Hallo zusammen,
bitte bedenkt, dass es einige Bundesländer gibt, bei denen es gedoch noch ein Gesetz zum Schutz des Menschen gibt.
Hierzu muss man die Haltung beantragen und bekommt Auflagen oder wird abgelehnt.
Dieses Problem haben leider unsere bayerischen Mitbürger.
Am besten ist es, ihr informiert euch bei eurer unteren Naturschutzbehörde oder dem zuständigen Veterinäramt, wie es euer Bundesland handhabt.
Wir können auch eine Liste aufstellen, wie es beim jeweiligen User mit seinem Bundesland ist.
Ich fang mal an:
Thüringen - keine Beschränkungen, egal für welche Schlangen
Lieben Gruß,
Rene