Oki, danke. Könnte zwar aus einem gewissen Frust heraus den Verkäufer der sagte "80-90% ein Männchen" gerade am Liebsten in die Fre... ha..., aber naja, Hauptsache dem Anschein nach soweit gesund.

Klar hinken die Vergleiche, aber am Ende bin ich "Verbraucher" und der geschäftstreibende Verkäufer ein "Dienstleister". Wenn ich nun Dienstleistungen oder Waren anbiete, die gesetzlichen Regulierungen unterliegen, liegt die Aufklärungspflicht gewiss nicht beim Verbraucher.
Ich könnte ja genau so gut im Umkehrschluss jetzt in den Laden gehen und sagen "Tut mir leid lieber Verkäufer, aber dieses Tier muss ich behördlich melden. Dann könnte es sogar sein, dass irgendwann das Vet-Amt bei mir in de Bude steht. Das wusste ich zum Zeitpunkt des Kaufes nicht, und hätte ich es gewusst, hätte ich es nicht gekauft... Rücktritt vom Kaufvertrag bitte, danke."
Aber ist ja auch total egal, darum geht es mir garnicht. Aber es sieht auch nicht schick aus, direkt immer den "Du hast dich nicht informiert"-Knüppel auszupacken. Ich habe mich nach bestem Wissen und Gewissen informiert, das Terrarium steht bereits seit Monaten im "Leerbetrieb" mit Pflanzen, ich habe abgewartet welche Klimawerte sich bei mir einpendeln, Pflanzen ersetzt, die eingingen... und dann habe ich geschaut, welche Tiere für das Terrarium geeignet wären. Bin dabei über die nicht-montanen Chamäleons der tropischen Gefilde gestolpert, hab mich näher zu allen Ansprüchen der Tiere informiert, aber die gesetzliche Meldepflicht habe ich erst in einem Buch aus der Stadtbücherei gesehen. Und da war sie schon da...
Habe dem Verkäufer auch schon eine Mail geschrieben und um Zusendung der Papiere gebeten, die er wohl leider vergessen hat mir auszuhändigen.

Mal sehen was passiert.
Und: nein, ich war nicht bei irgendeinem "Kellerzüchter" sondern bei einem Terraristik-Geschäft in der Nachbarstadt Wuppertal. Namen nenne ich nur per PN, will ja nicht verklagt werden.