• Anmelden
  • Registrieren

Sie sind nicht angemeldet.

Apu Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 27. Juni 2005

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Leverkusen

Status: Züchter

1

Sonntag, 1. Juni 2008, 17:15

Sachkundenachweis zum Züchten?

Hallo!

Ich habe mal ein paar Fragen:

Muss man vor dem Veterinäramt einen Sachkundenachweis vorlegen können, um selbstgezüchtete Chamäleons anzumelden?

Und wie genau führt man ein Zuchtbuch? Man kann ja schlecht die Zuchtbuchnummer auf das Tier schreiben, bevor man es weiter gibt. Oder bekommt das Tier erst die Nummer, wenn man die Bescheinigung für den neuen Besitzer ausstellt?

Interessiert sich überhaupt das Veterinäramt für das Zuchtbuch oder kommt gar schauen, wie die Tiere leben, wenn man eine Zucht angemeldet hat?

Was sind eure Erfahrungen damit?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Apu

Axelot Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 17. März 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Münsterland

Status: Halter

2

Sonntag, 1. Juni 2008, 17:42

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Hi,
soweit ich weiß braucht man erst ab einer gewissen Nachzuchtmenge eine Sachkundenachweis aber 100 % sicher bin ich mir da auch nicht.
Ich wollte auch schon länger einen machen aber bin noch nie dazu gekommen.
Ich habe meine Nachzuchten von meine Pfeilgiftfröschen ohne Probleme angemeldet und hatte nie eine Nummer für die Tiere bekommen.
Wie das mit der Nummervergabe ist weiß ich nicht!
MFG
AXEL

Registrierungsdatum: 24. Mai 2006

Geschlecht: Männlich

Wohnort: berlin_wedding

Status: Züchter

3

Sonntag, 1. Juni 2008, 19:35

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

ja ab 100 nz im jahr oder ab einem gewinn von 2000€(dann muß man es gewerbsmäßig machen und das wiederum setzt den §11 vorraus).

hier in berlin wurden jetzt einige zum §11 verdonnert,inkl mir:(
aber naja habs durchgezogen,wa nicht soo schwer,nur die kosten waren doof.

bei mir sind se anfangs gekommen gucken,und ab und zu schauen sie auch so mal vorbei.

du mußt bescheid sagen wenn dein tier abgelegt hat,dann wenn es schlüpft und dann bekommste nummern.
die gibst du dann mit den tieren ab.
ist aber auch bundesland abhängig:(
eintragen tust es ins zuchtbuch(gibts beim bna oder zoohändler manchmal).
eine elektronisches soll auch geplant sein oder ist schon draussen,weiß nur ned wie se das machen wollen das man da nachträglich nix ändern kann.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pardalisberlin« (1. Juni 2008, 19:36)


blacky64 Männlich

Teamleiter

Registrierungsdatum: 8. Januar 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bremen

Status: Züchter

4

Sonntag, 1. Juni 2008, 20:20

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Wie pardalisberlin schon sagt, ist in jedem Bundesland anders :D .
In Bremen wollen sie das man am besten alles selber macht.
Gelege wollen sie gar nicht Wissen und geschlüpfte Tiere soll ich doch bitte erst Melden wenn sie schon aus dem gröbsten raus sind auch diefortlaufenden Zuchtnummern vergebe ich selbst.

Grüße
Kai

Miss Elly Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 21. Februar 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Freckenhorst

Status: Halter

5

Montag, 2. Juni 2008, 09:23

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Hallo zusammen,

verstehe ich das dann jetzt richtig,

wenn ich jetzt nur 20 Eier inkubiere brauch es dem Amt nicht zu melden???

Gruß
Miss Elly

blacky64 Männlich

Teamleiter

Registrierungsdatum: 8. Januar 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bremen

Status: Züchter

6

Montag, 2. Juni 2008, 10:25

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Nein das hast du falsch verstanden :)
Melden musst du jedes Tier egal ob 1 Schlüpft oder 300.
Nur beim Finanzamt brauchst du es nicht zu Melden da es bei 20 Tieren nur Hobby ist.
Nur wenn es viele Nachzuchten sind oder du über 2000 EUR Gewinn machst, kann es sein das dir irgendwann gewerbsmäßige Zucht Nachgesagt wird und dann benötigst du den Sachkundenachweis in jedem Fall.

Grüße
Kai

Miss Elly Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 21. Februar 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Freckenhorst

Status: Halter

7

Montag, 2. Juni 2008, 11:19

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Ok, danke.

Dann hab ich jetzt verstanden.

Danke für deine Antwort.

Gruß
Miss Elly

Apu Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 27. Juni 2005

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Leverkusen

Status: Züchter

8

Montag, 2. Juni 2008, 11:50

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Vielen lieben Dank fuer eure Antworten,

werd mich mal schlau machen, wie das hier in NRW gehandhabt wird.

Wie verlaeuft denn so ein Besuch vom Veterinaeramt?

Es wird bei mir sowieso noch was dauern, weil ich mir erst im Herbst ein Weib zulegen werde und bis das dann soweit ist, vergeht noch einige Zeit. Ich denke, bevor das Tier nicht 1 Jahr alt ist, werde ich es eh nicht verpaaren.
Werde mich aber weiterhin ausfuehrlich darueber informieren, bevor ich mich fuer eine Zucht entscheide.

Liebe Gruesse
Patricia

PardalisMuc

Mitglied

Registrierungsdatum: 11. Mai 2005

Wohnort: München

Status: Halter

9

Dienstag, 3. Juni 2008, 15:02

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

hallo allerseits

die Diskussion hatte ich anderweitig schonmal, und hab mich dann direkt bei den Ämtern schlau gemacht.
Kurz also eine kleine, aber nicht unwichtige Korrektur:

ab "etwa" 2000€ Umsatz (!!! - Umsatz ist nicht gleich Gewinn !!!) wird man von der unteren Naturschutzbehörde/KVR als "gewerbsmäßig" im Sinne des TierSchG (!) eingestuft.

Das hat nichts mit 2000€ Gewinn zu tun, weshalb man gewerbsMÄßIG nach Tierschutzgsetetz, aber trotzdem NICHT gewerbLICH Einkommenssteuerrechtlich gilt. (gewerbsmäßg und gewerblich nicht verwechseln! Gewerbsmäßig = "ähnlich einem Gewerbe" - Gewerblich= "ist ein Gewerbe" ) ... dazu kommt, dass man gewerblich, also ein Gewerbe ohnehin erst ab glaube ich 7000 EUR oder noch höher melden müsste...

Du kannst also 2000 Umsatz machen, wirst als gewerbsmäßige Zucht eingestuft und brauchst trotzdem kein Gewerbe anmelden, weil das zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel sind.

Umgekehrt gilt das gleiche.

DAS ist in allen Bundesländern so. Nur die Ämter heissen evtl ein bißchen anders und die 2000€ Marke wird evtl anders ausgelegt.
Falls es jemand nich glaubt: ich habs schriftlich hier. Sobald die Umzugskartons ausgepackt sind, kann ich das gern mal irgendwo eingescannt hochladen. Das wird oft durcheinandergebracht.

(Fazit in diesem Fall ist aber trotzdem: kein Sachkundenachweis bei gelegentlicher Nachzucht, anmelden musst du die Tiere natürlich trotzdem.)

Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von »PardalisMuc« (3. Juni 2008, 15:15)


Fast Eddi

unregistriert

10

Dienstag, 3. Juni 2008, 15:18

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Zitat

Original von PardalisMuc
Du kannst also 2000 Umsatz machen, wirst als gewerbsmäßige Zucht eingestuft und brauchst trotzdem kein Gewerbe anmelden


Ist das in irgendeinem Gesetzestext nachzulesen? Mich interessieren da vor allem Buchhaltung und Abschreibungen... und ob das bei gewerbsmäßiger Haltung/Zucht/Verkauf überhaupt so gehandhabt wird wie bei einem Gewerbe.

PardalisMuc

Mitglied

Registrierungsdatum: 11. Mai 2005

Wohnort: München

Status: Halter

11

Dienstag, 3. Juni 2008, 15:48

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

selbstverständlich und auch wieder nicht.

Du wirst nirgends nachlesen können, dass das Finanzamt mit der Unteren Naturschutzbehörde bzw dem KVR nichts am Hut hat aber es ist natürlich genau so.
(Das Standesamt hat ja auch nichts mit der Justizvollzugsbehörde zu tun und es wird nicht extra ein Gesetz dafür verabschiedet ;) )

Wie gesagt, im Moment hab ich alles Verpackt aber ich kanns dir vorerst mal so erklären. Der Weg zum Amt steht dir natürlich auch stets frei um selbst nachzufragen.

Buchhaltung und Abschreibungen laufen beim gewerblichen rHandel/Zucht selbstverständlich genauso wie bei allen anderen Gewerben, WENN es sich um ein Gewerbe handelt. OB dem so ist entscheidet aber nicht die Untere Naturschutzbehörde. Die ist ja, wie der Name schon sagt, erstmal für den Naturschutz/Tierschutz zuständig und nicht für irgendwelchen Finanzkram. Dafür gibts logischerweise das Finanzamt.
Wie bereits beschrieben ist nicht alles was man so verkauft automatisch gewerblicher Natur. Auch wenns mal über 2000 EUR sind.

Die Anzahl der Tiere bzw 2000 EUR UMSATZ interessiert die Untere Naturschutzbehörde. Sie entscheidet ob du "gewerbsmäßig" züchtest, oder nur aus der "Freude am Tier". Diese Behörde ist allerdings NICHT an deinen Ausgaben interessiert.. es ist ihr auch völlig egal ob du damit Miese machst. Es geht hier nur um die Anzahl Tiere bzw deren Wert. Beides wird durch deine Aufwendungen/Kosten nicht berührt. Deshalb "Umsatz" und nicht "Gewinn"!
Das Ergebnis der ganzen Sache ist dann z.B., dass du den Sachkundenachweis machen musst. An das Finzamt wird weder etwas weitergemeldet, noch ist eine Gewerbeanmeldung vorraussetzung für den §11.

Das Finanzamt weiß davon erstmal garnix, und das Finanzamt interessiert auch der §11 nicht und ebensowenig interessiert das Finanzamt, was die Untere Naturschutzbehörde so entscheidet.
Das Finanzamt entscheidet dafür nach ein paar Jahren Verluste, dass deine Züchterei als Liebhaberei gilt, und kündigt dir den Gewerbestatus auf. Wäre ja noch schöner, wenn jeder sein Hobby als Gewerbe anmelden könnte, und dementsprechend alle Ausgaben (vom Futter bis zu den Stromkosten und Terrarienbau) von der Steuer absetzen könnte...
(ich glaube, gerade mit dem letzten Satz wirds klar, dass das zwei völlig unterschiedliche Dinge sind :) )


TROTZDEM würde dich in diesem Fall die untere Naturschutzbehörde weiterhin als gewerbsmäßig einstufen, weil dieser Behörde widerum die Entscheidungen des Finanzamtes völlig schnuppe sind. Denn du hast ja weiterhin mit einer großen Zahl an Tieren (Wertmäßig oder von der Menge her) zu tun, auch wenn du das nur als Hobby machst und draufzahlst.

hoffe ich hab das halbwegs verständlich rübergebracht.


Vielleicht kommt dieser Irrglaube auch da her:
Wenn man vorhat, ein Gewerbe mit der Zucht/Handel von Tieren aufzumachen, also bei der Gemeinde einen Gewerbeschein für Zucht/Handel lebender Tiere beantragt, DANN braucht man den §11, sonst kann man nur mit Zubehör handeln.
Das ist aber auch die einzige Abhängigkeit in dieser Sache (und nicht etwa andersrum) und hat wiederum nix mit irgendwelchen Umsätzen oder Gewinnen zu tun.

Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von »PardalisMuc« (3. Juni 2008, 16:12)


Fast Eddi

unregistriert

12

Dienstag, 3. Juni 2008, 16:11

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Zitat

Original von PardalisMuc
Wie gesagt, im Moment hab ich alles Verpackt aber ich kanns dir vorerst mal so erklären.


Habe ich wohl gelesen, aber es hätte ja sein können, daß Du aus dem Kopf sagen kannst, in welchem Gesetz das nachzulesen wäre. Ich hätte es lieber selbst recherchiert (und werde das wohl auch tun), anstatt mich tagelang mit Stader Beamten rumzuschlagen, von denen dann doch niemand zuständig ist, geschweige denn mir eine verbindliche Aussage geben kann.

Auf jeden Fall schonmal danke für Deine Mühen!

Zitat

Original von PardalisMuc
Die Anzahl der Tiere bzw 2000 EUR UMSATZ interessiert die Untere Naturschutzbehörde. Sie entscheidet ob du "gewerblich" züchtest, oder nur aus der "Freude am Tier". Das Ergebnis ist dann z.B., dass du den Sachkundenachweis machen musst. An das Finzamt wird weder etwas weitergemeldet


OK, das wäre meine nächste Frage gewesen... also doch zwei unterschiedliche Paar Schuhe, und das Finanzamt erfährt in erster Linie nichts davon, was von der Naturschutzbehörde vorgegeben wird.

Ist aber egal, da ich über kurz oder lang am Sachkundenachweis sowieso nicht vorbeikomme.

Zitat

Original von PardalisMuc
Liebhaberei


2000 Euro Umsatz abzüglich aller Kosten wären wohl dauerhaft nichts anderes als besagte Liebhaberei... natürlich abhängig vom Tierbestand, den man pflegt.

PardalisMuc

Mitglied

Registrierungsdatum: 11. Mai 2005

Wohnort: München

Status: Halter

13

Dienstag, 3. Juni 2008, 16:17

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Eben. Und wären die beiden "Dinger" voneinander Abhängig, hätte ich nach dieser Entscheidung vom Finanzamt plötzlich keine "gewerbsmäßige" Zucht mehr, bräuchte demnach auch keinen §11.. was wohl die Untere Naturschutzbehörde dazu sagen würde, wenn plötzlich das Finanzamt ihre Entscheidungen revidiert..
Man sieht also, das KANN garnicht so sein.

aber ganz ehrlich:

ich sehe im nicht-Anmelden eines Gewerbes bei der Stadt eher einen Nachteil als einen Vorteil...
Du könntest unter Umständen alles mögliche von der Steuer absetzen. Das einzige was du tun musst is, deine Einnahmen und Ausgaben Sammeln und einmal im Jahr mit dem Lohnsteuerausgleich eine Einkommensteuererklärung abgebe (und vorsichtshalber mal n Teil für die Umsatzsteuerzahlung beiseite legen, aber da wird ohnehin nix kommen). Die ersten Jahre wird man ohnehin Verlust machen und du kannst Strom etc von deinem Einkommen abziehen... und kriegst dann vermutlich sogar was raus. ;)
Auch die Kosten für den §11 könnte man absetzen.

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »PardalisMuc« (3. Juni 2008, 16:23)


Fast Eddi

unregistriert

14

Dienstag, 3. Juni 2008, 16:41

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Ich weiß... habe u.a. eine kaufmännische Ausbildung hinter mir, war schonmal selbständig, mache zur Zeit nebenbei die Buchhaltung des Gewerbes meiner Eltern, habe zuletzt hauptberuflich als Revisor gearbeitet... ich denke also auch, daß die Vorteile eines Gewerbes überwiegen, wenn man denn einen entsprechend großen Tierbestand hat. Mir war einfach nur nicht bewußt, ob es einen Zusammenhang zwischen der gewerbsmäßigen Haltung, die die Naturschutzbehörde einem aufdrücken kann, und dem Finanzamt gibt.

PardalisMuc

Mitglied

Registrierungsdatum: 11. Mai 2005

Wohnort: München

Status: Halter

15

Dienstag, 3. Juni 2008, 16:57

RE: Sachkundenachweis zum Züchten?

Ah ok. Hallo Kollege ;) -
Dann kennst dich ja auch ein bißchen aus. :)

Den gibt es definitiv so nicht.

und

Zitat


2000 Euro Umsatz abzüglich aller Kosten wären wohl dauerhaft nichts anderes als besagte Liebhaberei... natürlich abhängig vom Tierbestand, den man pflegt.


genau das eben nicht. ob dein Gewerbe nun Finanzrechtlich "Liebhaberei" sind oder nicht, entscheidet das Finazamt. Also völlig UNABHÄNGIG vom jeweiligen Tierbestand.
Für das Finanzamt sind die Finanzen ausschlaggebend, sonst nix. Sprich: ob du dein Gewinn oder Verlust mit einem Tier oder mit 100 Tieren erwirtschaftest, oder mit Zubehör oder Autoteilen ist dem FA total schnuppe.

Wieviele Tiere du für dein Hobby hältst, ist dem Finanzamt total egal. Nur der Naturschutzbehörde nicht. Der ist es widerum egal, ob das Finanzamt zur "gewerbsmäßigen Haltung" "Hobby" sagt oder nicht ;)

Alles n bißchen verwirrend, ich weiß

Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von »PardalisMuc« (3. Juni 2008, 17:09)


Allgemeine Fragen (Chamäleons) Bildergalerie (Chamäleons) Entwicklungsdokumentationen (Chamäleons) Ernährung (Chamäleons) Fachbücher (Chamäleons) FAQ Bereich Chamäleons Fortpflanzung (Chamäleons) Haltungsberichte (Chamäleons) Krankheiten (Chamäleons) Terrarien (Chamäleons) Verhalten (Chamäleons) Züchterliste (Chamäleons)