Also soweit ich weiss war es immer so das man die einführen konnte wie ein blöder, dementsprechent auch nicht Meldepflichtig.
Die Anzahl der eingeführten Tiere hat nix mit dem Schutzstatus oder gar Meldepflicht zu tun. Das wäre dann eine Quotenregelung die unabhängig vom Schutzstatus/Meldepflicht ist.
@franconero @Jana
weder von Rieppeleon NOCH von Rhampholeon sind "alle" Arten meldepflichtig (von "Rassen" spricht man hier übrigens nicht, es sind "Arten")
Nur die Arten, die aus der Gattung Bradypodion kommen und jetz in Rieppeleon und Rhampholeon gestellt wurden, haben ihren Schutzstatus quasi "behalten". - Alle anderen Arten BEIDER Gattungen sind nicht im Anhang B oder A gelistet und demnach nicht meldepflichtig (Stand 01/2010).
@Jana
angenommen brevicaudatus wäre unter Rhampholeon im Anhang B gelistet gewesen, dann hätte sich das mit der neuen Einordnung in Rieppeleon nicht geändert. Eine Art behält (sinnvollerweise) den Schutzstatus, auch wenn es die Gattung wechselt. (Die Tiere sind deshalb ja nicht weniger gefährdet....)
@franconero
Lass dir vom Fürther Amt doch die Liste zeigen, auf die sie sich berufen. Das Amt irrt hier.