Anhang A
Anhang A enthält die in Anhang 1 des Washingtoner Artenschutzabkommens(WA)geführten sowie weiteren Arten,die aus anderen Gründen in besonderem Maß vom Aussterben bedroht sind,so daß jeglicher Handel mit ihnen ihr überleben gefährden würde.
(darunter fällt nur das Chamaeleo chamaeleon Europäisches Chamäleon)
(nachzuchten von WA1 arten dürfen aber verkauft werden soweit ich weiss)
Anhang B
Anhang b enthält die in Anhang 2 des WA geführten Arten,ferner diejenigen WA-I-Arten,zu denen ein Mitgliedsstaat Vorbehalte angemeldet hat,und weitere Arten,die entweder durch den handel gefährdet sind oder die,wenn sie in den natürlichen lebensraum der EU eingebracht werden,eine Gefahr für die einheimischen Tier- und Pflanzenarten darstellen.
Auch können hier Arten aufgenommen werden,die einer Art aus Anhang A oder B so ahnlich sind,daß aufgrund der Verwechslungsgefahr eine Kontrollmöglichkeit gegeben sein muß.
dann gibts noch c und d,aber da findest du bestimmt auch noch was bei google [big

]
text aus:
Grundlagen der Reptilienhaltung
1829 Cuvier Chamaeleo pardalis
1832 Lesson Chamaeleo ater
1845 Gray Chameleo niger
1891 Günther Chamaeleon longicauda
1899 Werner Chamaeleon axillaris
1911 Werner Chamaeleon pardalis
1911 Werner Chamaeleon longicauda
1923 Chabanaud Chamaeleon krempfi