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sleeper84 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Mai 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Schwelm

Status: Halter

1

Donnerstag, 12. Mai 2005, 17:30

Besteht noch Meldepflicht für B-Tiere?

Tach zusammen,

ein Freund von mir sagte mir, dass der Python regius ( welcher ja als Anhang B Tier bekannt ist ) nicht mehr gemeldet werden muss, sowie alle anderen Tiere aus dieser Kategorie. Wieviel wahres ist da dran.???

Gruß kevin

Varanus Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 11. April 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bremen

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2

Donnerstag, 12. Mai 2005, 18:47

Auszug des DGHT's

Zitat

Python regius

Deutscher Name: Königspython

Als Anhang-B-Art der europäischen Artenschutzverordnung darf Python regius ohne Genehmigung gehalten werden, ist jedoch nach der Bundesartenschutzverordnung gegenüber der zuständigen Landesbehörde meldepflichtig. Auch Bestandsveränderungen, wie Zugänge oder Abgänge, sind sofort zu melden.
Darüber hinaus kann die zuständige Landesbehörde verlangen, dass der rechtmäßige Erwerb der Tiere nachgewiesen wird. Es gilt hierbei der Grundsatz der freien Beweisführung. Deshalb sollten sämtliche Belege über den Erwerb aufgehoben werden: Einfuhrdokumente, Vorlagebescheinigungen, behördliche Meldebestätigungen und CITES-Bescheinigungen können als Nachweis dienen. Auch Bescheinigungen des Züchters/Verkäufers können als Nachweis herangezogen werden. Sie sollten - wie auch Kaufbelege, Schenkungs- oder Tauschbelege - möglichst viele eindeutige Angaben enthalten:

* Deutscher und wissenschaftlicher Artname
* Geburtsdatum
* Geschlecht des Tieres (wenn erkennbar)
* Name und Anschrift des Züchters
* Angaben zu den Aufzeichnungsdokumenten beim Züchter ("Zuchtbuch")
* Angaben zu den Elterntieren
* Bei Importtieren: Hinweise zur Einfuhrgenehmigung wie Genehmigungsnummer, Datum der Einfuhr und Ursprungsland des Tieres

Belege, die nur den Kauf eines Amphibiums/Reptils ausweisen oder nicht ausführlich genug erscheinen, sollten nicht akzeptiert werden. Sollten Behörden unzumutbare Forderungen für den Nachweis stellen, kann auch Widerspruch eingelegt werden. Schließlich ist es nicht möglich, jegliche Belege, die nicht von Behörden ausgestellt wurden, notariell bestätigen zu lassen.

Wenn Sie Exemplare von Python regius importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen.


Dies gilt für alle Anhang-B geschützten Tiere. Die Genehmigungspflicht variiert natürlich.

sleeper84 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Mai 2005

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3

Donnerstag, 12. Mai 2005, 19:34

Hallo varanus,

vielen Dank für die Antwort, so etwas habe ich mir schon gedacht, da werd ich den kleinen Kerl besser melden..

THX Kevin

micha

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Dezember 2004

4

Donnerstag, 12. Mai 2005, 21:35

ich dachte auch man müße ihn nicht mehr anmelden,seit februr ist doch etrwas neues im bartSch5 ,von wegen phelsuma grandis,python regius ,boa constrictor,iguana iguana und einige andere häufig nachgezüchteten arten keiner meldepflich mehr bestehen.
gruß
micha

sleeper84 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Mai 2005

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5

Freitag, 13. Mai 2005, 08:47

Hallo Micha,

dieser Freund, wie oben gesagt, ist Inhaber eines Terraristikfachgeschäfts. Er gab mir beim Kauf des Tieres zwar alle papiere aber dort sagte er mir das halt, dass nicht mehr alle Anhang B Tiere gemeldet werden müssen. Jetzt bin ich leicht verwirrt... ?(

Hilfe

Varanus Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 11. April 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bremen

Status: Halter

6

Freitag, 13. Mai 2005, 08:59

Ich suche nachher mal beim DGHT ob ich irgendwas etwas darüber finde, solange würde ich alle Anahng geschützten Tiere melden.

sleeper84 Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Mai 2005

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7

Freitag, 13. Mai 2005, 17:52

vielen Dank fürs nachschauen... ::|:

Kevin

Varanus Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 11. April 2005

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Wohnort: Bremen

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8

Freitag, 13. Mai 2005, 18:39

So, jetzt habe ich alles zusammen ;-)

Quelle:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 24. Februar 2005

Anlage 5 (zu §7 Abs. 2)
Von der Anzeigepflicht des §7 Abs. ausgenommene Arten

Zitat


Iguana iguana -> Grüner Leguan
Python regius -> Königspython
Boa constrictor constrictor -> Abgottschlange
Boa constrictor imperator -> Kaiserboa
Phelsuma madagascariensis -> Madagaskar-Taggecko
Phelsuma laticauda -> Goldstaub-Taggecko
Trachemys scripta elegans -> Rotwangen-Schmuckschildkröte

micha

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Dezember 2004

9

Freitag, 13. Mai 2005, 21:51

na sach ich doch:-) [big:D]

Varanus Männlich

Mitglied

Registrierungsdatum: 11. April 2005

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Bremen

Status: Halter

10

Freitag, 13. Mai 2005, 22:08

Ich sag doch, das ihr Recht habt.
Bin auch nicht allwissend [big:D] [big:D] [big:D] [big:D]
aber schön wäre es !!!><!!! !!!><!!! !!!><!!! !!!><!!! !!!><!!!

KleinAndy

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. September 2005

11

Donnerstag, 15. September 2005, 01:38

Hallöle

Änderung des Bundesartenschutzverordnung (BartSchV)
Die hier aufgeführten Reptilien und Amphibien sind seit dem 16.01.2005
Nicht mehr meldepflichtig.

***Achtung***
Dennoch sind diese Tiere in einem Bestands- oder Zuchtbuch einzutragen, diese gilt nur für Gewerbetreibende.
Für Privatpersonen muss ein Herkunftsnachweis für diese Arten erstellt werden.

Grüner Leguan ( Iguana iguana )
Abgottschlange ( Boa constrictor constrictor )
Abgottschlange ( Boa constrictor imperator )
Königspython ( Python regius )
Madagascar-Taggecko ( Phelsuma madagascariensis )
Goldstaub – Taggecko ( Phelsuma laticauda )
Goldbaumsteiger ( Dendrobates auratus )
Blauer Pfeilgiftfrosch ( Dendrobates azureus )


Persönlich informiert bei dem Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. und bei der Naturschutzbehörde Hamburg.


Gruß Andy

Atropoides

Mitglied

Registrierungsdatum: 12. Dezember 2004

12

Donnerstag, 15. September 2005, 11:41

Es lebe die Förderung der Spontankäufe!!!! [zzzzz]

Zebra Männlich

Mitglied

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Wohnort: Erfurt, Vieselbach

Status: Halter

13

Freitag, 16. September 2005, 01:44

Hallo zusammen,

bitte bedenkt, dass es einige Bundesländer gibt, bei denen es gedoch noch ein Gesetz zum Schutz des Menschen gibt.

Hierzu muss man die Haltung beantragen und bekommt Auflagen oder wird abgelehnt.

Dieses Problem haben leider unsere bayerischen Mitbürger.

Am besten ist es, ihr informiert euch bei eurer unteren Naturschutzbehörde oder dem zuständigen Veterinäramt, wie es euer Bundesland handhabt.

Wir können auch eine Liste aufstellen, wie es beim jeweiligen User mit seinem Bundesland ist.

Ich fang mal an:

Thüringen - keine Beschränkungen, egal für welche Schlangen


Lieben Gruß,

Rene :)

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