ich mal wieder. Ich habe mir ja am 1.4.08 die Boehmei in einen "Zoofachgeschäft" gekauft. Auf anfragen nach i-welchen Papieren oder Nachweiss sagte die Verkäuferin, das ich dieses nicht bräuchte für die Boehmei.
streng bzw. besonders geschützt nach BNatSchG [BG]
Anhang: b Brachypelma boehmei
Detaillierte Schutzdaten:
Unterschutzstellung Datum Bemerkung
Erstlistung seit 15.03.95
Besonders geschützt nach BNatSchG seit 09.05.98
Was kann ich jetzt noch machen? Kann ich den Zoohändler i-wie dazu zwingen mir einen Nachweis zu geben? Und was genau muss er mir geben
Es reicht, wenn du ne Karte von dem Händler hast
als beweis dass du die da gekauft hast, mehr benötigst du
glaube ich nicht... als ich meine Smithi gekauft habe, habe ich mir
ne Vistitenkarte vom Züchter mitgenommen
na ja, also jeder Züchter und auch jeder Zoohandel muß einen Herkunftsnachweis austellen bei Tieren die unter den WA II fallen. Und Brachypelma-Arten fallen darunter. Die Verkäuferin hat dir da Blödsinn erzählt und ist meines Erachtens völlig inkompetent, wenn sie sowas sagt.
Wenn es drauf ankommt reicht eine Karte von Züchter oder Zoohändler - soweit mir bekannt ist - keinesfalls aus.
Geh nochmal in den Laden und weise darauf hin, daß man für das Tier sehr wohl einen HK-Nachweis braucht und sie verpflichtet sind, als Händler diesen auszustellen.
Danke für den Hinweis. Werde das morgen direkt mal machen. Aber was mache ich wenn der mir das verweigert? Kann ich den i-wie Drohen? Oder Angst machen? Also ich mag die süsse Boehmei jetzt nicht mehr abgeben, die gehört jetzt schon zur Famile
Original von Ecki2004MG
Aber was mache ich wenn der mir das verweigert? Kann ich den i-wie Drohen?
Drohen brauchst Du nicht, da gibt es schlicht und ergreifend nichts zu diskutieren. Wer artgeschützte Tiere ohne die notwendigen Papiere verkauft, ist ein gefundenes Fressen für die zuständigen Behörden.
Wenn Du die Papiere nicht bekommst, meldest Du den Laden, fertig.
Original von Fast Eddi
ohne die notwendigen Papiere verkauft, ist ein gefundenes Fressen für die zuständigen Behörden.
Wenn Du die Papiere nicht bekommst, meldest Du den Laden, fertig.
Ok, dann werde ich das wie gesagt morgen mal direkt machen, werde dann darüber berichten. Kann nur hoffen das der das macht, nicht das genau eben die Behörden mich nachher auf aufn korn nehmen eben wegen Fehlen des HK-Nachweis. :motz:
keine Angst. Die Behörden verlangen nur einen HK-Nachweis. Diesen stellt der Züchter/Händler aus. Du kannst logischerweise den Behörden keinen vorlegen, wenn du ihn nicht bekommst. Also wenn jemand Probleme bekommt, dann der Händler.
Fordere ihn, das ist dein Recht und dem seine Pflicht ihn auszustellen. Wenn er sich strikt weigert kannst du ihn bedenkenlos melden.
Lass dich nicht irgendwie überrumpeln und dir etwas anderes erzählen. Wenn er diese Tiere verkauft hat er einen HK-Nachweis auszustellen, ansonsten handelt er - ja eigentlich illegal - und bekommt große Schwierigkeiten.
ich war eben im dem Zooladen wegen dem HK-Nachweis. Erst wollte man nicht so richtig mit mir reden. Erst als ich das BfN und WA Anhang II erwähnte hörte man mir zu .
Sie meinten immer noch das sie das nicht müssten, sich aber beim BfN erkundigen wollen und mich dann Anrufen.
Nun bin ich mal gespannt was Passiert. Die nächste Spinne (vll ne Smithi) kaufe ich 1000 Pro bei einen Züchter hier im Forum, das ist nun mal ganz klar.
also wenn er sich erst erkundigen muß sollte man ihm eigentlich den Verkauf solcher Tiere untersagen. Das ist Grundwissen für jeden Händler und Züchter, der auch Vogelspinnen verkauft.
Diesen Laden solltest du zukünftig wirklich meiden.
Wenn er sich nicht mehr bei dir meldet, hake ruhig nach. Er muß den HK ausstellen, laß dich nicht beirren!
Sollte soweit ausreichen... aber es ist erschreckend, daß Händler Tiere vermehren und keine Ahnung haben, ob die unter Artenschutz stehen bzw. Herkunftspapiere sein müssen oder nicht. Wer weiß, wie viele Tiere die illegal abgegeben haben...
Original von Monika92
2. Meistens sind die Tier Wildfänge und haben dann nur ein illigale Nachweis.
Wie kommst Du denn darauf? Wenn Du solche Aussagen nicht beweisen kannst, grenzt das an Rufmord... Du hast zwar keinen Namen genannt, das ist aber doch eine ziemlich harte Unterstellung.