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Mulan Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 4. Dezember 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Schweiz

Status: Halter

1

Sonntag, 20. Januar 2008, 08:36

Haltungsbewilligungen für die Schweiz?

Hallo alle miteinander

Ich google und google und finde einfach nicht, was ich suche X(.....

Hier im Forum gibt es ja auch viele Schweizer-Geckohalter. Könnt ihr mir bitte sagen, ob für folgende Arten eine Haltungsbewilligung benötigt wird (oder ob sonst spezielle Papiere verlangt werden):

- Phelsuma quadriocellata quadriocellata (Augenfleck-Taggecko)
- Phelsuma laticauda (Goldstaub-Taggecko)
- Phelsuma nigristriata (Schwarzstreifen-Taggecko)

Auf der BVET-Seite (Bundesamt für Veterinärwesen) gibt es keine Angaben über Geckos. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man Geckos einfach so kaufen und halten darf wie Meerschweinchen & Co.

Auch für die Einfuhr von Deutschland in die Schweiz (Nachzuchten) müssen doch bestimmt spezielle Papiere vorgelegt werden, oder ?(.

Vielen lieben Dank für euer Feedback!

Herzlichst
Manuela


PS: Falls man Papiere vom Züchter nachweisen muss; was genau muss in diesem Papier alles stehen?

scush Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 1. August 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schweiz

Status: Halter

2

Montag, 21. Januar 2008, 12:38

RE: Haltungsbewilligungen für die Schweiz?

Hallo

Hier ein Ausschnitt von der Seite "www.ig-phelsuma.de"

Desweiteren sollte man bedenken, daß die Tiere im Washingtoner Artenschutzabkommen auf der Liste II (EU: B) als bedroht eingestuft sind und daher einer Melde- und Buchführungspflicht unterliegen, die mit dem jeweiligen Landesamt für Naturschutz abgestimmt werden muß. Es dürfen daher auch nicht einfach Tiere der Natur entnommen werden, sondern man muß darauf achten, gültige Papiere über die Herkunft der Tiere beim Kauf mitzuerwerben, um einer eventuellen Beschlagnahmung zu entgehen.

Gruss

Registrierungsdatum: 23. Februar 2006

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kempten/Allgäuer

Status: Halter

3

Montag, 21. Januar 2008, 12:46

RE: Haltungsbewilligungen für die Schweiz?

Hallo.. Hab gerade die Liste aus der Schweiz bekommen....

In Ihrer Anfrage nach einer Liste von melde- und "haltungspflichtigen" Reptilien gehe ich davon aus, dass Sie melde- und bewilligungspflichtige Reptilien meinen!
Gemäss geltendem Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 (SR 455.1) sind folgende Vorgaben zu beachten:

4. Kapitel: Wildtiere
2. Abschnitt: Bewilligung von Wildtierhaltungen
Art. 39 Private Wildtierhaltung
Folgende Wildtiere dürfen auch nichtgewerbsmässig nur mit Bewilligung gehalten werden:
c.3
Riesen- und Sporenschildkröten, Meeresschildkröten, Krokodile, grosse Leguane, Chamaeleo calyptratus, Grosstejus, Brückenechsen, Warane, die erwachsen eine Gesamtlänge von mehr als 1 m erreichen, Varanus mitchelli, Varanus semiremex, Krustenechsen, Giftschlangen, Riesenschlangen, die erwachsen mehr als 3 m lang werden, ausgenommen Boa constrictor;

Art. 40 Einschränkungen
1 Für Tiere, die ausserordentlich schwierig zu halten sind, darf die kantonale Behörde eine Bewilligung nur erteilen, wenn das Gutachten eines anerkannten Fachmannes nachweist, dass die tiergerechte Haltung gesichert ist.
2 Dies gilt insbesondere für:
c.2
Meerechsen, Chamäleons, ausgenommen Chamaeleo calyptratus, Python boeleni, Seeschlangen (Hydrophiidae);

Art. 41 Bewilligungsverfahren
1 Der Tierhalter richtet das Gesuch an die Behörde des Kantons, in welchem die Tiere gehalten werden sollen.
2 Für Zirkusse und fahrende Tierschauen ist der Kanton zuständig, wo sich das Winterquartier oder die festen Einrichtungen für die Tiere befinden. Befinden sie sich im Ausland, erteilt der Kanton, wo der Zirkus oder die fahrende Tierschau erstmals gastieren will, die Bewilligung in Verbindung mit der Einfuhrbewilligung des Bundesamtes.
3 Das Gesuch muss angeben:
a.
Zweck der Tierhaltung;
b.
Art und Zahl der Tiere;
c.
Grösse und Beschaffenheit der Gehege;
d.
für gewerbsmässige Wildtierhaltungen Bestand und Ausbildung des Personals für die Tierpflege.
4 Für zoologische Gärten, Zirkusse und ähnliche Einrichtungen (Art. 38 Abs. 1 Bst. a) ist das Formular des Bundesamtes zu benützen.

Art. 43 Inhalt der Bewilligung
3 Die übrigen Bewilligungen (Art. 38 Abs. 1 Bst. d, Art. 39 und 40) legen Arten und Zahl der Tiere fest. Sie werden auf höchstens zwei Jahre befristet. Für grosse private Wildtierhaltungen kann die kantonale Behörde eine Mindestzahl von Tierpflegern mit Fähigkeitsausweis festlegen.
4 Die Bewilligungen können Fütterung, Pflege und Unterkunft näher festlegen und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.



Wie Sie daraus ersehen können, handelt es sie hierbei nicht um eine Liste sondern um in der Verordnung aufgeführte Reptilien, welche der Bewilligungspflicht unterstellt sind.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Falls Sie noch detailliertere Fragen haben, bitte ich Sie sich an Herr Dr. Jürg Schindler (juerg.schindler@bvet.admin.ch ) zu wenden, da dies sein Fachgebiet ist.


Und hier kannst mal nachfragen http://www.admin.ch/

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ReptileFriends« (21. Januar 2008, 12:46)


Mulan Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 4. Dezember 2007

Geschlecht: Weiblich

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4

Dienstag, 22. Januar 2008, 13:05

RE: Haltungsbewilligungen für die Schweiz?

Hallo zusammen

Vielen lieben Dank für die Antworten.

Zitat

Original von scush

Desweiteren sollte man bedenken, daß die Tiere im Washingtoner Artenschutzabkommen auf der Liste II (EU: B) als bedroht eingestuft sind und daher einer Melde- und Buchführungspflicht unterliegen


Ja, das steht in meinen Büchern auch drin. Aber ich verstehe nicht, wie das gemeint ist. Bezieht sich das nur auf Wildfänge oder auch auf inländische Nachzuchten? Ich will auf jeden Fall Nachzuchten kaufen, Wildfänge kommen für mich nicht in Frage. Deshalb bin ich mir ja auch so unsicher mit den Bestimmungen....

ReptileFriends;
Vielen Dank für die Auflistung. Wie ich sehe, sind Geckos dort überhaupt nicht aufgeführt B:D. Das lässt hoffen. Ich habe trotzdem mal eine Mail an Herrn Schindler vom BVET geschickt. Ich hoffe, dass er mir meine spezifischen Fragen über Geckos beantworten kann.


Herzlichen Dank und liebe Grüsse an alle
Manuela

scush Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 1. August 2005

Geschlecht: Männlich

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5

Dienstag, 22. Januar 2008, 13:19

RE: Haltungsbewilligungen für die Schweiz?

Hallo

Auch Nachzuchten brauchen den Herkunftsnachweis, dort steht dann eben drin von wo sie sind, sprich von welchem Züchter...So kann man z.B ausschliessen dass Deine Tiere illegal aus der Natur entnommen wurden..

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