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Registrierungsdatum: 11. Februar 2008

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1

Montag, 7. Juli 2008, 22:58

gefährliche Tiere?

Hallo,
lang ist her, aber heute habe ich etwas im offiziellen Mitteilungsblatt des VDA - Bezirks 19 - Nordrhein - gelesen und das wollte ich nun mal Euch zur Diskussion geben.

Zitat

gefährliche Tiere?

Wie lange wird es dauern, dass auch das Gesetz dass in Hessen die private Haltung "gefährlicher Tiere" verbietet, auch bei uns ankommt? Es wird die Haltung und Zucht von giftigen Fröschen, Schlangen und Skorpionen verboten, weil sie angeblich gefährlich für den Menschen sind diese Tiere sind nicht giftig, um Menschen zu töten, und belästigt man sie nicht, werden sie weder beißen noch stechen.

Das gefährlichste Gifttier der Welt, dem alljährlich mehr Menschen zum Opfer fallen, als allen Giftschlangen, Skorpionen und sonstigen Gifttieren zusammen genommen: die Honigbiene. Trotzdem käme niemand auf den Gedanken, die Imkerei zu verbieten, die nichts anderes ist als "die private Haltung für Menschen gefährliche Wildtiere".

Auf der Liste der verbotenen Arten befindet sich sogar ein Frosch, nämlich Phylobates terribilie, eine Pfeilgiftfroschart. Sicherlich kann dieses Tier wie viele andere Pfeilgiftfrösche auch, die übrigens nicht in der Liste aufgeführt sind, in Stresssituationen ein hochpotentes Gift in seiner Haut entwickeln. Um jedoch eine Vergiftung beim Menschen hervorzurufen, muss dieses Gift erst einmal in den Blutkreislauf gelangen. Wie soll das ein kaum 5 cm großes Fröschlein, das weder Zähne, noch Krallen, noch sonst irgendwelcher anatomischer Struckturen verfügt, die menschliche Haut verletzen könnten, denn das bewerkstelligen?

Auf der Liste befindet sich auch der (böse) Wolf! Dabei ist Canis lupus eine unter höchstem Artenschutz stehende Spezies, der private Haltung - wenn überhaupt - auch nach der bisherigen Gesetzeslage nur unter strengsten behördlichen Auflagen möglich. Eine Gefahr für die Bevölkerung durch privat gehaltene Wölfe bestand und besteht nicht. Alle anderen Hunde stehen nicht auf der Liste. Ebenso fehlen Hyänen. Dafür wird eine Anzahl Großkatzenarten aufgeführt, das gefährlichste aller Wildtiere, dem alljährlich Menschen durch unprovozierte Angriffe zum Opfer fallen, nämlich das Flußpferd, fehlt auf der Liste. Das klang wohl nicht gefährlich genug. Bruno sei Dank sind auch alle Bären verboten.

Da die kommerzielle Zucht aller Arten nach wie vor erlaubt ist, müssen Terrianer nicht befürchten, ihre kostbaren Zuchtgruppen, möglicherweise nicht ersetzbare Exemplare, auflösen müssen. Man braucht die Zucht nur als Gewerbe anzumelden und schon ist man aus dem Schneider.

Das gleiche Ministerium, das für diese unsägliche Liste verantwortlich ist, ist auch für die Reaktorsicherheit von Kernkraftwerken zuständig. Da kann man nur beten, dass die Sachbearbeiter dort kompetenter sind.

Paul Overdick
Verein für Aquarien - & Terrarienkunde
Mönchengladbach e.V. gegr. 1909


Nun bin ich mal gespannt, was Ihr davon haltet. Ich musste schmunzeln, denn ich kenne den Autoren und habe solche Worte eigentlich nicht erwartet. Aber Klasse!

cu Kuno

Daniel81 Männlich

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2

Sonntag, 14. September 2008, 21:34

RE: gefährliche Tiere?

Hallöchen,

was möchtest du dazu jetzt gerne hören ? Es ist sicherlich richtig, das einige Bundesländer ihre Listen überdenken bzw. besser recherchieren sollten.

Es stellt für mich keine große Bedeutung da, ob der Wolf geschützt ist oder nicht. Das spielt in der Frage der Gefährlichkeit keine Rolle. Hessen wird an der Sache vorerst nichts mehr ändern. Ich stehe mit allen Bundesländern in schriftlichen sowie mündlichen Kontakt zwecks Gefahrtierverordnungen.

Einige Länder die bis dato keine Verordnung hatten, sind dabei welche vorzubereiten, und das ist auch richtig.

Das es ein Haltungsverbot von gefährlichen Tiere geben muss ist völlig in Ordnung und zu befürworten. Die Frage die sich stellt ist, wie wird dieses Verbot angewandt. Menschen muss die Auflage einer Ausnahmegenehmung angeboten werden. Bei uns in Berlin läuft das folgendermaßen ab:

1. Sachkundenachweis (kann man bei mir machen :-))
2. polizeiliches Führungszeugnis
3. Sicherheitsrelevante Dinge müssen eingehalten werden-

Das Vet-Amt überprüft vor Ort ! ob die Sicherheitslevanten Dinge eingehalten werden, und denn dürfte einer Genehmigung nichts mehr im Wege stehen. Bundesländer die keine Verodnung haben, sind in der Verantwortung hinterher zu ziehen!

Gruß Daniel

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Daniel81« (14. September 2008, 21:44)


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3

Sonntag, 14. September 2008, 22:26

RE: gefährliche Tiere?

Hallo,
wenn alle Vet-Ämter genauso viel Kenntnisse über Reptilien haben, wie in meiner Heimatstadt. Dann gute Nacht. Nur wer bestimmt was gefährlich ist? Ich kann nur hoffen, daß es nicht irgendwelche Politiker sind und warum muss alles per Verbot gereglt werden? Warum werden die Verbände nicht gefragt, oder will man das Vorgehen in Hessen kopieren. Ich bin da sehr skeptisch, die Politik sollte sich mal um wichtige Dinge kümmern und bestehende Regelungen durchsetzen. Ich kann nur von meiner Heimat sprechen, aber versucht hier mal ein Tier anzumelden. Das Schreiben könnt Ihr sofort in den Müll werfen, denn hier sind die Bürokraten überfordert. Dann ist ein Verbot am einfachsten und man muss sich nicht mehr kümmern.

cu Kuno

Daniel81 Männlich

Mitglied

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4

Sonntag, 14. September 2008, 22:46

RE: gefährliche Tiere?

Hallo,

Ich höre oft die Tatsache das Menschen äußern "Wer bestimmt eigentlich was gefährlich ist und was nicht, irgendwelche Politiker"!

Da wird etwas in den Raum geworfen als Äußerung, was man aber selber nicht weiß ? Nur weil dem Bürger etwas nicht passt, heißt es "Welche Politiker haben das denn entschieden? Da macht man es sich etwas einfach. Bei uns wurden die Listen auch von den Senatsverwaltungen des Staatsorgan verabschiedet, weil sie dabei sein müssen. Ein Zoologe oder Biologe kann halt kein Gesetzt bzw. Verordnung erlassen. Aber es wurden, Gutachter, Zoologen, Biologen, Tierärzte und andere Fachleute hinzugezogen.

Wieso meckert jetzt keiner ? Weil aus den eigenen Reihen etwas gekommen ist, was man so nicht aktzeptieren kann ?? Denn auf unserer Liste ist auch nicht alles in Ordnung. Egal wer welche Listen macht, es wird immer Menschen geben, die danach die Hand heben!

Ich sage nicht, das die Listen der Bundesländer vollkommen in Ordnung sind. Auch in Berlin gibt es die eine oder andere Sache die geändert werden sollte.

In Berlin dürfen die Vet-Ämter die Sachkunde nicht abnehmen. Das dürfen nur Sachverständigen des Landes Berlin. Das Vet-Amt überprüft hingegegen die Sicherheitsrelevanten Dinge die vorgeschrieben sind. In Berlin läuft die Sache sehr gut. Ich bin deiner Meinung, dass ein generelles Haltungsverbot vollkommen abzulehnen ist !

Ob es immer darum geht, ob man keine Lust hat, Listen zu veröffentlichen ioder wirklich denkt das man die Bevölkerung damit schützt sei mal dahingestellt. Außerdem sollte man nicht alle Länder in einen Topf werfen. Nicht alle Länder lassen die Verbände außer acht, in ihren Entscheidungen.

Das Saarland arbeitet ja auch aktiv mit der DGHT zusammen.

Gruß Daniel

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5

Montag, 15. September 2008, 09:13

RE: gefährliche Tiere?

kommt drauf an aus welchem bezirk man in berlin kommt,kommt man aus dem wedding/mitte hat man so gut wie verloren.
ich bekomm nicht mal legale ungefährliche nachzuchten hier problemlos angemeldet wenn ich kein papier von einer behörde habe,das ist zum kotzen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pardalisberlin« (15. September 2008, 09:13)


Daniel81 Männlich

Mitglied

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6

Montag, 15. September 2008, 09:57

RE: gefährliche Tiere?

Hallöchen,

ich weiß jetzt nicht genau was du meinst. Ich gehe davon aus wenn du sagst "ungefährliche Reptilien anmelden" das es sich umden Artenschutz dreht.

Nicht immer alles in einen Topf werfen. Artenschutz und gefährliche Tiere (Verordnung) sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Das Vet-Amt überrpüft bei gefährlichen Tieren (Ausnahmegenehmigung) nur die sicherheitsrelevanten Dinge. Die Artenschutzbehörde legt ihr Augemerk auf Artgerechte Unterbringung! Wobei ich nicht verheimlichen will, das das Vet Amt auch mal ein kritischen Blick auf die einrichtung wirft, was auch ganz gut ist.

Ich weiß jetzt nicht, was genau das Problem bei der Anmeldung ist oder um welche Tiere es sich bei dir dreht. Sollten natürlich keine Papiere vorhanden sein, wird die ganze Sache natürlich schwerer. So soll es ja auch sein. Wenn jeder problemlos Tiere anmelden könnte (WA) der keine Papiere hat, denn können sie den Laden auch zu machen.

Um welche Tiere handelt es sich denn ? Und was ist das eigentliche Problem ? Vielleicht kann ich ja helfen :-)

Gruß Daniel

Registrierungsdatum: 24. Mai 2006

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Wohnort: berlin_wedding

Status: Züchter

7

Montag, 15. September 2008, 23:21

RE: gefährliche Tiere?

das problem ist das man auf börsen oder bei züchtern die nicht aus berlin kommen immer selbstausgestellte papiere bekommt.
da steht auch immer der alte halter ,zuchtbuchnummer,elterntiere etc. drauf,trotzdem wird es nicht anerkannt da es keine behörde ausgestellt hat.
In den kleinen ortschaften gibt es aber auch keine leute die die zeit dafür hätten.
Also wird mir immer alles beschlagnahmt aber wegen guter haltung wieder übergeben(übergabebescheinigung),das nervt aber mit der zeit.
Einen bezirk weiter gibt es mit den selben papieren keine probleme.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pardalisberlin« (15. September 2008, 23:22)


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8

Dienstag, 16. September 2008, 09:04

RE: gefährliche Tiere?

Hallo,
das Problem ist jedes Bundesland macht seine eigenen Regeln und solange dies so ist wird es immer zu solchen Problemen kommen. Als Beispiel ist der Sachkundenachweis (ich hoffe das ich niemanden zu nahe trete), in Berlin wird die Möglichkeit einer Sachkundeprüfung angeboten. Nur kann es da schon zu Problemen kommen, das bei einem Umzug in ein anderes Bundesland dieser Nachweis ungültig ist. Hier könnte man sofort handeln. den der Sachkundenachweis VDA / DGHT wurde im Rahmen der Anerkennung durch zuständige Ministerien genehmigt und warum muss man dann noch einen eigenen anbieten?

cu Kuno

Daniel81 Männlich

Mitglied

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9

Dienstag, 16. September 2008, 09:54

RE: gefährliche Tiere?

Da gebe ich dir recht! Das die Bundesländer selber über ihre Verordnungen entscheiden ist mir auch ein großes Dorn im Auge. Da wird sich jedoch erstmal nichts ändern.

Ich stehe mit allen Bundesländern in schriftlichen sowie mündlichen Kontakt. Einige haben echt Schwierigkeiten damit, überhaupt zu wissen, wo sie gucken müssen ob sie überhaupt eine Verordnung haben!

Die meisten haben auch gar kein Problem damit, das es Ländersache bleibt.

Sachkundenachweis DGHT ist in der Tat so eine Sache. Die DGHT selber sagt auch das dieser Bundesweit anerkannt ist, das ist jedoch wenn man sich die Praxis anschaut schlichtweg falsch!

Es gibt Bundesländern (deren Namen ich jetzt nicht nenne) die den SKN der DGHT nicht anerkennen! Das ist in diesem Zusammenhang aber völlig normal, es kann ja auch garnicht funktionieren. Da die Länder alle unterschiedliche Verordnung zum Halten gefährlicher Tiere haben, hat der SKN natürlich nicht die Wirkungsfähigkeit. Ganz anders würde es aussehen, wenn Bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden. Denn könnte ich mir gut vorstellen, das es mit dem SKN der DGHT keine Probleme mehr geben wird.

In Berlin gibt es eine Verordnung zum Halten gefährlicher Tiere. Unsere Sachkunde ist darauf genau abgestimmt. Auch mit den Sicherheitsrelevanten Dingen, was die Vet-Ämter kontrollieren. Das heißt in der Sachkunde bereite ich den Halter schon auf das vor, was das Vet-amt nachher auch sehen will! Das läuft in der Regel recht gut. Dieser SKN gilt aber natürlich auch nur in Berlin. Es gibt zwar Bundesländer, die unseren SKN auch aktzeptieren würden, jedoch nehme ich ihn nur für die Berliner ab, alles andere könnte Verschwendung von Zeit und Geld bedeuten.

Beispiel: Ich selber besitze viele verschiedene Sachkundenachweise, darunter auch von der DGHT! Wenn jetzt ein Berliner die Sachkunde bei der DGHT machen würde, wäre das an sich kein Problem. Probleme wird er wahrscheinlich erst bekommen, wenn die Ämter zur Kontrolle vor der Tür stehen.Um bei uns eine Genehmigung zu erhalten, kontrolliert IMMER! das Amt persönlich. In der Regel sind die Halter auf alles gut vorbereitet, da sie bei mir den SKN gemacht haben. Der DGHT SKN jedoch geht nicht auf die Bedürfnisse der Berliner Verordnung ein. Das könnte zu Problemen führen.

Das war nur mal ein Beispiel zu Veranschaulichung.

Zitat

das problem ist das man auf börsen oder bei züchtern die nicht aus berlin kommen immer selbstausgestellte papiere bekommt.


Ja, das Problem ist bekannt. Ich kann hier beide Seiten verstehen. Der Verkäufer der meist seine privaten NZ verkauft, weiß natürlich am besten woher seine Tiere stammen, dementsprechend füllt er seine Papiere aus. Die Ämter haben natürlich nur ein Problem mit den selbstangefertigten Papieren. Und zwar einfach die Tatsache das der Verkäufer oder Händler selber entscheidet was er einträgt und was nicht. Die Entscheidungsgewalt liegt hierbei bei dem Verkäufer. Besorgt sich der Händler oder Verkäufer, Tiere illegal, schreibt er sie nachher einfach um als seine NZ! Da hilft die Zuchtnummer und das Geschlecht natürlich garnichts. Es wäre auch nichts neues das auf einer der größten Reptilienbörsen (Name lasse ich weg) Tiere die nach Anhang A eingestuft sind, umdeklariert werden in Anhang B Tiere die ähnlich aussehen, nur um sie besser an den Mann zu bringen und den Behördenschriftkram zu entweichen. Die Ämter wissen das natürlich, weil vermehrt diese Tiere aufgetaucht sind. Aus diesem Grund sind sie natürlich vorsichtig wenn jeder seine Tiere selbst bewertet und die Papiere ausstellt.

Im Endeffekt und das ist es ja warum Menschen wie du deswegen genervt sind, der ganze Drck bleibt beim Endverbraucher also dem Halter hängen. Er hat denn die ganzen Rennereien, Schriftverkehr, Einzug der Tiere ect.

Gruß Daniel

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10

Dienstag, 16. September 2008, 10:29

Hallo,
ich muss da widersprechen, die Prüfungen vom VDA / DGHT sind in zwei Teile gegliedert.

  1. allgemeiner Teil (hier wird das Wissen abgefragt)
  2. gefährliche Tiere (für jedes Bundesland verschieden)
    [/list=1]

    den ersten Teil (48 Fragen) muss bestanden werden, dann kann man den zweiten Teil beginnen und der ist für jedes Bundesland anders (auch 48 Fragen). Das bedeutet die Prüfung in NRW ist anders als in Berlin, Somit ist die Aussage

    Zitat

    Da die Länder alle unterschiedliche Verordnung zum Halten gefährlicher Tiere haben, hat der SKN natürlich nicht die Wirkungsfähigkeit.
    nicht richtig.

    Du bereitest Deine Prüflinge auf Kontrollen vor, das wäre genauso als würde eine Fahrschule jemanden auf Polizeikontrollen vorbereiten. Sorry, das halte ich schlicht weg als Falsch an. Man soll die Kontrollen nicht aufgrund einer Vorbereitung bestehen, sondern weil man sich an Haltugsvorschriften hält. Alles andere ist nur eine Momentaufnahme.

    cu Kuno

Daniel81 Männlich

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11

Dienstag, 16. September 2008, 13:04

Hallo,

ich kenne die Durchführungs des SKN der DGHT. Doch sollte ich mich Irren berichtige mich bitte, sind bei den Bundesländern nicht jeweils 3 Fragen zu beantworten. Mir war mal so.

Ist die DGHT denn mit dem SKN und den Bundesländern auf den neusten Stand ? Es bringt nicht viel wenn man den Prüfling etwas über die Gesegtzmässigkeiten seines Bundeslands erzählt und dieses ist schon Jahre her und nicht mehr aktuell ?

Die Durchführung des SKN bei uns stempelst du ab als Vorbereitung wie in der Fahrschule ab ??? Was macht die DGHT ? Die legt einen Ordner hin den jeder auswändig lernt, und hinterher ist der Mensch also als Sachkundig einzustufen ?

Ich habe den Ordner selber und legte ihn mal meiner Vater vor, der von der Materie na nun gar keine Ahnung hat. Ich sagte zu ihm, ich gebe dir 2 Wochen Zeit und du lernst ihn auswändig, danach gehst du zur Prüfung und kreuzt an. Er war empört!

Tut mir Leid aber das sehe ich anders wie du. Es gibt genug Vet-Ämter die genau das den Prüfling sagen, wenn dieser den DGHT Sachkundenachweis vorlegt. Ich kann mich an einen Freund aus Nidersachsen erinnern, der selber aktiv Mitglied der DGHT ist und natürlich auch über die Sachkundenachweise verfügt. Der Amtsveterinär sagte zu ihm "Damit können sie wieder gehen den erkenne ich nicht an, auswändig lernen kann jeder" !

Bei mir bekommen die Prüflinge keine Blätter zum Ankreuzen und bestellen auch keinen Ordner! Die Leute kommen nach Termin Abprache nur mit ihrer vorhandenen Kenntniss zu mir, und ich stelle gezielte Fragen. Nur so kann ich erkennen ob der Mensch überhaupt über Wissen verfügt oder nicht. Da er die Fragen vorher natürlich nicht weiß, wird er ins kalte Wasser geworfen. Außerdem werden alle Sicherheitsrelevanten Dinge abgeklärt mit dem Prüfling. Jeder hat Rechte und Pflichten. Danach wird von mir alleine festgestellt ob dieser Mensch in der Lage ist, solch ein Tier zu halten. Die letzte Entscheidung fällt nun das Veterinäramt und überprüft noch die Sicherheitsrelevanten Dinge. So greift eins ins andere über.Ein polzeiliches Führungszeugnis muss auch noch vorlelegt werden. Wie gesagt wir fahren hier mit sehr gut.Vorallem gibts hier mindestens 2 Instanzen die sich einig sein müssen ob jemand befähigt ist, solch ein Tier zu halten.

Gruß Daniel

Registrierungsdatum: 11. Februar 2008

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12

Dienstag, 16. September 2008, 14:19

Hallo,
sorry, aber da bist Du gewaltig auf dem Holzweg. Auswendig lernen ist da nicht, zumal noch nichtmal der Prüfer die Fragen kennt. Desweiteren sind es 48 Fragen zu dem jeweiligen Bundesland und hier dürfen maximal 5 Fehler gemacht werden. Das gleiche gilt für den allgemeinen Teil. Aber mache das so in Berlin, wie Ihr es als richtig anseht. Ich werde mal die Meinung des DGHT / VDA einholen und mal fragen was man von dem "Berliner" Modell hält. Nur der Hinweis noch (dann ist dieses Thema für mich erledigt), ein Amtsveterinär kann sich es nicht so einfach machen wie Du es hier schilderst.

cu Kuno

P.S.:

Zitat

Weil aus den eigenen Reihen etwas gekommen ist, was man so nicht aktzeptieren kann ??
, ich möchte mit Dir nicht in einer Reihe stehen.

Daniel81 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 14. September 2008

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Wohnort: Berlin

13

Dienstag, 16. September 2008, 16:54

Wie hab ich jetzt was verpasst ? Wie auswändig lernen ist nicht. Natürlich werden die Prüfungsfragen nicht vorher bekannt gegeben das ist doch logisch.

Aber wenn ich den Hefter durch arbeite , habe ich ihn wohl oder übel auswändig gelernt. Und es werden wohl Prüfungsfragen rausgesammelt die in den Hefter bereits sind ?!

Zitat

Weil aus den eigenen Reihen etwas gekommen ist, was man so nicht aktzeptieren kann ??


Also ich finde dazu jetzt keinen zusammenhang bei deiner Äußerung. Aber ich denke das du das falsch aufgefasst hast. Mit dieser Aussage wollte ich ledeglich Bezug darauf nehmen, das du am Anfang mal sagtest, wer solche Tiere als gefährlich einstuft, Politiker?!

Ich habe nur gesagt, das viele Menschen die sich mit der Materie auch gut auskennen (Biologen, Zoologen, ect.) auch daran mitgewirkt haben.

Nur so war der Satz gemeint und zu verstehen. Mit dem Vet-amt hatte das rein garnichts zu tun. Ich denke du hast recht und wir können hier Schluss machen bin gerne bereit die Diskussion übers Telefon weiter zu führen.

Gruß Daniel

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Daniel81« (16. September 2008, 16:55)


Pimbura Männlich

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Status: Züchter

14

Dienstag, 16. September 2008, 20:10

Interessant wäre für mich einmal, was für eine Befähigung man benötigt, um als Sachveständiger zu gelten?!

Daniel81 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 14. September 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Berlin

15

Dienstag, 16. September 2008, 21:27

Hallo,

Definition Wikipedia:

"Amtlich anerkannte Sachverständige"

Amtlich anerkannte Sachverständige haben hoheitliche Aufgaben zu erfüllen und werden speziell für die technische Überwachung ausgebildet. Sie unterstehen der Aufsicht des Staates.

Als Beispiel sei der Sachverständige nach § 18 des Bundesbodenschutzgesetzes genannt, die durch Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung anerkannt wird.

Über die Entstehungsgeschichte wie ich Sachverständiger wurde, möchte ich jetzt kein Roman schreiben.

1. Sachverständige müssen gebraucht werden.
2. Entweder selbst bewerben, in der Regel kommt der Senat auf dich zu.
3. Das ganze Leben niederschreiben (Manuskript), polizeiliches Führungszeugnis, Verbandsangehörigkeit, Lebenslauf, Befähigung, Wissen, Dokumentationen veröffentliche Artikel in Fachzeitschriften udn Zeitungen werden berücksichtig.

Das ganze läuft durch so eine Art Gemium, es entscheidet also nicht einer alleine! Derzeit noch Studium zum Sachverstdänigen Grundlage "Allgemeiner Gutachter"! Dieses hätte ich garnicht machen können weil die Zugangsvoraussetzungen sehr hoch gestrickt sind.

Dr Titel, Diplom-Biologen, Hochschulstudium muss schon vorhanden sein. Aufgrund meiner Befähigung die wiederum durch die Schule und den Proffesor begutachtet wurden, bekam ich eine Ausnahmegenehmigung fürs Studium!

Das wars.

Gruß Daniel

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