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Mystery23 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 8. Juni 2010

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Coppenbrügge

Status: Halter

1

Mittwoch, 9. Juni 2010, 00:14

Feuersalamander

Immer weniger Feuersalamander findet man in freier Natur.
Die können doch nicht so selten geworden sein.
Ich habe einen auf der Straße bei uns gefunden der verletzt war aber inzwischen (3 Wochen) frisst er alleine dafür gehe ich Regelmäßig in den Wald um Regenwürmer zu Sammeln.Es ist mir eine freude ein so seltenes Tier helfen zu dürfen.Auch wenn der Tierarzt mir damals keine große hoffnung gemacht hat habe ich nicht aufgegeben.Und es hat sich bewert.
Muss ich ihn eigentlich aussetzten wieder oder kann ich ihn behalten wenn ich ihn beim Natur und Tierschutzamt anmelde?
Der Tierarzt könnte mir da nicht weiterhelfen.
Wer kann mir da weiterhelfen bitte?

GLG

Daniel

Brane

Mitglied

Registrierungsdatum: 27. Juli 2007

Status: Neuling

2

Mittwoch, 9. Juni 2010, 08:22

Hallo,

hier mal ein paar Auszüge aus der Bundesartenschutzverordnung sowie Bundesnaturschutzgesetz.

(BArtSchV)

Es ist verboten, in folgender Weise wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, soweit dies
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden,
2.zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt oder
3.für Zwecke der Forschung, Lehre oder Wiederansiedlung oder zur Nachzucht für einen dieser Zwecke


(1) Wirbeltiere der besonders geschützten und der in § 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Arten dürfen nur gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen und der Halter

1.
die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und
2.
über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.


Satz 1 gilt nicht für Greifvögel der in Anlage 4 der Bundeswildschutzverordnung vom 25. Oktober 1985 (BGBl. I S. 2040), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 14. Oktober 1999 (BGBl. I. S. 1955) geändert worden ist, aufgeführten Arten. Das Vorliegen der Anforderungen nach Satz 1 ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.
(2) Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten, hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.
(3) Für Absatz 2 gilt § 3 Abs. 3 entsprechend. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann für andere Tierhaltungen unter zoologisch fachkundiger Leitung Ausnahmen von Absatz 2 zulassen, sofern Belange des Artenschutzes nicht entgegenstehen.


(BNatSchG)

(1) Es ist verboten,

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu be schädigen oder zu zerstören,

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören

[i](2) Es ist ferner verboten,

1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten (Besitzverbote),


(1) Von den Besitzverboten sind, soweit sich aus einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 5 nichts anderes ergibt, ausgenommen

1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die rechtmäßig

a) in der Gemeinschaft gezüchtet und nicht herrenlos geworden sind, durch künstliche Vermehrung gewonnen oder der Natur entnommen worden sind,

b) aus Drittländern in die Gemeinschaft gelangt sind,


(6) Abweichend von den Verboten des § 42 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der nach Landesrecht zuständigen Behörde bestimmten Stelle abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu melden. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.

Gruß

Mystery23 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 8. Juni 2010

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Coppenbrügge

Status: Halter

3

Mittwoch, 9. Juni 2010, 11:20

Hallo Brane,
Ich kenne diese Auszüge trotzdem schönen dank aber extra habe ich den ja nicht gefangen er war verletzt auf offener Straße.
Ich würde niemals Tiere aus ihren natürlichen lebensraum gezielt fangen.

blacky64 Männlich

Teamleiter

Registrierungsdatum: 8. Januar 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bremen

Status: Züchter

4

Mittwoch, 9. Juni 2010, 11:40

Hallo,
auch wenn du ein krankes Tier aus freier Natur aufpäppelst wirst du dafür später wohl keine Möglichkeit haben das Tier legal behalten zu dürfen und musst es wieder Aussetzen.
Könnte mir vorstellen das es auch ein paar kleine Schlupflöcher gibt, z.B. wenn du Nachweisen kannst das es in freier Natur nicht überlebt aus was für Gründen auch immer.

Grüße
Kai

Mystery23 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 8. Juni 2010

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Coppenbrügge

Status: Halter

5

Mittwoch, 9. Juni 2010, 11:54

Ich habe gerade beim NLWKN(Niedersäsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,Küsten- und Naturschutz) angerufen wenn man feuersalamander halten möchte muss man sie anmelden, ich habe der Frau am telefon das geschildert das ich den verletzt auf der Straße gefunden habe und habe auch erzählt das ich ein Amphibien Terrarium habe welche die besten vorrausetzungen erfüllt.Sie meinte dann dassie mir einen Anmeldebogen zuschickt aber sie könnte mir micht versicher das ich den dann behalten kann.Sie meinte auch das es sein kann das jemand rauskommt um die werte im Terrarium und einrichtung und so weiter überprüft od es für einen Salamander Artgerecht ist.
Die Adresse bzw Telefonnr vom NLWKN habe ich damals erhalten als ich meinen Grünen Leuan Iguana iguana anmelden musste denn ich aber wieder abgegeben habe an einen Züchter.

Leo Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 6. April 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Nürnberg

Status: Halter

6

Mittwoch, 9. Juni 2010, 16:08

Hi Mystery

Meine Meinung ..... Du hast ihn aus der Natur entnommen, jetzt solltest du ihn wieder der Natur zurückgeben.
Du schreibst ja selbst das es immer weniger Feuersalamander gibt. Drum gib ihm die Möglichkeit sich frei zu bewegen und in der Freiheit für
Nachwuchs zu sorgen.
Wenn du unbedingt welche halten willst kauf dir Nachzuchten, die werden oft angeboten und sind auch nicht teuer.

Leo

Mystery23 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 8. Juni 2010

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Coppenbrügge

Status: Halter

7

Mittwoch, 9. Juni 2010, 16:45

Das wäre auch eine Möglichkeit

Exxe Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 22. Mai 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Deutschland

Status: Halter

8

Freitag, 11. Juni 2010, 15:28

Sogar eine sehr gute Möglichkeit! Habe 2 schöne Nachzuchttiere seit ca. 1,5 Jahren!
Bin total begeistert,und man kriegt Jungtiere schon für teilweisse 5 Euro.
Ich denke du solltest deinen Freilassen,und dir selber welche holen !

mfg

Lucas

Registrierungsdatum: 19. August 2009

Status: Halter

9

Freitag, 11. Juni 2010, 15:52

Dem schließe ich mich mal so an!
Wenn der kleine wieder fitt ist eh an das leben in freier natur gewöhnt ist, dann wieder raus mit ihm!
Im optimalfall sorgt er dann wirklich für Nachwuchs!

Mfg Dave

Mystery23 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 8. Juni 2010

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Coppenbrügge

Status: Halter

10

Freitag, 11. Juni 2010, 15:53

Und wo bekommt man die Salamander
habe bei uns und auf Börsen noch keine gefunden.

Exxe Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 22. Mai 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Deutschland

Status: Halter

11

Samstag, 12. Juni 2010, 13:57

www.terraristik.com z.B. oder ich kann dir ein paar Adressen geben von Leuten,die welche abzugeben haben.
Wenn du willst schick mir eine PN ;)

Oder schau mal hier : www.feuersalamander.com

mfg

Lucas

Mystery23 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 8. Juni 2010

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Coppenbrügge

Status: Halter

12

Samstag, 12. Juni 2010, 19:05

das wäre sehr lieb von dir wenn du mir adressen schicken könntest

Lady Froggy Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 28. Januar 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Wien

Status: Züchter

13

Dienstag, 21. September 2010, 07:54

Grüß Euch,

wie schon richtig gesagt wurde, muß das Tier nach erfolgter Genesung wieder am Fundort!! ausgesetzt werden.
Theoretisch könnten Ämter sogar gehässig sein und da Probleme machen, wenn man sie nur zum Gesundpflegen zu Hause hat. Theoretisch müsste man einen derartigen Fund amtlich melden.
Wenn, bekommt man höchstens zu Lehrzwecken oder Studienzwecken eine Halteerlaubnis. Ist auch richtig so.

@ Mystery:
Wenn Du die Auszüge eh kennst, dann hätte sich ja Deine Frage ursprünglich ohnehin erübrigt.

In Absatz 6 der BArtSchV steht es eh genau erklärt ;)

So traurig es vielleicht auch für den Einzelnen nach so ner Sache ist - das Tier muß wieder raus, wo es hingehört.
Nicht nur wegen Dir sage ich das jetzt, die Fragen werden ja öfter gestellt.

Bitte Nachzuchten kaufen und sich an ihnen erfreuen. Natürlich sind die Tiere weniger geworden. Viele Arten sind ja deshalb so streng geschützt.

Lieben Gruß und schön, dass Du dem Tier geholfen hast.
Irina

bukowsky Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 15. März 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Hamburg

Status: Halter

14

Samstag, 25. September 2010, 13:18

Hallo Irina,

eine schöne Zusammenfassung von bereits Geschriebenem hast Du da geschrieben. Hoffen wir, dass es diejenigen, die die bisherigen Beiträge nicht verstanden hatten, noch rechtzeitig erreicht.

Gruß,
Dietmar

Grima

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 17. September 2010

15

Dienstag, 28. September 2010, 13:03

Hallo!

Erstmal schön, dass du diesem seltenen Tier geholfen hast und es ihm nun wieder besse geht.
Grüß Euch,

wie schon richtig gesagt wurde, muß das Tier nach erfolgter Genesung wieder am Fundort!! ausgesetzt werden.
Theoretisch könnten Ämter sogar gehässig sein und da Probleme machen, wenn man sie nur zum Gesundpflegen zu Hause hat. Theoretisch müsste man einen derartigen Fund amtlich melden.
Wenn, bekommt man höchstens zu Lehrzwecken oder Studienzwecken eine Halteerlaubnis. Ist auch richtig so.

@ Mystery:
Wenn Du die Auszüge eh kennst, dann hätte sich ja Deine Frage ursprünglich ohnehin erübrigt.

In Absatz 6 der BArtSchV steht es eh genau erklärt ;)

So traurig es vielleicht auch für den Einzelnen nach so ner Sache ist - das Tier muß wieder raus, wo es hingehört.
Nicht nur wegen Dir sage ich das jetzt, die Fragen werden ja öfter gestellt.

Bitte Nachzuchten kaufen und sich an ihnen erfreuen. Natürlich sind die Tiere weniger geworden. Viele Arten sind ja deshalb so streng geschützt.

Lieben Gruß und schön, dass Du dem Tier geholfen hast.
Irina
Wo du Recht hast, hast du natürlich Recht. Gerade weil das Tier so selten ist, sollte man es unbedingt wieder aussetzen. Nach dem Datum deines ersten Postings, Daniel, hast du das wahrscheinlich ohnehin schon getan? Gib doch mal kurz ein Update ;)

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