindeutigen Beweis dafür hat daß die Schlange frei in der Wohnung ist. Stellt sich mir die Frage: Wie zum Teufel soll man das beweisen wenn sie einen nicht mal in die Wohnung lassen? Ein anderer Mieter hat es mal gesehen daß sie frei ist aber das reicht wohl nicht aus.

Registrierungsdatum: 31. Juli 2009

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kornwestheim

Status: Halter

4

Dienstag, 29. September 2009, 15:19

habt ihr auch scho direckt beim vet amt angerufen die statten den personen im Normfall einen unangekündigten besuch ab.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Darkangeling« (29. September 2009, 15:30)


moondance

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 29. September 2009

5

Dienstag, 29. September 2009, 15:35

....

Ne, sie hat es über die Polizei versucht. Dann müßte sie das mal versuchen, sie hat sich glaub ich auch zu schnell am Telefon abwimmeln lassen.

Daniel81 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 14. September 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Berlin

6

Mittwoch, 30. September 2009, 12:51

Zitat

Ich möchte jetzt nicht daß ihr das falsch versteht! Ich mag Schlangen
sehr und hab auch schon selbst überlegt mir eine Schlange oder
Chamäleons anzuschaffen, nur habe ich im Moment leider weder Platz noch
Zeit dafür
Auf gar keinen Fall würde dir das jemand ankreiden, so und nicht anders ist es richtig. Das Hobby geht durch solche Menschen kaputt! Das hat auch nichts mit anschei.... zu tun, sondern es stellt ein Vergehen gegenüber dem TierSchG und eventuell vorhandenen Verordnungen dar.

Das du auf so was achtest, ist vollkommen in Ordnung und lobenswert. Nicht nur aus Sicht der Sicherheit sondern auch dem Tier zu liebe.

Zitat


habt ihr auch scho direckt beim vet amt angerufen die statten den personen im Normfall einen unangekündigten besuch ab.
Genau so sollte es eigentlich laufen! Wenn noch richtig Gefahr in Vollzug wäre, würde das Ordnungsamt bzw. Polizei und Feuerwehr gleich mitkommen.
Das wäre aber in diesem Falle vielleicht übertrieben!

Zitat

Das hat sie schon versucht aber die sagten am Telefon daß sie nur hin
gehen können wenn sie einen eindeutigen Beweis dafür hat daß die
Schlange frei in der Wohnung ist.
Die Aussage seitens des Vet-Amtes kann ich nicht nachvollziehen. Hört sich für mich eher so an als hätte man keine Lust mal nach de Rechten zu sehen. Solche Sachen sind nach zu gehen, auch wenn es sich hinterher als unbegründet herausstellt.

Gruß Daniel

moondance

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 29. September 2009

7

Mittwoch, 30. September 2009, 13:52

...

Vielen Dank auch für Deine Infos, Daniel! Ich hab nu gestern Abend alles weiter gegeben und bin sehr gespannt was nun passiert. Inzwischen kam raus daß wohl doch ein Terrarium existiert aber eines der Kinder meinte die Schlange wäre immer in der Wohnung unterwegs. Also teilweise widerspricht sich das jetzt auch ein bisschen.

Ich dachte bisher eigentlich daß Schlangen im Terrarium zu halten sind da sie eine bestimmte Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit brauchen, lieg ich da falsch? Daß man sie als mal raus nimmt ist ja denke ich okay, aber daß sie ständig draussen ist kommt mir nicht so gut vor. Aber wie gesagt, ich hab nicht viel Ahnung von Boas.



Das freut mich daß ich nicht falsch verstanden werde :) Ich denke es gibt unter allen Tierbesitzern welche die es verbocken, dummerweise werden aber immer alle unter einen Hut gesteckt, was dann wahrscheinlich auch die Vorurteile mit sich bringt die es so oft gibt.
Diese Probleme gibt es selbst bei "normalen" Haustieren wie Hunden, Pferden und Katzen, da kann ich mitreden :2845:

Registrierungsdatum: 31. Juli 2009

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kornwestheim

Status: Halter

8

Mittwoch, 30. September 2009, 14:40

Nein du liegst richtig Jedes Reptil hat seine bestimmten Anforderungen und eine Boa hat nichts Außerhalb des Terrariums zu suchen, außer vl. zum füttern oder sowas.
Und wen das Kind Aussagt hast ja auch eine Beweiß :)

Daniel81 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 14. September 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Berlin

9

Mittwoch, 30. September 2009, 15:05

Zitat

Nein du liegst richtig Jedes Reptil hat seine bestimmten Anforderungen
und eine Boa hat nichts Außerhalb des Terrariums zu suchen, außer vl.
zum füttern oder sowas.
Ich stimme 100% zu! Boas zählen zu den Riesenschlangen, was nicht heißen soll das sie "Monster" sind, jedoch sollte man ganz besonders ein Auge auf die Kinder haben, zu mal ich nicht weiß wie alt diese sind!

In Berlin hätte er bei Bekanntgabe das, dass Tier sich in der freien Wohnung aufhält, jetzt eine Menge Probleme. Aber das nur so nebenbei.
Manchmal ist auch viel Gerede untereinander, was zu komplett falschen Angaben führt. Trotzdem sollte man seitens des Vet-Amtes mal ganz kurz vorbeischauen und sich selber davon überzeugen. Ist das Kind nähmlich erstmal in den Brunnen gefallen, kannst du dies wieder in sämtlichen Medienanstalten verfolgen, und wir alle wissen, was das für eine Schlagzeile wird!

Hexenhammer Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 13. Mai 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kurpfalz / Pfalzgrafschaft bei Rhein

10

Samstag, 3. Oktober 2009, 13:30

Das OLG Frankfurt/Main NJW-RR 90, 1430 hält die Zustimmung des Vermieters auf jeden Fall für notwendig, wenn gefährliche Schlangen, das betrifft alle Giftschlangen und Würgeschlangen, gehalten werden sollen.

Das AG Rüsselsheim ZMR 1987, 272 stuft Gift- und Würgeschlangen als eine latente Gefahr für Mitbewohner ein. Werden diese Tiere ohne Genehmigung des Vermieters in der Wohnung gehalten, kann ihre Entfernung verlangt werden.

moondance

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 29. September 2009

11

Montag, 5. Oktober 2009, 13:17

...

oh das ist interessant und gut zu wissen, danke schön! Zu meiner Freundin haben alle gesagt sie hätte als Vermieter keine Möglichkeit da einzugreifen. Ist dann ja wohl doch nicht der Fall.

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