da meine Mäusezucht relativ gut läuft habe ich mal eine Frage wegen meinem "Überschuss".
Es ist ja möglich, dass ich als privater Züchter lebende Mäuse z.B. auf Messen oder an privat verkaufe, das steht ja außer Frage
Wie sieht es aber aus, wenn ich z.B. meinen "Überschuss" auch als Frostfutter verkaufen möchte,
kann man mich rechtlich belangen, wenn ich privat Mäuse töte und als Frostfutter auf Börsen verkaufen will.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich es "legal" machen möchte?