Rot/Gelbwangenschmuckschildkröten
Trivialnamen sind überflüssig... Du meinst Trachemys scripta elegans? Wenn ja, dann unterliegt diese dem Artenschutz laut EG-Verordnung 318/2008 [EG] Anhang: B bzw. BNatSchG [BG] Anhang: b und der Aufruf, ausgesetzte Tiere zu fangen und dann illegal zu halten ist ein Aufruf zum Verstoß gegen den Artenschutz.