Original von Vinterland
Dann tingeln sie gleich wieder ab und kommen prompt mit der Polizei im Schlepptau zurück, und dann dürfen sie rein,
Das kommt auf die Rechtsgrundlage an. Auch die Polizei benötigt einen richterlichen Beschluss, um eine Wohnung betreten zu dürfen, es sei denn die "Gefahr im Verzuge" wird speziell begründet (z.B. Lebensgefahr oder Verdacht auf Strafaten etc.) - allein die Weigerung, jemanden reinzulassen, der kein Recht dazu hat, reicht nicht aus!
Vor Jahren habe ich das mal durch mit einem Behördenvertreter, der anhand meiner Anmeldung zweier Phelsumen mal reinschauen wollte. Da der Brief recht unfreundlich abgefasst war und offensichtliche rechtliche Mängel aufwies (ich kenne mich da ein wenig aus), habe ich das ganze mal eingehend geprüft, u.a. auch mit dem zuständigen Bundesministerium erörtert.
Ergebnis:
Weder das BArtSchG noch die BArtSchVO enthalten eine Rechtsgrundlage, die der Behörde das Betreten einer Wohnung erlauben. D.h. es funktioniert nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers. das Ganze gipfelte dann in einem lautstarken Telefonat. Im Ergebnis habe ich dem Behördenvertreter die Rechtslage erläutert und ihm eine Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht, wenn er mich nochmal belästigt. Seitdem melde ich meldepflichtige Tiere per eMail an und ab und der Umgang mit dem immer noch für mich zuständigen Sachbearbeiter verläuft jetzt reibungslos (distanziert aber freundlich und vorsichtig)...
Anders sieht die Welt aus, wenn es um den konkreten Verdacht einer Straftat geht (TierSchG etc.). In dem Fall könnte die zuständige Staatsanwaltschaft bei dem Gericht einen Durchsuchungsbeschluss erwirken.
Ansonsten muss man niemanden reinlassen, wenn man nicht will. Das ist wie mit der GEZ - die tun auch immer so selbstverständlich, aber wenn man sagt "Nein", dann ist es so...