Registrierungsdatum: 6. April 2005
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Nürnberg
Status: Halter
Registrierungsdatum: 19. Januar 2005
Geschlecht: Weiblich
Wohnort: Sachsen
Status: Halter
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Zitat
Paintball-Markierer sind technische Geräte, die ein mit Flüssigkeit gefülltes Geschoss mittels Gasdruck durch einen Lauf befördern. Diese Eigenschaften stellen Markierer unter die Vorschriften des Waffengesetzes. Dieses Gesetz stellt scharfe Anforderungen an den Besitz und die Verwendung eines Markierers. Zuwiderhandlungen können mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Paintball-Markierer dürfen nicht überall verwendet werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, sogenanntem "umfriedeten", Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss somit abgesperrt sein (z.B. Zaun), so dass sich kein unbeteiligter Passant in die Schusslinie verirren kann, und es muss derart beschaffen sein, dass daraus kein Schuss (auch kein unbeabsichtigter) nach außen dringt (z. B. Fangnetz). Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Waffengesetz, in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt(vgl. § 52 WaffG). Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen auch gestattet. Weiterhin ist es für Betreiber von Paintballgeländen und Zubehörläden verboten, Öffentlichkeitsbezug herzustellen. So ist es z.B. verboten, Auslagen in einem Schaufenster zu haben, oder Werbung für seinen Paintballplatz zu machen. Vielmehr muss das Interesse und die Initiative vom Kunden ausgehen. (dies ist auch der Grund, warum mehrere "Laserdomes" (Spielfelder, ähnlich dem Paintball, nur mit Laser"geschossen") auf derselben rechtlichen Grundlage geschlossen wurden)
Beim Transport müssen sich die Markierer in einem verschlossenen Behältnis befinden und müssen getrennt von der Munition transportiert werden, und dürfen nicht schussbereit sein, d.h. mit nur wenigen Handgriffen fertiggeladen sein. Im Idealfall "verbringt" (transportiert) man Waffen und Munition getrennt voneinander im Kofferraum und Wageninnenraum.
Beim Spielen bei Nacht oder in abgedunkelten Räumen wäre es sinnvoll eine Taschenlampe mit zu nehmen, aber vorsicht! Das Anstrahlen des Zieles, mit einer (Licht- und Laser-)Quelle an der Waffe, ist verboten. Ebenso sind Night Vision Goggles (Nachtsichtgeräte) verboten, da man, um sie tragen zu können, die Maske abnehmen müsste.
Registrierungsdatum: 24. August 2005
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Österreich, Wien
Status: Halter
Registrierungsdatum: 19. Januar 2005
Geschlecht: Weiblich
Wohnort: Sachsen
Status: Halter
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Registrierungsdatum: 14. August 2005
Geschlecht: Männlich
Wohnort: NRW
Status: Halter
Registrierungsdatum: 6. April 2005
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Nürnberg
Status: Halter
Registrierungsdatum: 24. August 2005
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Österreich, Wien
Status: Halter
Registrierungsdatum: 12. Dezember 2004
Registrierungsdatum: 6. April 2005
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Nürnberg
Status: Halter
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