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JiM_PaNsE Männlich

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 10. Januar 2009

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Hessen

Status: Halter

1

Dienstag, 31. März 2009, 00:12

Dringendes Problem - Haltung einer Tigerpython in Mietwohnung

Na toll!
Der Heizungsfuzzi hat uns bei der Hausverwaltung verpfiffen! Unser Hausmeister kam heute zu uns und hat uns nahegelegt eine Stellungnahme bei unserer Hausverwaltung zu machen da die wohl irgendein Problem damit haben das wir uns eine "Riesenschlange" halten. Die reißende Bestie hat riesige 80 cm und hört auf den Namen Elvis. WOW !
Wir haben uns nun dazu entschlossen einen Termin mit Ihnen zu machen und zu argumentieren, dass Elvis keine "böse" Schlange ist (bzw das Pythons nicht so schlimm sind wie die jetzt vielleicht denken). Natürlich sind uns schon viele argumente gekommen, ...wie erfahrung.... sichere Haltung... usw.
für weitere anregungen sind wir sehr offen. Wolln den kleinen nich hergeben.. ;(

PS : wie genau sieht die Rechtliche Lage bei Riesenschlagen ? (kleines schlupfloch ?)

Vielen Dank im Voraus
Kris & Michi

Registrierungsdatum: 25. Dezember 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Höxter

Status: Halter

2

Dienstag, 31. März 2009, 09:01

Keine Panik,

schau mal in deinen Mietvertrag, wenn dort AUSDRÜCKLICH jegliche Tierhaltung verboten ist, dann hast du schlechte Karten. Ansonsten, kann dir dein Vermieter nicht die Bohne. ;)

Hatte auch schon mal Stress mit einem Vermieter, wegen "unerlaubter Tierhaltung", aber er hat verloren, da Schlangen in kaum einem Mietvertrag namentlich erwähnt werden und zu "Kleintieren" zählen.

Also Kopf hoch 8)

Ariz Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 8. Juli 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bonn

Status: Halter

3

Dienstag, 31. März 2009, 13:01

kleintiere darf man ohne genehmigung halten, und schlangen zählen dazu...
da ein tigerpython allerdings als potenziell gefährlich einzustufen ist, durch die zu erreichende größe, denke ich müsste in diesem fall die erlaubnis des vermieters und der nachbarn eingeholt werden, da auch ihre gesundheit gefährdet ist falls das tier einmal ausbrechen sollte.
so sieht zumindest die rechtslage aus denk ich...
bei giftschlangen ist es so, und bei riesenschlangen dieser größenordnung ist es nicht anders denk ich.

JiM_PaNsE Männlich

Grünschnabel

Registrierungsdatum: 10. Januar 2009

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Hessen

Status: Halter

4

Dienstag, 31. März 2009, 14:03

Naja wir dachten uns auch es zählt unter Kleintiere und es gäbe kein Problem, aber wir glauben es gibt da wirklich eine Sonderregelung für Giftschlangen, Riesenschlangen und Spinnen.Das wär echt blöd denn das wussten wir nicht.Hoffentlich lassen die mit sich reden.

Also schonmal danke und freu mich auf noch mehr antworten!!!

Midi39 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 5. April 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Köln

Status: Halter

5

Dienstag, 31. März 2009, 15:28

Der Tigerpython fällt nicht unter die Kleintierverordnung und damit müsstest du noch die Genehmigung vom Vermieter haben.


Ansonsten eventuell ein Ortstermin vereinbaren, damit sie sich davon selbst überzeugen können das das Tier nicht ausbrechen kann.

Gruss Midi39

drpeppe

Mitglied

Registrierungsdatum: 19. Januar 2009

6

Mittwoch, 1. April 2009, 06:50

Der Tigerpython fällt nicht unter die Kleintierverordnung und damit müsstest du noch die Genehmigung vom Vermieter haben.


Ansonsten eventuell ein Ortstermin vereinbaren, damit sie sich davon selbst überzeugen können das das Tier nicht ausbrechen kann.

Gruss Midi39
wo steht sowas? muss ja irgendwo festgehalten sein.
Zählt ein Königspython als "kleinTier"? bzw. ab wann zählt was nicht mehr als "kleinTier"?

greez

Paulysega Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 6. Februar 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Essen

Status: Halter

7

Mittwoch, 1. April 2009, 10:20

Der Tigerpython gehört doch zu den potentiel gefährlichen Tieren. Dürfte doch klar sein das dies was anderes als ein Python regius ist.

Da diese Art teilweise in einigen Bundesländern genehmigungspflichtig ist kann ich nicht verstehen das man das Tier nicht beim Vermieter meldet. Kurze Anfrage ob man halten darf, das ganze bei einer zustimmung in den Mietvertrag aufnehmen und gut ist. Aber nein, da wird alles heimlich gemacht. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln

Tom48

Mitglied

Registrierungsdatum: 3. Februar 2007

Wohnort: Bayern

Status: Halter

8

Mittwoch, 1. April 2009, 10:23

Ich würde mal sagen, Kleintiere sind diese welche in der Regel in einem abgeschlossenem Raum leben ( Kafig, Aquarium,Terrarium).Bei einem Hund oder einer Katze welche frei in der Wohnung lebt und auch mal durch Treppenhaus latscht würde ich sagen --Vermieter fragen---. Bei einer Schlange würde ich auch nicht fragen--Obs Rechtlich zulässig ist?????

Registrierungsdatum: 12. Februar 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Marienrachdorf (Westerwald)

Status: Halter

9

Mittwoch, 1. April 2009, 13:40

Ich würde bei Schlangen bei denen man nicht genau die Rechtlage kennt immer den Vermieter fragen...tut mans nicht und hat Pech ist die Kacke am Dampfen

Fragen kostet nichts !

Registrierungsdatum: 28. Februar 2009

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bischofsheim a.d. Rhön

Status: Züchter

10

Mittwoch, 1. April 2009, 14:18

Ich würde mal sagen, Kleintiere sind diese welche in der Regel in einem abgeschlossenem Raum leben ( Kafig, Aquarium,Terrarium).Bei einem Hund oder einer Katze welche frei in der Wohnung lebt und auch mal durch Treppenhaus latscht würde ich sagen --Vermieter fragen---. Bei einer Schlange würde ich auch nicht fragen--Obs Rechtlich zulässig ist?????
Hallo

also als Kleintier kann man einen ausgewachsenen Tigerpython mit Sicherheit nicht mehr bezeichnen. Su bist doch selbst aus Bayern. Dann sollest du auch wissen, dass in Bayern der Tigerpython genehmigungspflichtig ist. Und auch wenn das Tier erst 80 cm groß ist, so wird immer die adulte Größe des Tieres angenommen wenn es um Genehmigungen geht.
Mach das mal in Bayern und dein Vermieter bekommt das raus. Ich glaube mehr muss man dazu nicht sagen.

@TS

spreche mit den Vermietern das ist das Vernünftigste.

Registrierungsdatum: 25. Dezember 2007

Geschlecht: Weiblich

Wohnort: Höxter

Status: Halter

11

Mittwoch, 1. April 2009, 14:27

Zitat von »"aus dem kleinen Anwalt für den Hausgebrauch"«

Allgemein erlaubte Tierhaltung
Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. Die Anzahl oder Menge der gehaltenen Kleintiere darf aber das übliche Maß nicht wesentlich übersteigen. Nach einer Entscheidung des AG Eschweiler, WuM 1992, S. 240 sind z.B. vier Aquarien noch zulässig.
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Vier Aquarien, die jeweils 1000 Liter fassen, bedürften wohl der Erlaubnis des Vermieters, schon weil die Bodenbelastung mit dem beträchtlichen Gewicht eines großen Aquariums zu Schäden an der Mietsache führen könnte.
Auch Kleintiere können objektiv gefährlich sein. So kann der Vermieter meist die Haltung einer nennenswerten Anzahl von Insekten, Käfern oder giftigen Schlangen untersagen, wie z.B. Kakerlaken, Termiten, Vipern usw. wenn von diesen eine Gefahr für andere Mieter oder die Mietsache ausgehen kann.
Kleintiere und andere Haustiere
Bei Haustieren wird unterschieden zwischen sogenannten Kleintieren und anderen Tieren. Kleintiere sind solche, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, z.B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, kleine ungiftige Schlangen usw.
Bei Kleintieren wird unterstellt, dass sie keine Belästigungen anderer Hausbewohner oder Beschädigungen der Mietwohnung verursachen. Zu Kleintieren in diesem Sinne zählen deshalb meist nicht größere Vögel wie einige Papageienarten, die sehr laut werden können oder giftige Schlangen, die einen erhebliche Gefahrenherd darstellen.
Andere Haustiere im Sinne der mietrechtlichen Tierhaltung sind Hunde und Katzen, größere Vögel und so weiter.

Wie das nun ausgelegt wird ist subjektiv. Jedoch stellt wohl eine Würgeschöange von 80cm Länge keine Berohung oder Gefährdung anderer dar.

andi2008 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 23. Februar 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: nähe Würtzburg

Status: Halter

12

Mittwoch, 1. April 2009, 14:34

richtig aber da bei schlangen immer fon der entgröße ausgegenaen wird und von ne m adulten tiegen geht serwohl gefahr aus finde ich dasss durchaus berechtigt !!

wie sollte man dass sonst auch andhaben ?? etwa: man brauch ne haltungsgenemigung für tieger erst ab 2,5 m dass geht nicht !!!



=> auch von einen jungen tier wird angenommen dass von ihm gefahr aus geht !!

=> kein kleintier mehr !!



Gruß



Andreas

Midi39 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 5. April 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Köln

Status: Halter

13

Mittwoch, 1. April 2009, 14:43

Bestimmt nicht bei 80cm. Nur bei ca. 5-6m kann es schon anders aussehen. Wenn man das alles Ordnungsgemäss macht und anmeldet, hat man später keine Probleme mit.

Hugo-rocks Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 10. September 2007

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Kemmern/Bamberg

Status: Neuling

14

Mittwoch, 1. April 2009, 14:54

Und was ist nun dabei rausgekommen????

Bin schon gespannt auf die Ansage der Vermieter....

Registrierungsdatum: 12. Februar 2008

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Marienrachdorf (Westerwald)

Status: Halter

15

Mittwoch, 1. April 2009, 14:56

Auch ein 2,5-3 m langes Tier kann wenns blöd ausgeht einen Menschen töten...erst recht Kinder von daher finde ich das alles ein wenig Unsinnig hier

Fakt ist das Tier ist Genehmigungspflichtig in Bayern und damit hat sichs

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