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Leo Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 6. April 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Nürnberg

Status: Halter

1

Dienstag, 11. Oktober 2005, 08:27

Softgun

Hallo
Erst mal gleich im Vorraus ..... die Überschrift hat nichts mit meinem Hobby zu tun, lediglich mit meiner Frage.

Da ich weiß das hier im Forum auch viele Jugendliche unterwegs sind und sich wohl besser auskennen als ich, nutze ich die Möglichkeit mich hier mal schlau zu machen. Will nicht bei der nächsten Polizei nachfragen.

Ich habe folgende Frage. Ich bin Leiter einer Jugendgruppe in einem Verein mit 30 Jugendlichen. Etwa 20 von denen sind zur Zeit auf dem Trip mit sogenannten Softguns in den Wäldern rumzuhüpfen und dort wie die bekloppten aufeinander los zu ballern. Sie nennen das dann Mannöver.

Gibt es hier auch Leute die dieser Sucht verfallen sind oder sich da bissel auskennen ?

Ich hätte da nämlich ein paar Fragen dazu und wäre froh wenn ich da jemanden finden würde.

Gruß Leo

blondy Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 19. Januar 2005

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Sachsen

Status: Halter

2

Dienstag, 11. Oktober 2005, 09:24

Hallo Leo!

Ich bin zwar nicht mehr so jugentlich aber ich denke ich kann dir da trozdem helfen ;).

So wie ich es verstehe willst du bestimmt wissen wie die Rechtlage bei gotcha bzw. Paintball ist.
Ich habe da einen Beitrag den du dir durchlesen kannst.
Ganz legal ist dies nicht, aber es gibt bestimmte Richtlinien die es ermöglichen Paintball zu "spielen".

Zitat

Paintball-Markierer sind technische Geräte, die ein mit Flüssigkeit gefülltes Geschoss mittels Gasdruck durch einen Lauf befördern. Diese Eigenschaften stellen Markierer unter die Vorschriften des Waffengesetzes. Dieses Gesetz stellt scharfe Anforderungen an den Besitz und die Verwendung eines Markierers. Zuwiderhandlungen können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, sogenanntem "umfriedeten", Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss somit abgesperrt sein (z.B. Zaun), so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie verirren kann, und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein Schuss (auch kein unbeabsichtigter) nach außen dringt (z. B. Fangnetz). Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Waffengesetz, in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt(vgl. § 52 WaffG). Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen auch gestattet. Weiterhin ist es für Betreiber von Paintballgeländen und Zubehörläden verboten, Öffentlichkeitsbezug herzustellen. So ist es z.B. verboten, Auslagen in einem Schaufenster zu haben, oder Werbung für seinen Paintballplatz zu machen. Vielmehr muss das Interesse und die Initiative vom Kunden ausgehen. (dies ist auch der Grund, warum mehrere "Laserdomes" (Spielfelder, ähnlich dem Paintball, nur mit Laser"geschossen") auf derselben rechtlichen Grundlage geschlossen wurden)

Beim Transport müssen sich die Markierer in einem verschlossenen Behältnis befinden und müssen getrennt von der Munition transportiert werden, und dürfen nicht schussbereit sein, d.h. mit nur wenigen Handgriffen fertiggeladen sein. Im Idealfall "verbringt" (transportiert) man Waffen und Munition getrennt voneinander im Kofferraum und Wageninnenraum.

Beim Spielen bei Nacht oder in abgedunkelten Räumen wäre es sinnvoll eine Taschenlampe mit zu nehmen, aber vorsicht! Das Anstrahlen des Zieles, mit einer (Licht- und Laser-)Quelle an der Waffe, ist verboten. Ebenso sind Night Vision Goggles (Nachtsichtgeräte) verboten, da man, um sie tragen zu können, die Maske abnehmen müsste.


Quelle: wikipedia.org


Ich hoffe du kannst damit etwas anfangen und beantwortet zum Teil deine Fragen.

Cham-Newbie Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 24. August 2005

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Wohnort: Österreich, Wien

Status: Halter

3

Dienstag, 11. Oktober 2005, 10:15

Wobei das aber nichts mit "Softgun" zu tun hat ... denn eine "Softgun" werden keine Flüssigkeiten oder Markierungen verspritzt, sondern kleine Plastikkugeln ...

Ich könnte dir zwar rechtlich Auskunft geben, allerdings nur für den Bereiich Österreich ... und das wird dir vermutlich nichts helfen ...

blondy Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 19. Januar 2005

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Sachsen

Status: Halter

4

Dienstag, 11. Oktober 2005, 12:10

@ Cham-Newbie
Ich bin davon ausgegangen, weil Leo geschrieben hat das die sich im Wald rumtreiben. Ich denk mal nicht das sie sich mit Waffen beballern die mit Plastikkugeln geladen werden.
Soviel wie ich weis gibt es auch Softguns mit Farbmunition.
Für mich gibt es da keinen großen Unterschied auch was die Rechtslage betrifft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »blondy« (11. Oktober 2005, 12:13)


Cham-Newbie Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 24. August 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Österreich, Wien

Status: Halter

5

Dienstag, 11. Oktober 2005, 12:11

Kann sein - nur dann ist es keine Softgun :)

Dazu bräuchten wir von Leo nähere Infos.

Pharao Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 14. August 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: NRW

Status: Halter

6

Dienstag, 11. Oktober 2005, 13:23

Hey!

Also, ich habe auch meine erfahrungen mit "airsofts" gemacht.

Das sind, wie cham-newbie schon bereits erwähnt hatte, pistolen die per luftdruck kleine zumeist plastikkugeln verschiessen. Alternativ: Diablo-Geschosse=kleine metallkugeln.

Rechtlich gesehen hat blondy schon zurecht gesagt, dass beide arten, egal ob gotcha oder softguns, sich gleichen wie ein ei dem anderen. Nur mit dem kleinen unterschied, dass eine gotcha nur an einen nach § 2 des BGB Volljährigen veräußert werden darf und eine airsoft schon mit 14 Jahren gekauft werden kann. Nur das hierbei dann die eltern für den sprößling haften...

C ya

Leo Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 6. April 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Nürnberg

Status: Halter

7

Dienstag, 11. Oktober 2005, 13:24

Hallo
Es stimmt schon das ich rechtiliche Infos bräuchte. Es handelt sich wirklich um diese Plastikgeschosse (so gelbe Kügelchen).
Mit würde lediglich interessieren wie das is, wenn die zb. durch die Ortschaft mit diesen Dingern laufen und ob sie überhaupt im Wald rumschießen dürfen.
Mich wollten sie neulich auch mal mitnehmen, aber ich hab kein Bock mich da von denen abschiessen zu lassen. Tut doch weh :motz:

Leo

Cham-Newbie Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 24. August 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Österreich, Wien

Status: Halter

8

Dienstag, 11. Oktober 2005, 13:32

Hier in Österreich wurde das Ding nach diversen Unfällen (wenn man aus allernächster Nähe schießt, kann man schon ein Auge verlieren) als "Waffe" eingestuft, d.h. Personen unter 18 Jahren dürfen diese nicht besitzen od. erwerben ... aber vermutl. wird es bei euch in Deutschland anders sein.

Pharao Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 14. August 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: NRW

Status: Halter

9

Dienstag, 11. Oktober 2005, 13:34

Hey!

Wenn man sich nicht "richtig" kleidet, dann tut es verdammt weh!

Und rechtlich ist es auch verboten, genau wie bei der gotcha, siehe text blondy.

C ya

Atropoides

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Dezember 2004

10

Dienstag, 11. Oktober 2005, 13:42

Hya!

Also in Deutschland gibt es einige Vorschriften zu den Softguns...
Wie stark die Feder sein darf bzw. mit welchem Druck die Plastikkügelchen rauskommen usw. und es gibt bei diesen Waffen (die diese Sachen einhalten) meist ein zertifikat das man diese Waffe legal erworben hat).

Wenn man diese Vorschriften einhält sind darf man die Waffen haben.

Man darf sie haben, aber nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen (sagte mein kleiner Bruder eben, der hat das auch eine Zeit lang gemacht durch Wälder rennen mit Kollegen und rumschießen).

micha

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Dezember 2004

11

Mittwoch, 12. Oktober 2005, 14:44

ich kenn da nur noch die 0,3 joule grenze,die sind wohl für 14 jährige,alles drüber erst ab 18 jahren.

Coby Männlich

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 9. Oktober 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Ellerhoop (Deutschland)

Status: Interessent

12

Mittwoch, 12. Oktober 2005, 14:58

also da bin ich anderer meinung da ich ja selbst zwei Softguns besitze also.
z.b. darf eine Waffe mit 0;5 jule an 16 jährige verkauft werden

Atropoides

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Dezember 2004

13

Mittwoch, 12. Oktober 2005, 16:58

Dann geh damit mal zur Bullerei und frag nach ;), ich durfte meine damals schrotten, sonst hät ich ein Problem bekommen.

Coby Männlich

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 9. Oktober 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Ellerhoop (Deutschland)

Status: Interessent

14

Mittwoch, 12. Oktober 2005, 17:16

naja von den Geschäften her darf man die aber schon ab 16 haben

Leo Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 6. April 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Nürnberg

Status: Halter

15

Mittwoch, 12. Oktober 2005, 17:22

Hallo
Soviel ich jetzt raus bekommen hab sin die unter 0,5 ab 14 Jahren erhältlich. Diese werden anscheinend auch als Spielzeug angesehen und nicht als gefährlich eingestuft.
Aber gut, so richtig schlau bin ich da etz auch nicht geworden obwohl ich auf der Bayrischen SoftAir-Vereinsseite rumgestöbert hab. Aber anscheinend weiß dort auch niemand so richtig wie sich das ganze verhält.
Trotzdem danke an euch

Leo

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