Danke, aber ich brauche nicht googeln, denn die niedersächsische Gefahrentierverordnung kenne ich. Und die sagt folgendes aus:
"Es ist verboten, nicht gewerblich Giftschlangen einschließlich der Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis, Giftechsen, tropische Giftspinnen und giftige Skorpione zu halten."
Quelle:
http://recht-niedersachsen.de/2101110/geftvo.htm
Daß es keine ungiftigen Skorpione gibt, wurde hier ja bereits festgestellt. Bist Du Dir nun also sicher, daß das Gesetz bzw. das Mietrecht zwischen giftigen und mindergiftigen Skorpionen unterscheidet? Wenn ja, such doch bitte den entsprechenden Paragraphen heraus, anstatt einfach irgendeine Behauptung aufzustellen.
Aber nun gut, der Threadstarter lebt in Fulda, Fulda liegt in Hessen und da gibt es seit kurzem eine neue Gefahrentierverordnung, die kurzfristig die gesamte Terraristik durcheinandergewirbelt hat. Hast Du vielleicht diesbezüglich Lust, Deine Behauptungen zu belegen, oder glaubst Du, Deine Aussage reicht absolut´s Vermieter aus?