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der-H

unregistriert

1

Dienstag, 3. April 2007, 11:43

Verzeichnis Gefährlicher Tiere wildlebender Art

So,ich war gestern beim Veterinäramt und habe eine Haltungsgenehmigung für meine Grünen beantragt.
Jetzt muß ich noch die Unterlagen von den Leguanen kopieren und dort einreichen,danach kommt dann der Amtstierarzt zu mir nach Hause um zu schauen ob die Tiere Artgerecht und sicher gehalten werden.

Ich habe eine Liste mitbekommen,welche Tiere in Deutschland unter die neue Regelung fallen.

Affen alle Arten ausgenommen Halbaffen(Prosimiae)und Krallenaffen(Callithricidae)

Wildhunde alle Arten

Bären alle Arten

Hyänen alle Arten

Wildkatzen alle Arten

Schildkröten -Schnappschildkröte(Chelydra serpentina)
-Geierschildkröte(Macrolemys temnickii)

Panzerechsen -Krokodile (alle Arten)
-Alligatoren+Kaimane(alle Arten)
-Gavial(Gavial gangeticus)

Schlangen -Riesenschlangen -Pythons
-Boas
-Sandboas,die ausgewachsen eine Gesamtlänge von mindestens 180cm erreichen können

-Giftnattern(alle Arten)
-Vipern(alle Arten)
-Seeschlangen(alle Arten)
-Trugnattern(alle Arten)


ECHSEN: -giftige Arten: -Krustenechsen(alleArten)
-Warane: alle Arten die ausgewachsen eine KRL von mindestens 50 cm erreichen können

-LEGUANE -Kubaleguan(Cyclura nubila)
-Nashornleguan(Cyclura cornuta)
-Grüner Leguan (Iguana Iguana)

Giftige Frösche -Pfeilgiftfrösche alle Arten nur Wildfänge

Giftige Spinnen -Phoneutria sp.(Kammspinne)
-Loxosceles sp(Einsiedlerspinne)
-Atrax sp(Trichter(netz)spinne,Funnel Web Spider)
-Vogelspinne:nur Poecilotheria spec.,Haplopelma lividum
-Schwarze Witwe(Latrodectus mactans)
- Red Back Spider (Latrodectus hasselti)

Skorpione Alle Arten

Hundertfüßer Skolopender (Skolopendromorpha) alle Arten




Ich hoffe damit ein wenig helfen zu können.Vielleicht kann man es ja als wichtig kennzeichnen,damit es nicht in den Tiefen des Forums verschwindet??


Der Hotte

iggy Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 10. Februar 2007

Geschlecht: Männlich

Status: Halter

2

Dienstag, 3. April 2007, 12:26

Zum Glück fallen da meine Anolis nicht rein weil auf den Stress habe ich keine lust *fg*

MFG

Thorsten

Zhunami Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 22. Januar 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Ilmenau,Thüringen

Status: Halter

3

Dienstag, 3. April 2007, 18:44

Die Liste gilt aber nicht für Thüringen oder?

der-H

unregistriert

4

Dienstag, 3. April 2007, 19:02

Laut Aussage des Amtstierarztes hier bei mir gilt sie für ganz Deutschland,nur die Grünen Leguane werden in manchen Bundesländern ausgenommen.Er konnte mir aber nicht sagen welche,das will er nachgucken und mir beim Hausbesuch sagen.
Aber so wie er sagt soll es noch in diesem Jahr Bundesweit eingeführt werden.

der Hotte

der-H

unregistriert

5

Donnerstag, 5. April 2007, 09:49

So,nun habe ich Die Verordnung bekommen.Ich schreibe sie mal hier rein,denn die gehört einfach dazu.


VERORDNUNG
über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Art


Auf Grund der §§ 55 und 57 des Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetzes in der Fassung vom 11 Oktober2006,das durch §10 des Gesetzes vom 14 November2006 geändert worden ist,wird verordnet:

§ 1
Verbot der nichtgewerblichen Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten
(1) Die nichtgewerbliche Haltung von Tieren der in der Anlage aufgeführten Arten ist verboten.

(2) Vom Verbot des Absatzes 1 darf die zuständige Behörde auf Antrag eine Ausnahme zulassen,wenn

1. gegen die Zuverlässigkeit der Tierhalterin oder des Tierhalters keine Bedenken bestehen,

2. die Tierhalterin oder der Tierhalter über die für die Haltung der jeweiligen Tierart erforderliche Sachkunde verfügt,

3. eine artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung sowie eine angemessene Ernährung und Pflege des Tieres sichergestellt sind,

4. gewährleistet ist,das das Tier ausbruchsicher gehalten wird und sich andere Personen als die Tierhalterin oder der Tierhalter keinen Zugang zu dem Tier verschaffen können,

5. bei der Haltung eines Tieres einer giftigen Art die Tierhalterin oder der Tierhalter geeignete Gegenmittel(Seren) in gebrauchsfähigem Zustand und Behandlungsempfehlungen bereithält,

6. auch sonst keine Tatsachen bekannt sind,die die Ausnahme rechtfertigen,durch die Haltung des gefährlichen Tieres werde die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet.

(3) Die Ausnahme nach Absatz 2 ist unter Bedingungen zuzulassen oder mit Auflagen zu verbinden,soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Auflagen können auch nachträglich angeordnet werden.Die Ausnahme ist auf höchstens Drei Jahre zu befristenund unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zu erteilen.

(4) Die Ausnahme nach Absatz 2 wird unbeschadet tierschutzrechtlicher,tierseuchenrechtlicher,natur-und artenschutzrechtlicher sowie anderer Rechtsvorschriften,die das Halten von Tieren regeln,erteilt.

§ 2
Abgabe gefährlicher Tiere wildlebender Arten

Tiere der in der Anlage aufgeführten Arten dürfen zur nichtgewerblichen Haltung nur an Personen abgegeben werden,die eine Ausnahme nach §1 Abs. 2 besitzen. Die abgebende Person hat das abgegebene Tier,das Abgabedatum,den Namen und die Wohnanschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters zu dokumentieren.Die entsprechenden Unterlagen sind drei Jahre lang aufzubewahren.

§ 3
Übergangsbestimmungen

(1) Wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung ein Tier der in der Anlage aufgeführten Arten gehalten,gilt eine Ausnahme nach §1 Abs. 2 vorbehaltlich des Satzes 2 für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung als vorläufig erteilt. Wird innerhalb dieses Zeitraums eine Ausnahme beantragt,erlischt die vorläufige Ausnahme nach Satz 1 mit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Antrag. Die Ausnahme nach Satz 1 kann durch die zuständige Behörde jederzeit widerrufen werden, sofern dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.

(2) Ausnahmen,die nach der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Art vom 28 Februar 1996,außer Kraft getreten mit Ablauf des 31. Dezenber 2005,ohne Befristung zugelassen wurden,gelten für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung weiter. Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

§ 4
Ordnungswidrigkeiten,Einziehung

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 57 des Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetzes handelt,wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen §1 Abs. 1 und 2 ein Tier der in der Anlage aufgeführten Arten ohne die erforderliche Ausnahme hält,

2. gegen eine vollziehbare Auflage nach §1 Abs. 3 verstößt,

3. entgegen §2 Satz 1 ein Tier der in der Anlage aufgeführten Arten an eine Person abgibt, die nicht die erforderliche Ausnahme besitzt,

4. entgegen §2 Satz 2 die Abgabe eines Tieres nicht dokumentiert,

5. entgegen §2 Satz 3 die Unterlagen nicht 3 Jahre lang aufbewahrt oder

6. entgegen einem vollziehbaren Widerruf nach § 3 Abs. 1 Satz 3 oder nach § 3 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 3 ein Tier hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

(3) Tiere, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen und, wenn Ihre Haltung nicht ohne Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung möglich ist, eingeschläfert werden.


§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
Sie tritt mit Ablauf des 18. Januar 2017 außer Kraft.







Mit der Anlage ist das Verzeichniß der Tiere gemeint,die ich schon am Anfang aufgeschrieben habe.


der Hotte

Livlaus

Mitglied

Registrierungsdatum: 9. Dezember 2006

Wohnort: Berlin

Status: Halter

6

Freitag, 6. April 2007, 19:19

RE: Verzeichnis Gefährlicher Tiere wildlebender Art

Kannst du mir maldie adresse vom veterinäramt geben?Oder hat jeder bezirk ein eigenes amt? ?(
Hat der spaß was gekostet?
Meinst du die papiere,die man beim kauf bekommen hat?
Danke und schöne ostern!

der-H

unregistriert

7

Freitag, 6. April 2007, 19:29

Jeder Bezirk hat ein eigenes Veterinäramt.Am besten in Deinem Rathaus mal nachfragen wo das bei Dir ist.

Nein gekostet hat es bis jetzt noch nichts,aber ich habe auch noch nicht die Genehmigung erhalten und zu mir gekommen ist auch noch keiner.
Die kommen übrigens auf jedenfall.

Ja ich meine die Papiere die Du beim Kauf bekommen hast.


hotte

Livlaus

Mitglied

Registrierungsdatum: 9. Dezember 2006

Wohnort: Berlin

Status: Halter

8

Freitag, 6. April 2007, 19:34

Die adresse habe ich schon rausgesucht.Rathaus Neukölln,amtstierarzt.Meinst du mit,die kommen auf jeden fall,einen besuch des amtstierarztes?Ich denke mal da sollte jeder vernünftige halter keine angst vor haben!!!!!

der-H

unregistriert

9

Freitag, 6. April 2007, 20:24

Ja genau ich meinte einen Besuch des Amtstierarztes und noch zwei weitere Personen.Zumindest ist das hier in Spandau so.

Ich habe auch keine Angst davor,ganz im gegenteil ich freue mich sehr auf den Besuch.Vielleicht kann ich mit meinem Terra dazu beitragen das wenigstens hier in Spandau mehr drauf geachtet wird wie diese Tiere gehalten werden.

Ich werde wieder berichten wenn die hier waren.

der Hotte

Livlaus

Mitglied

Registrierungsdatum: 9. Dezember 2006

Wohnort: Berlin

Status: Halter

10

Freitag, 6. April 2007, 20:36

Sorry,aber welch weiteren zwei personen?Hähhh????? ?( ?(

der-H

unregistriert

11

Freitag, 6. April 2007, 20:45

Ich hab keine Ahnung,der Amtstierarzt sagte nur das noch zwei weitere Personen mitkommen werden??
Wie gesagt sie waren noch nicht hier,also kann ich auch noch nichts näheres sagen.


hotte

Livlaus

Mitglied

Registrierungsdatum: 9. Dezember 2006

Wohnort: Berlin

Status: Halter

12

Freitag, 6. April 2007, 22:43

RE: Verzeichnis Gefährlicher Tiere wildlebender Art

Hi, ich habe da mal eine frage,wegen der Anmeldung der Tiere und zu dem was man beim Amt einreichen muss. Gehört eine Erlaubnis der Wohngesellschaft dazu? Oder wird das erfragt?
Gruß...

der-H

unregistriert

13

Freitag, 6. April 2007, 22:57

Ne sowas brauch man nicht.Das is ja auch nicht deren Problem,die wollen nur das die Tiere artgerecht gehalten werden.

Allerdings würde ich schon bescheid sagen wenn du grüne hälst,nicht das die Gesellschaft irgendwann mal kommt und dann sagt das der komische gefährliche Drache da weg muß. :]

Ich habe es meinem Vermieter gesagt,war kein Problem auch wenn mein Terra ein wenig größer ist.




der Hotte

eleni10 Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 16. Oktober 2006

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: hessen

Status: Halter

14

Samstag, 7. April 2007, 08:10

Zitat

Original von Zhunami
Die Liste gilt aber nicht für Thüringen oder?


huhu.

soweit mir das veterinäramt in giessen bestätigte gilt diese verordnung noch net für ganz deutschland.
ich wohn in hessen.

aber ab 2008 januar gilt die regelung was iguanas betrifft für ganz deutschland.

und die sagten mir auch, das dann der reptilienführerschein zur pflicht werden soll.

lg mona

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »eleni10« (7. April 2007, 08:11)


blacky64 Männlich

Teamleiter

Registrierungsdatum: 8. Januar 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bremen

Status: Züchter

15

Samstag, 7. April 2007, 09:53

Na wenn die das wirklich personell durchsetzen können und hart durchgreifen sollte man sich einen TA Kaufen und eine Reptilienstation eröffnen.

Für viele leidgeprüfte grüne Leguane ist es wohl eine super Sache aber haben sich die Sesselpuper auch mal überlegt wohin mit den sehr oft falsch gehaltenen Tieren?

Was ist mit den Haltern die Einträge im polizeilichen Führungszeugnis haben?
Wollen sie denen ihre "gefährlichen" Reptilien konfiszieren?

Für mich ist das unausgegorener nicht durchzusetzener Dünnschi..

Grüsse
Kai

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