• Anmelden
  • Registrieren

Sie sind nicht angemeldet.

Caracol

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 28. Juni 2009

Wohnort: Nähe Bremen

Status: Halter

1

Donnerstag, 28. Januar 2010, 13:25

Nachweis zur Tötung von Futtertieren

Hallöchen!

Ich weiß, dass man lt. TschG einen Nachweis braucht,
wenn man gewerblich Wirbeltiere töten möchte.

Ich würde gerne wissen, wo man solche Nachweise erbringen kann.
Gibt es hier gewerbliche Futtertierzüchter, die mich diesbezüglich
beraten könnten?

Liebe Grüße,
Caracol

Caracol

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 28. Juni 2009

Wohnort: Nähe Bremen

Status: Halter

2

Montag, 1. Februar 2010, 19:32

Wahnsinn!
79 Mal angeklickt und keine Antwort.
Woran liegt das?

Caracol

Vinterland

unregistriert

3

Montag, 1. Februar 2010, 20:17

Vielleicht daran, dass es keiner weiß.

Hexenhammer Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 13. Mai 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kurpfalz / Pfalzgrafschaft bei Rhein

4

Dienstag, 2. Februar 2010, 00:50

Dein Betrieb, bzw. Dein Gewerbe benötigt die entsprechende behördliche Erlaubnis und die Person, innerhalb des Betriebes/Gewerbes, die die Tötung durchführen soll, den entsprechenden Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz.

Du kannst alles Nötige der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (TierSchlV vom 03. März 1997 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855)) entnehmen.

Caracol

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 28. Juni 2009

Wohnort: Nähe Bremen

Status: Halter

5

Dienstag, 2. Februar 2010, 13:07

Hi Hexenhammer!

Das sind doch mal Auskünfte, mit denen man wenigstens ein bisschen anfangen kann. :)

Allerdings fällt es mir schwer zu glauben, dass hier ALLE User entweder
nur Frostfutter füttern oder ihre Futtertiere woanders töten lassen.
Der größte Teil wird dann wohl tierschutzwiedrig handeln und
ohne entsprechende Nachweise seinem Hobby nachgehen. ;(

Caracol

Vinterland

unregistriert

6

Dienstag, 2. Februar 2010, 13:26

Wozu töten lassen, oder selbst handanlegen?
Dazu hab ich meine Schlangen, bekommen dann halt lebend.

Glaube kaum, dass sich wer hier outet, seine Nager vorher zu töten, wenn er/sie füttern will.

Und wenn mans nicht kann, leidet der Nager nur umso länger, als wenn die Schlange ihn hat und erwürgt.

Schleiche Männlich

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 14. März 2009

Geschlecht: Männlich

Status: Halter

7

Dienstag, 2. Februar 2010, 18:19

Hallo

es ist tatsächlich so das man sich damit eigendlich Strafbar macht wenn man ohne Sachkunde seine Futtertiere tötet!

Auch das lebend verfüttern ist meistens eigendlich nicht gestattet! Meist aber eine Gesetzliche Grauzone was ua. wieder in jedem Landkreis der einzelne Veterinär entscheidet! Bei mir darf man es nicht!

Da du ein Gewerbe hast?!....müsstest du einen Sachkundenachweis machen! Oder nur lebend/gefroren verkaufen.

Nachtrag: Die DGHT könnte eventuell weiterhelfen die machen immerhin auch §11 die sollten das wissen!

Gruß Ben

Caracol

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 28. Juni 2009

Wohnort: Nähe Bremen

Status: Halter

8

Dienstag, 2. Februar 2010, 19:06

Hi Schleiche,

das ich einen Sachkundenachweis brauche, weiß ich.
Meine Frage war, wo ich den machen kann,
welche Behörde/Amt...was auch immer... dafür verantwortlich ist.

Danke für den Tipp mit der DGHT.

Gruß,
Caracol

Helius Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 8. Oktober 2006

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Wolfsburg

Status: Halter

9

Dienstag, 2. Februar 2010, 19:09

Auch das lebend verfüttern ist meistens eigendlich nicht gestattet! Meist aber eine Gesetzliche Grauzone was ua. wieder in jedem Landkreis der einzelne Veterinär entscheidet! Bei mir darf man es nicht!
Soweit ich das weiß ist das Lebend Füttern bei Schlangen Erlaubt da davon ausgegangen wird das diese Tiere nur Lebend Fressen.

Einer Katze z.B. dürftest du keine Lebende Maus als Futter geben.

Vinterland

unregistriert

10

Dienstag, 2. Februar 2010, 21:05

Bei Schlangen wird vom Gesetzgeber von ausgegangen, dass sie Lebendfutter benötigen. Es geht ja auch anders.
Heisst für mich aber, meine Schlangen bekommen lebende Nager, wenn ich kein Frostfutter habe, was mir dann aber nichts bringt, wenn ich notorische Lebendfresser habe, die an Frostfutter nicht rangehen. Diese kann ich ja schlecht verhungern lassen, oder?

Da tritt für mich dann §2 TierSchG, Absatz 1 in Kraft, egal was mir ein Mensch vom Amt erzählen will.

Helius Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 8. Oktober 2006

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Wolfsburg

Status: Halter

11

Dienstag, 2. Februar 2010, 21:15

Bei Schlangen wird vom Gesetzgeber von ausgegangen, dass sie Lebendfutter benötigen. Es geht ja auch anders.
Heisst für mich aber, meine Schlangen bekommen lebende Nager, wenn ich kein Frostfutter habe, was mir dann aber nichts bringt, wenn ich notorische Lebendfresser habe, die an Frostfutter nicht rangehen. Diese kann ich ja schlecht verhungern lassen, oder?

Da tritt für mich dann §2 TierSchG, Absatz 1 in Kraft, egal was mir ein Mensch vom Amt erzählen will.
Hääää ?(

Wo liegt das Problem ? Du darfst doch Lebend Füttern...

Vinterland

unregistriert

12

Dienstag, 2. Februar 2010, 22:02

Hallo

es ist tatsächlich so das man sich damit eigendlich Strafbar macht wenn man ohne Sachkunde seine Futtertiere tötet!

Auch das lebend verfüttern ist meistens eigendlich nicht gestattet! Meist aber eine Gesetzliche Grauzone was ua. wieder in jedem Landkreis der einzelne Veterinär entscheidet! Bei mir darf man es nicht!

Da du ein Gewerbe hast?!....müsstest du einen Sachkundenachweis machen! Oder nur lebend/gefroren verkaufen.

Nachtrag: Die DGHT könnte eventuell weiterhelfen die machen immerhin auch §11 die sollten das wissen!

Gruß Ben


Ich habs darauf bezogen.

Schleiche Männlich

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 14. März 2009

Geschlecht: Männlich

Status: Halter

13

Dienstag, 2. Februar 2010, 22:29

Hallo

das ist nirgends genau geschrieben das meinte ich eigendlich mit GrauZone! Hatte da auch so meine diskussionen.....normal ist die Außnahme nur dann wenn eine Schlange absolut nur lebend frisst! Es seiden einer kann mir das genau schriftlich zeigen das dies ausdrücklich erlaubt ist! Ich glaube kaum das man das finden wird, weil es ja wie ein Freibrief wäre! Tut aber zu dem eigendlichen Thema nix zur Sache wo er den § her bekommt! Und möchte mich hier auch nicht streiten.



Wie gesagt probiers mal bei der DGHT die können dir das bestimmt sagen! Ich darf es durch meine Ausbildung deswegen damit noch nicht beschäftigt.



Gruß Ben

Schleiche Männlich

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 14. März 2009

Geschlecht: Männlich

Status: Halter

15

Dienstag, 2. Februar 2010, 23:47

Hallo

Eigendlich wird da nur geschrieben bei Schlangen die sich nicht umgewöhnen lassen ist es zu vertreten oder hab ich was überlesen? Habe keinen original § gesehn wo es ausdrücklich erlaubt ist! Das ist alles so "umschrieben" finde ich. Oder es ist gerade zu spät und verstehe nix mehr d::o!



Gruß Ben