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Markus83 Männlich

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1

Freitag, 26. Dezember 2008, 23:15

DNZ-Boa Papiere

Hallo zusammen

Ich habe da mal ein doofe frage.

Und zwar ich habe mir zwei Boas gekauft sind DNZ, jetzt die frage bekommt man bei denen Papiere vom Zoo-Händler oder bekommt keine.
Ich hatte früher mal eine von einem Zoo-Geschäft da habe ich dann auch papiere bekommen.
Ich habe jetzt auch nochmal dort angerufen und er sagte mir das man für DNZ keine papiere bekommen würde.

Ich bin für jede antwort dankbar!!!!

Gruß

Markus

Paulysega Männlich

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2

Freitag, 26. Dezember 2008, 23:42

Boas unterliegen dem
WA II / Anhang B, nicht melde- aber nachweispflichtig
(Herkunftsnachweis nötig)

Sollte der Zoo-Händler dir keine Herkunftsnachweise geben hälst du die Tiere illegal und solltest das ganze dem Veterinärsamt oder dem Amt für Naturschutz melden (weiß nicht aus welcher Stadt du kommst und wie es da heißt)

Markus83 Männlich

Mitglied

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3

Samstag, 27. Dezember 2008, 00:04

Hi

Komm aus Heidelberg, ja schei... ich habe nur eine rechnung das ich zwei Tiere gekauft habe mehr aber auch nett.

Jetzt weiß ich errlich nicht so ganz was ich machen soll

Gruß

Markus

Achso und das ist ein großes Zoo-Geschäft muss ich sagen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Markus83« (27. Dezember 2008, 00:06)


Miril Weiblich

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4

Samstag, 27. Dezember 2008, 00:20

Geh zum Zoogeschäft und verlange die Papiere, geben sie dir keine machen sie sich selbst auch Straffällig.

Heb die Quittung gut auf.

Paulysega Männlich

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5

Samstag, 27. Dezember 2008, 00:21

Geh noch mal hin, sage denen das du einen Herkunftnachweiß benötigst. Wenn Sie sich weigern, bring denen die Schlangen zurück und lass dir dein Geld wieder geben.

Sollten Sie sich weigern solltest du die entsprechenden Ämter einschalten.

Meist liegt sowas an unwissenden Haltern (sorry) und unwissenden Verkäufern.

Hier mal ein Link zu einem Vordruck für Herkunftsnachweise.

http://www.az-terraristik.com/downloads/…ftsnachweis.pdf

Druck dir den aus und lass dir den Ausfüllen. Versuch es noch mal auf die nette. Sonst halt Rückgabe der Tiere. Oder entsprechend eine Anzeige, hier liegt ein verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor da diese Tiere nach dem WA II Anhang B (Washingtoner Artenschutz Übereinkommen) geschützt sind. Das dafür zuständige Amt heißt: Bundesamt für Naturschutz

Der Verkauf des Händlers war Illegal.

Wie sieht es mit der Rechnung aus. Vielleicht soll diese als Herkunftsnachweis dienen.

Sind folgende Merkmale darauf zu finden

Name der Tierart (Wissenschaftlicher und Deutscher Name)
Alter des Tieres (Geburtstag)
Erklärung zu Herkunft des Tieres (Eigene NZ, DNZ, FZ Zuchtbuchnummer )

Fall ja sollte das reichen. Ah ja der Name des Handels sollte ja eh drauf stehen ;)

Eine CITES Bescheinigung brauchst du nicht, das es eine DNZ ist. Vielleicht habt Ihr hier an ein ander vorbei geredet.

Zitat

Original von Miril
Geh zum Zoogeschäft und verlange die Papiere, geben sie dir keine machen sie sich selbst auch Straffällig.

Heb die Quittung gut auf.


Haben sich doch schon Strafbar gemacht mit einem Verkauf ohne Nachweis der Herkunft. (Hypothetisch könnte es ja auch ein illegaler Wildfang sein)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Paulysega« (27. Dezember 2008, 00:24)


Miril Weiblich

Mitglied

Registrierungsdatum: 31. Dezember 2007

Geschlecht: Weiblich

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Status: Halter

6

Samstag, 27. Dezember 2008, 00:29

Zitat

Original von Paulysega

Zitat

Original von Miril
Geh zum Zoogeschäft und verlange die Papiere, geben sie dir keine machen sie sich selbst auch Straffällig.

Heb die Quittung gut auf.


Haben sich doch schon Strafbar gemacht mit einem Verkauf ohne Nachweis der Herkunft. (Hypothetisch könnte es ja auch ein illegaler Wildfang sein)


Da ich mich mit der Rechtslage da nicht so genau auskenne, wollte ich nichts falsches sagen uaber du hast natürlich recht, noch können die aber ja ihreren "Fehler" beheben, sid sie nicht willig würde ich es auch sofort dem zuständigen Amt melden.

Markus83 Männlich

Mitglied

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7

Samstag, 27. Dezember 2008, 00:30

Hi

Name ist drauf und das es halt dnz ist. Aber kein alter das konnten die mir nicht sagen.
So ein schei... errlich gesagt könnte ich die schlangen nicht mehr zurück bringen da die zwei mir ans herz gewagsen sind.

Bei meiner alten boa habe ich alle papiere später mit der post bekommen deshalb bin ja auch jetzt so durcheinander

Paulysega Männlich

Mitglied

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8

Samstag, 27. Dezember 2008, 00:36

Das kann ich verstehen das du die Tiere (hab im Profil gesehen das sich schon ne weile bei dir sind) nicht mehr zurück geben kannst und willst. Dann geht nur noch der Weg dich an das Amt zu wenden wenn der Händler da nicht mitspielt.

Sprich mit dem Chef oder Leiter der Abteilung. Lass dich nicht von einer Aushilfskraft abwimmeln. Erkläre denen das du die Ämter einschaltest.

Markus83 Männlich

Mitglied

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9

Samstag, 27. Dezember 2008, 00:38

Hi

Alles klar werde ich dann am Monatg machen, hey ich danke euch.

Gruß

Markus

Paulysega Männlich

Mitglied

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10

Samstag, 27. Dezember 2008, 00:44

Dafür sind Foren da. Zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch und Hilfe untereinander.

Übrigens hat mir die einrichtung deines Terrariums sehr gut gefallen.

Hoffe du meldest dich nochmal und teilst mit was raus geworden ist.

Lg Marcus

Markus83 Männlich

Mitglied

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11

Samstag, 27. Dezember 2008, 00:47

Hi

Ja melde mich dann bei euch wenn ich mehr weiß

Gruß

Registrierungsdatum: 8. November 2008

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Wohnort: Potsdam

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12

Samstag, 27. Dezember 2008, 09:39

aber warum kaufst du die tiere erst geh zum amt und melde die tiere an die werden dann mit dem zoo-(fachgeschäft) in verbindung setzen beieinem hund ist es nicht anderst wenn du ihn in polen kaufst geh zum amt und du ersparst dir ne mänge erger

Fast Eddi

unregistriert

13

Samstag, 27. Dezember 2008, 12:14

Zitat

Original von L-TownPlayer
geh zum amt und melde die tiere an die werden dann mit dem zoo-(fachgeschäft) in verbindung setzen


Boa c.i. und Boa c.c. sind NICHT meldepflichtig.

Registrierungsdatum: 26. Juni 2008

Wohnort: 32...

Status: Halter

14

Samstag, 27. Dezember 2008, 20:56

ick glaub er wollt sich da ja auch nur nachträglich irgendnen nachweis holen .. wenn ich das richtig verstanden hab... wenn nich berichtigt mich bitte

Vinterland

unregistriert

15

Samstag, 27. Dezember 2008, 21:09

Huhu

Wenn auf der Quittung der Name der Schlange, also Boa c.c. oder c.i. steht, DNZ oder sonstiges Land, gilt dies als Herkunftsnachweis, sofern ein Stempel des Geschäftes drunter ist.

Zoofachgeschäfte müssen keinen Nachweis in Form eines Blattes mitgeben, wir man es privat macht.
Ein Tierpass oder Quittung mit div. Angaben reicht da aus.
Eben Stempel der Firma und Unterschrift des Verkäufers.


Gruß

Michi

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