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dwayne84 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 3. Mai 2009

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kiel

Status: Halter

1

Sonntag, 7. Juni 2009, 13:28

Gifttiere in Schleswig-Holstein verboten?

Mitte April habe ich mir einen pandinus imperator im Futterhaus in Raisdorf in Kiel zugelegt, dazu ausgeändigt wurde mir eine Herkunftsbestätigung für ihn.
Im Anschluss bin ich zum Veterinäramt Rendsburg gelatscht, wollte ihn mithilfe des Nachweises dann anmelden. Die Sachbearbeiterin war völlig perplex das ich statt einem Schaf/Rind/Pferd einen Skorpion anmelden wollte. Daher rief sie in Flintbek beim "Landesamt für ländliche Räume" an und fragte nach. Nachdem sie fertig war sagte sie mit einem Lächeln, dass er nun nicht mehr im Washingtoner Artenschutz Anhang 2 vermerkt ist und ich ihn nicht anzumelden brauche.

Jetzt kommt aber der springende Punkt:

Als ich nach Züchtern in S-H gegoogelt habe, stolperte ich über folgendes:


- Schleswig-Holstein: im Landesnaturschutzgesetz
- § 27 „Die Haltung von Tieren ..., die Menschen ... durch ... Gifte ... gefährden können,
insbesondere von ... Giftschlangen, ist verboten. Die Haltung dieser Tiere darf nur für
zoologische Gärten oder vergleichbare Einrichtungen, ... Zirkusbetriebe und
Dompteure ... zugelassen werden; die obere Naturschutzbehörde kann weitere
Ausnahmen zulassen.”



Was soll das heissen? Sind alle Tiere welche mit ihrem Gift einen Menschen schädigen könnten in S-H verboten oder wie?
Die "oberer Naturschutzbehörde" hat mir doch quasi eine Erlaubnis gebeten ?( Oder würde sich das bei "potenteren Giftiteren" wie zB androctonus australis , welchen ich mir evtl als nächstes zulegen möchte, diese Bestimmung ändern?

Mfg Alex

Fast Eddi

unregistriert

2

Sonntag, 7. Juni 2009, 15:41

Da es keine ungiftigen Skorpione gibt, sind sie streng genommen alle verboten. Wie die für Dich zuständige Behörde das umsetzt, ist deren Sache... laß es Dir von der Naturschutzbehörde schriftlich geben, daß Du keine Haltegenehmigung brauchst, dann bist Du später auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Völliger Unsinn ist jedoch, daß P. imperator nicht mehr unter Artenschutz steht. Der Schutzstatus bleibt unverändert, Du hast ja auch einen Herkunftsnachweis bekommen, der diesen Status bestätigt und den legalen Erwerb belegt.

dwayne84 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 3. Mai 2009

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Wohnort: Kiel

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3

Sonntag, 7. Juni 2009, 16:01

Gute Idee, danke. Ich hatte sowieso das Gefühl, dass die Dame von der Geschichte so viel Ahnung hat wie ein Politiker von Realität. Na toll, ich muss wohl nochmal nachfragen wie das mit den Gifttieren genau gemeint ist.

Gibt es noch andere Halter in S-H die mir evtl. eigene Erfahrungsberichte mitteilen können?

Thay Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 26. April 2009

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kiel

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4

Montag, 15. Juni 2009, 23:13

ich halte zwar keine giftigen TIere und weiss auch nicht genau wie das mit den Rechtlichebestimmungen aussieht, aber ich arbeite nebenbei als Terrarienpfleger in einem Zoofachhandel in Kiel. Dort werden aber auch verschiedene Spinnen und Skorpione verkauft. Ich kann ja Morgen da mal nachfragen. Die müssten ja wissen wie das mit den Rechtlichenbestimmungen aussieht, also Ahnung von der Terraristik haben die schonmal :)

Ansonsten einfach die Behörde so lang nerven bis die sich mal vernünftig Informieren ;)

mfg
Thay

Vinterland

unregistriert

5

Dienstag, 16. Juni 2009, 16:27

Als ich damals 2002 nach S-H zog, wollte ich meine B. smithi anmelden, in Flintbek sagte man mir, brauch ich nicht, Wirbellose muss man nicht anmelden, Herkunftsnachweis nur aufheben.

Hatte auch wegen Poecilotheria spp. nachgefragt, weil eben doch potenteres Gift unter den Vogelspinnen, wiederum als Wirbellos abgelegt.

Nach einigen Gesprächen mit beiden Herren dort, Hrn. Albrecht und Hrn. Drews, wirds bei giftigen Schlangen problematisch, diese genehmigt zu bekommen, bei Wirbellosen hat sich da noch niemand Gedanken zu gemacht.
Giftige Spinnen ala "schwarze Witwe" etc. hätte ich auch halten können.
"Gila´s" kann man auch nicht halten, sind Wirbeltiere, da schaut man dann doch anders hin.


Gruß

Michi

Ansem Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 5. September 2008

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Wohnort: Sindeldorf

Status: Halter

6

Montag, 6. Juli 2009, 21:26

Hi,
sorry dass ich off topic schreibe, aber muss man Dendrobaten (Pfeilgiftfrösche) in Deutschland (nicht nur SH) anmelden oder so?

Gruß

jula1998 Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 14. Februar 2008

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7

Mittwoch, 8. Juli 2009, 20:53

Nee,mußt du nicht!Die Nachzuchten der Pfeilgiftfrösche sind nicht mehr giftig!

Ansem Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 5. September 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Sindeldorf

Status: Halter

8

Donnerstag, 9. Juli 2009, 14:53

Okay, dann bin ich ja beruhigt.
Danke

geckomike Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 5. Februar 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bayern

Status: Halter

9

Sonntag, 19. Juli 2009, 22:23

Vorsicht mit Pfeilgiftfröschen, ich weiß nicht ob sie in Hessen den Phyllobates terribilis bereits wieder von der Liste genommen haben.

Aber die meisten sind B- gelistet also Meldepflichtig !

Vor dem Kauf lieber ganz genau Nachschauen um böse und teure Überraschungen zu vermeiden.

MfG Michi

Ansem Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 5. September 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Sindeldorf

Status: Halter

10

Montag, 20. Juli 2009, 19:31

Gut, dann informiere ich mich mal bei der nächsten Gelegenheit zu diesem Thema.

alina2 Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 21. Januar 2009

11

Mittwoch, 29. Juli 2009, 20:13

du musst dendrobaten anmelden...
in ganz Deutschland..
Bekommst einen Herkunfstnachweiß und mit dem muss du dann zu deiner Behörde.
Es geht darum das man weiß das es Nz sind und kein Wf!!
Lieben Gruß

Daniel81 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 14. September 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Berlin

12

Montag, 3. August 2009, 21:28

Richtig! Alle Dendrobaten sind Anhang B gelistet. Außerdem habe ich in den zuvor geposteten Sachen wieder mal gelesen, das alles in ein Topf geworfen wird. Das die Tiere B gelistet sind hat nichts damit zu tun, ob man sie halten darf oder sie verboten sind.

1. Artenschutzrelevante Sachen (Washingtoner Artenschutzabkommen Anhang B ) meist bei den Naturschutzbehörden oder den unteren.

2. Sicherheitsrelevante Dinge (Verordnungen der einzelnen Bundesländer über die Haltung gefährlicher Tiere)

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun ! Wenn ein Bundesland eine Verordnung erläßt in dem ganz klar geregelt ist das Dendrobaten als gefährlich eingestuft sind, braucht ihr das Tier garnicht anmelden beim Naturschutzamt, da ihr es nicht halten dürft!

Das Dendrobaten in Gefangenschaft nicht mehr giftig sind, hat überhaupt nichts damit zu tun, ob sie meldepflichtig sind. Absoluter Schwachsinn.

Da ich mit allen Bundesländern und dessen Ministerien in Kontakt stehe, kann ich folgendes wiedergeben:

§27 Absatz 7 "Die Haltung von Tieren wildlebender Arten, die Menschen in freier Wildbahn durch Körperkraft, Gifte oder ihr Verhalten gefährden können, insbesondere von... Krokodilen und Giftschlangen, ist verboten. Das Landesamt für Natur und Umwelt teilte mit das neben den im Gesetz erwähnten Giftschlangen auch die Haltung giftiger Spinnen und Skorpionen untersagt ist. Für Privatpersonen gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Bei mindergiftigen Arten (z.b.Kaiserskorpione) werden jedoch Ausnahmen gemacht.

Eine Liste derer Tiere die als gefährlich gelten, gibt es in SH nicht. Aus diesem Grund immer im vorhinein die Behörden fragen!

Gruß Daniel

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