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porter

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 2. November 2009

1

Sonntag, 17. Oktober 2010, 20:49

Probleme mit Bright Sun

hallo,

hab mir vor 2 Tagen die Bright Sun desert 70w mit dem passenden VG geholt. hat prima funktioniert und die installation war einfach. tja jetzt ist die birne mir vorhin plötzlich ausgegangen und wollte darauf nicht mehr zünden X( . lediglich ein flackern war in der birne zusehen und dazu ein flackergeräusch. Ich hab das VG neu gestartet hat aber wieder nicht gezündet. Dannach hab ich sie 10 min abkühlen lassen. Wieder nichts. Zum Schluss habe dann eine andere Birne getestet die einwandfrei funktioniert hat. Deswegen denke ich das es an VG und Fassung wohl nicht liegt. Ich vermute eher das mit der Birne was nicht stimmt. Komischerweise ist die einfach so ausgegangen ohne Geräusch oder sonstigem. Ich denke ich werd sie morgen umtauschen gehn, vielleicht ein Blindgänger. Was meint ihr dazu?

Flippy Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 19. März 2009

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Münster

Status: Halter

2

Freitag, 22. Oktober 2010, 02:30

Hi,

die Bright Sun kannst du ja mit Kassenbong ohne weiteres umtauschen.
Das sie nach dem ausgehen nicht drekt wieder angeht ist auch nichts neues, die muss sich abkühlen und neu starten.

Also entweder hast du sie falsch verbaut oder die Lampe ist kaputt, muss du mal gucken.

Lg
Flippy

blacky64 Männlich

Teamleiter

Registrierungsdatum: 8. Januar 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bremen

Status: Züchter

3

Freitag, 22. Oktober 2010, 07:30

Hallo,
passendes Vorschaltgerät oder das Original?
Garantie auf das Leuchtmittel entfällt bei alternativen Vorschaltgeräten, beim Umtausch musst du normalerweise Nachweisen das du ein original Vorschaltgerät gekauft hast.

Grüße
Kai

bukowsky Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 15. März 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Hamburg

Status: Halter

4

Freitag, 22. Oktober 2010, 18:05

Hallo,

mit Garantie hat es auch nicht viel zu tun, sondern mit Sachmängelhaftung. Und die unterliegt keiner weiteren Bedingung als sachgemäße Verwendung.

Tausche die Lampe um!

Gruß,
Dietmar

blacky64 Männlich

Teamleiter

Registrierungsdatum: 8. Januar 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bremen

Status: Züchter

5

Samstag, 23. Oktober 2010, 05:58

Hallo,

mit Garantie hat es auch nicht viel zu tun, sondern mit Sachmängelhaftung. Und die unterliegt keiner weiteren Bedingung als sachgemäße Verwendung.

Tausche die Lampe um!

Gruß,
Dietmar


Sachmängelhaftung oder sachgemäße Verwendung setzt aber das original Bright Sun Vorschaltgerät voraus.

Grüße
Kai

PS: meine Zoohandlung hat bis vor kurzem noch problemlos getauscht, nun ist ohne Nachweis nischt mehr zu machen.

bukowsky Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 15. März 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Hamburg

Status: Halter

6

Samstag, 23. Oktober 2010, 12:36

Hallo Kai,

das ist auch falsch. Sachgemäße Verwendung bedeutet schlicht sachgemäße Verwendung. Ob ein Hersteller dabei für seine Garantiebedingungen ein bestimmtes Gerät vorschreibt, hat bei der Frage nach sachgemäßer Verwendung für die Sachmängelhaftung [vormals Gewährleistung] keine Bedeutung. Also allein die Tatsache, dass jemand nicht das vom Hersteller empfohlene Vorschaltgerät verwendet, begründet keine unsachgemäße Verwendung.

Mein Beitrag sollte vor allem den Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung deutlich machen. Dies wird nicht selten – wie in diesem Beispiel deutlich – verwechselt.

Gruß,
Dietmar

doris20

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 16. Oktober 2010

7

Samstag, 23. Oktober 2010, 12:41

Sehe ich genauso wie bukowsky.
Mit Kassenzettel sollte es problemlos umtauschbar sein.

jaybee Weiblich

Moderatorin

Registrierungsdatum: 5. Juni 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Berlin

Status: Halter

8

Sonntag, 24. Oktober 2010, 16:20

Hi,

ich hatte selbst das Problem und habe mich derzeit direkt an Lucky Reptile (Herrn Hoch) gewendet. Dort wurde mir versichert, dass defekte Lampen innerhalb von 4 Monaten umgetauscht werden können, aber das auschließlich, wenn ein Original-VSG benutzt wurde, anderweitig entfiele das Umtauschrecht.
So wäre dann wohl ein Umtausch eine stressige Angelegenheit, die u. U. vorm Kadi enden würde.

Wobei ich Bukowskis Darstellung durchaus sehr gut nachvollziehen kann. Bleibt offen und zu hoffen, dass der Hersteller das genauso sieht :2845: .

LG Jana

bukowsky Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 15. März 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Hamburg

Status: Halter

9

Sonntag, 24. Oktober 2010, 17:09

Hallo Jana,

ich hatte es oben doch schon geschrieben, bitte nicht Garantie mit Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung verwechseln.

Welche Umtauschbedingungen der Hersteller in seinen freiwilligen Garantiebedingungen nennt, ist dessen Sache. Interessant ist hier aber nicht die Garantie, sondern die Ansprüche, die man als Käufer im Rahmen der Sachmängelhaftung beim Verkäufer im Geschäft durchsetzt. Dort zählt die sachgemäße Verwendung. Diese dürfte als gegeben anzusehen sein, sofern das Leuchtmittel nicht mit falscher Spannung betrieben wurde. Und selbst wenn die Spannung nicht korrekt gewesen wäre, besteht innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf eine Beweispflicht für einen vom Käufer verursachten Schaden durch den Verkäufer [= Händler].

Gruß,
Dietmar

Alex.NOH Männlich

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 9. Februar 2010

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Nordhorn

10

Montag, 8. November 2010, 01:34

Boa super Hilfe wenn man das hier gelesen hat.

bitte nicht Garantie mit Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung verwechseln.
Auf jeden Karton von LR steht drauf was man darf.....

Wenn du dir ein Nokia handy kauft und ein China Akku reinhaus und das Teil durchbrennt dann wird nokia sicherlich nicht sagen ok das war unser problem sondern ganz sicher deins.

Mal zum thema zurück

Hast du die Brine Tauschen können?
Wie hattest du diese brine angeschlossen ? Mit Steckverbindung oder direktanschluss???
ggf wasserquallen ( Beregnungsanlage) oder so in der umgebung?? welche einen Kurzschluss verursachen können???

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